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München-3Jahre- KeineEntscheidung (Gelesen: 1.746 mal)
eckart114
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.08.2004 um 01:55:41
 
Seit 3 Jahren warten wir auf Entscheidung zur
Anspruchseinbürgerung meiner Frau.(12 Jahre in BRD).
Nach Beschwerde beim OB noch mehr Schikanen.
Kann man auch ohne Entscheidung beim Verwaltungsgericht Klagen?
Sozialprognose meiner Frau angeblich kompliziert.
Sozialprognose für BRD ist auch schwierig,oder.
Immerhin hat meine Frau zwei deutsche Staatsbürger
(steuerzahler nun 12 Jahre erziehen dürfen)
Meine Frau hat bis jetzt 2 Kinder erzogen, ist also
nicht Schuld, wenn ich im Lauf des Verfahrens arbeitslos wurde.Vielleicht hat jemand einen Tip.Was er machen würde
Meine Frau hat bald keine Lust mehr auf "Verhöre"
wo suggestiv ermittelt wird, obwohl alle Unterlagen,anfragen u.s.w. keine Hinderung der Eimbürgerung ergaben.
Danke Chao
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 08.08.2004 um 11:38:27
 
Hallo!

Denkbar wäre eine Untätigkeitsklage, aber letztlich ist ja die Behörde nicht untätig, wenn sie die Entscheidung wegen einer ungünstigen Prognose zurück gestellt hat.

Wenn ihr nicht mehr abwarten wolt, solltet ihr evtl. eine rechtsmittelfähige Entscheidung verlangen, was natürlich dann die Ablehnung des ANtrages bedeuten kann. Hier gegen kann man dann mit den vorgesehehen Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage) vorgehen.
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