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Abschiebung-Möglichkeiten? (Gelesen: 4.094 mal)
Donni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung-Möglichkeiten?
05.08.2004 um 17:47:34
 
Hallo,

meine Freundin reiste vor ca. 4 Jahren mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein und blieb bis vor kurzem damit illegal in Deutschland.
Da sie ein Studentenvisum beantragen wollte, reiste sie von einem dt. Flughafen in ihre Heimat Venezuela. Dabei wurde sie aufgegriffen.
Wird das nun eigentlich als freiwillige Rückkehr gewertet?
Wie stehen die Chancen auf Erteilung des Studentenvisums?
Wie sieht´s aus, wenn ich nach Venezuela reise und sie dann heirate, kann ich dann in Deutschland die Familienzusammenführung beantragen?

Danke,

Donni
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 05.08.2004 um 17:58:17
 
hallo,

zunächst einmal würde ich ihr raten sich eine Selbstauskunft aus dem AZR zu beantragen hier der link dazu:
http://www.bva.bund.de/imperia/md/content/abteilungen/abteilungiii/iiia5/2.pdf

Damit kann sie sehen ob gegen Sie eine Einreisesperre oder ein anderer Eintrag vorliegt.
Liegt diese nicht vor kanns ie in den flieger sitzen und hierherkommen.
was mich wundert:Laut aktueller Staatenliste des AA brauchen Bürger/Innen von Venezuela kein visum zur Einreise nach DE.Wenn Sie also keine Einreisesperre oder einen anderen Vermerk im Pass hat warum kommt sie dann nicht einfach hierher geflogen??z.B. als Touristin.Wenn sie dabei wieder ordentlich ausreist denke ich schon das die alte Sache erledigt ist und Sie gezeigt hat das auf sie 8wieder)Verlass ist
gruss peku
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Donni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.08.2004 um 18:29:06
 
Ich gehe mal davon aus, dass eine Einreisesperre gegen sie verhängt wurde, da sie ihr Besuchsrecht als Touristin (3 Monate) geringfügig (4 Jahre) überschritten hat. Weiteres konnte ich bisher auch nicht erfahren, da es noch nicht sehr frisch ist.
Wir hatten eigentlich vor in die Schweiz zu fahren, damit sie dort ohne Papiere "aufgegriffen" wird, aber daraus wurde dann nichts.
Jedenfalls danke für den Link!
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Donni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.08.2004 um 18:31:17
 
Kleiner Schreibfehler:"noch nicht sehr frisch..."

Die Sache ist noch wirklich nicht lange her und sie ist erst seit 2 Tagen zurück, wie ich von der Tante erfahren habe.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 05.08.2004 um 19:29:43
 
Zitat:
[...] Dabei wurde sie aufgegriffen.
[...]


Ohne zu wissen, welche Maßnahmen bei dem Aufgriff tatsächlich stattgefunden hatten und vor allem durch welche Behörden, dürfte hier wohl kaum erkennbar sein, ob sie völlig unbehelligt visumfrei einreisen darf. Dazu müßte sie aber eigentlich informiert worden sein.

Doc  8)
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Morsili02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.09.2004 um 20:37:26
 
Donni sagte :

da sie ihr Besuchsrecht als Touristin (3 Monate) geringfügig (4 Jahre) überschritten hat


Heißt das, dass 4 jahre Aufenthalt ohne Visum als geringfügig gestuft wird ?!!
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Antwort #6 - 14.09.2004 um 20:42:41
 
@ morsili02

war wahrscheinlich ironisch gemeint  Zwinkernd
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Antwort #7 - 14.09.2004 um 20:49:03
 
Zitat:
Wie sieht´s aus, wenn ich nach Venezuela reise und sie dann heirate, kann ich dann in Deutschland die Familienzusammenführung beantragen?


deine freundin muss das visum auf familienzusammenführung in der deutschen botschaft in venezuela beantragen, schließlich benötigt sie ein visum und nicht du  Zwinkernd
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