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Fragen zur Verpflichtungserklärung (Gelesen: 1.348 mal)
Vida
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zur Verpflichtungserklärung
04.08.2004 um 20:23:28
 
Hallo !
Mein Name ist Christian, ich bin Deutscher und ich bin jetzt schon seit 2 Jahren mit einer Brasilianerin verheiratet. Wir leben jetzt seit ca. 1 Jahr in Deutschland und wollen jetzt auch die 3 Kinder meiner Frau nach Deutschland holen.
Die Kinder sind 15,14 und 9 Jahre alt, und sind nicht meine eigenen.
Hierzu muß ich eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben. Meine Frage hierzu:
Habe ich Anspruch auf Kindergeld für die 3 Kinder sowie kann ich Mietzuschuss bei der Stadt beantragen ? Wenn nein, wie sieht es dann mit Adoption aus ?  Fragezeichen
Danke im voraus...


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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 05.08.2004 um 09:57:53
 
Hi Vida,

Bezüglich Kindergeld:
Ich denke, daß Du einen Anspruch auf das Kindergeld hast. Allerdings nicht wegen der Verpflichtungserklärung, sondern weil Du mit der Mutter der Kinder verheiratet und damit der Stiefvater der Kinder bist.
Auf der website der Arbeitagentur heißt es hierzu: "Ein Stiefelternteil hat Anspruch auf Kindergeld für ein Kind des anderen Ehegatten, wenn er es in seinen Haushalt aufgenommen hat."
Übrigens hätte auch Deine Ehefrau einen Anspruch auf das Kindergeld.
Weitere Infos zu den Anspruchsvoraussetzungen findest Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?na...

Abu
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