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Einbürgerung in Sachsen und MV (Gelesen: 1.759 mal)
hk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung in Sachsen und MV
01.08.2004 um 18:40:35
 
Hallo,

ich wollte mal fragen, ob jemand Erfahrungen mit der Einbürgerung nach § 85 AuslG in Sachsen oder Mecklemburg-Vorpommern gemacht hat. Die wichtigste Frage für mich ist, ob die Zeiten der Aufenthaltsbewilligung dort anerkannt werden oder nicht? Es würde mich aber auch allgemein interessieren, wenn jemand dort eine besonders positive bzw negative Erfahrung gemacht hat..  Augenrollen

Vielen Dank und viele Grüße!
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Auslaender
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung in Sachsen und MV
Antwort #1 - 02.08.2004 um 10:21:34
 
Hallo,

in MV werden die "Bewilligungszeiten" anerkannt.

MfG,

Auslaender
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 02.08.2004 um 11:37:37
 
Hallo!

Nach meinem Kenntnisstand werden lediglich in Bayern und Baden-Württemberg die Zeiten mit A-Bewilligung nicht angerechnet, wobei dies meiner Meinung nach nicht rechtmäßig ist, da diese Zeiten in den Verwaltungsvorschriften ausdrücklich erwähnt werden.
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