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ausbürgerung YU/serbien+montenegro - wehrdienst (Gelesen: 2.879 mal)
bonney
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.07.2004 um 20:16:37
 
Hallo!

Ich (jugoslawischer Staatsbürger) möchte mich in Deutschland einbürgern lassen, habe auch schon eine Einbürgerungszusicherung.
Allerdings habe ich Probleme mit der Ausbürgerung aus Serbien/Montenegro: Ich habe dort keinen Militärdienst geleistet. Ich möchte auch aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten.
Mittlerweile habe ich mich durch etliche Beiträge durchgewühlt und herausgefunden, dass § 87, Abs. 3 AusLG (Entlassung von der Leistung des Wehrdienstes abhängig) nicht für Serbien/Montenegro gilt.
In der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft steht: "keine Hindernisse hinsichtlich der Militärpflicht vorhanden sind", was wohl so viel heißt, dass man nicht unbedingt den Wehrdienst dort leisten muss.
Sicherlich kann man aufgrund dauerndem Auslandsaufenthalt (eben hier in Deutschland seit meiner Geburt) von dem Wehrdienst befreit werden. Gibt es dazu irgendwelche Urteile oder andere Schriften, in denen ich das nachlesen kann? Bisher bin ich nirgends fündig geworden.

Grüße,
Bonney
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.07.2004 um 20:34:50
 
Mir ist da eines nicht ganz klar aus Deinem posting:
Lebst Du seit Geburt in Deutschland ?
Wenn ja, dann ist es Dir nicht zuzumuten, i, Ausland Wehrdienst zu leisten als Vorraussetzung für die Entlassung aus Deiner bisherigen Staatsangehörigkeit.
Es reicht hier sogar schon, wenn Du ausschliesslich deutsche Schulen besucht hast.

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bonney
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.07.2004 um 20:52:06
 
Ja, ich bin hier geboren und bin ausschließlich hier zur Schule gegangen.
Leider sieht das Konsulat von Jugoslawien das nicht so locker. Die bestehen auf der Ableistung des Wehrdienstes. Aus diesem Grund suche ich ja nach einer Möglichkeit vom Wehrdienst befreit zu werden.


Grüße,
Bonney
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.07.2004 um 21:02:42
 
Mein posting bezog sich darauf, dass die deutshen behörden möglicherweise die Mehrstaatigkeit akzeptieren, weil Serbien die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von der Ableistung des Wehrdienstes abhängig macht und Dir diese Wehrdienstleistung (aus deutscher Sichtweise) nicht zumutbar ist.

Noch etwas: Bitte höre auf, den serbischen Staat als "Jugoslawien" zu bezeichnen.
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bonney
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.07.2004 um 21:32:53
 
Wie bereits in meinem ersten Posting geschrieben, ist diese Bedingung der Mehrstaatigkeit nicht gegeben, da die ABLEISTUNG des Wehrdienstes nicht nötig ist. Dem Antrag auf Ausbürgerung fehlt lediglich ein Schreiben bezüglich des Militärdienstes. Ich suche nun nach einer Möglichkeit für mich, diesen in Serbien/Montenegro nicht leisten zu müssen (da mir der Dienst an der Waffe eben widerstrebt). Eine Möglichkeit wäre da, sich davon befreien zu lassen...

Und entschuldige bitte, die Bezeichnung "Jugoslawien"  Zwinkernd

Grüße,
Bonney
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Ralf
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Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #5 - 29.07.2004 um 10:05:27
 
Hallo Bonney!

Wegen der Wehrdienstfrage verweise ich mal auf guck    
dieses Thema
. Ist im Prinzip die gleiche Kiste. Auch die Frage der Wehrdienstverweigerung ist dort angesprochen.

Lediglich die dortigen Ausführungen zur Zumutbarkeit von Entlassungsgebühren passen nicht, da die Gebühren von Serbien unter der Grenze von 1.278 Euro liegen.
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