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Arbeitserlaubnis für Ausländer (Gelesen: 2.681 mal)
Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für Ausländer
28.07.2004 um 11:20:11
 
"Voraussetzungen
Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes.
Durch die Arbeitsverwaltung (Arbeitsamt) wird geprüft ob auf dem Arbeitsmarkt bevorrechtigte Arbeitnehmer (u.a. deutsche, EU/EWR-Bürger, Ausländer mit unbefristetem Aufenthalt) für die Stelle zur Verfügung stehen. Die gesetzliche Prüffrist dafür umfasst mindestens 4 Wochen. "

Hi,
mal ne Frage: wie soll denn das oben zitierte in der Praxis funktionieren????
Wenn ein Ausländer eine Stelle findet und der Arbeitgeber nun das Arbeitsamt kontaktieren muss, ob nicht doch ein anderer (also Deutscher)geeignet ist, dann wird das Arbeitsamt dem AG doch in der Regel wochenlang irgendwelche Langzeitarbeitslosen vermitteln, denen die Arbeit a) zu schwer und/oder b) zu schlecht bezahlt ist (also bspw. die berühmte Arbeit als Tellerwäscher)
Am Schluß ist die Stelle für alle weg.

Darf ein Arbeitgeber einen Ausländer mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis nicht direkt einstellen, sondern muß immer noch einmal das Arbeitsamt um mehrwöchige Prüfung bitten?

???

Also ich weiß ja nicht...
Grüße
Catherine
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Tim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #1 - 28.07.2004 um 17:34:54
 
Moin moin,

funktioniert in der Praxis ganz einfach so:

Der ausländische Arbeitnehmer (AN) benötigt ja eine Arbeitsgenehmigung. Die muss bei der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) zusammen mit dem potentiellen Arbeitgeber (AG) beantragt werden. Also füllen beide die Formulare aus und ab damit zur Agentur. Die prüft dann nach Arbeitsmarktlage ob diese Genehmigung erteilt oder abgelehnt wird. Ist die Entscheidung positiv stellt die Agentur die Erlaubnis aus bzw. verschickt einen Ablehnungsbescheid an Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Eventuell besteht ja bei dem ausländischen AN der Anspruch auf eine unbefristete Arbeitsberechtigung (z.B.  in der Regel bei Ehegatten von Deutschen oder längerem Aufenthalt in Deutschland mit bestimmten Aufenthaltstiteln). Dann entfällt natürlich diese Prüfung und die Genehmigung wird ohne AG ausgestellt.

Gruß Tim
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Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.08.2004 um 19:15:44
 
Zitat:
Eventuell besteht ja bei dem ausländischen AN der Anspruch auf eine unbefristete Arbeitsberechtigung (z.B.  in der Regel bei Ehegatten von Deutschen oder längerem Aufenthalt in Deutschland mit bestimmten Aufenthaltstiteln). Dann entfällt natürlich diese Prüfung und die Genehmigung wird ohne AG ausgestellt.

Gruß Tim


Hi Tim oder jemand anderes, der sich auskennt.
Der oben beschriebene Fall liegt jetzt konkret vor (ausl. Ehegatte einer Deutschen, Aufenthaltsgenehmigung wurde erteilt, zunächst für ein Jahr)
Dennoch gab man ihm ein Formular mit, welches die konkrete Arbeitsstelle nennen soll. Kann mir jemand die Vorschrift nennen, aus der sich eine Arbeitsberechtigung ohne AG-Nachweis herleitet. Er geht morgen zum Arbeitsamt, vielleicht liest as ja noch heute Abend jemand.

Danke und Grüsse
Catherine
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.08.2004 um 22:46:43
 
Schau Dir mal die ArGV an, zu finden unter "Gesetze".

Es gibt zwei Arten von Arbeitsgenehmigungen:
1. Arbeitserlaubnis: beschränkt auf einen bestimmten Betrieb
2. Arbeitsberechtigung: unbeschränkt, unbefristet

Das Formular für den "Antrag auf Arbeitsgenehmigung" ist allgemein gehalten. Im Falle des Anspruchs auf eine Arbeitsberechtigung sind die Felder "bei Firma" usw. einfach freizulassen. Da können die Mitarbeiter der Arbeitsagentur aber auch weiterhelfen. Pass mit AE, Heiratsurkunde und Meldebescheinigung nicht vergessen!
Die Arbeitsagentur streicht nach der Prüfung (des Anspruchs) einfach das nichtzutreffende Feld im unteren Teil des Formulars.

Viel Glück

Andreas
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Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.08.2004 um 10:14:51
 
Hi, also:
es hat alles prima geklappt.
Unbefristete Arbeitsgenehmigung wurde innerhalb von 5 Minuten ausgestellt, nur mit Pass und Aufenthaltserlaubnis, nicht mal die Heiratsurkunde wurde benötigt.

Danke nochmal für die Infos.
LG
Catherine
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muffin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.10.2004 um 17:21:51
 
Hallo zusammen,

ihr seid echt super und eure Tipps sind wirklich vom allerfeinsten.

Ich hab zur Arbeitserlaubnis und zu dieser Prüfung von der Agentur für Arbeit noch ne kurze Frage.

Mein Mann kommt aus Bosnien, ich habe auch die bosnische Staatsbürgerschaft und eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland. Wenn mein Mann hier also Arbeit findet, muß die Agentur für Arbeit erstmal prüfen ob nicht jemand anderes diese Stelle kriegen könnte richtig? Also bei der momentanen Arbeitsmarktsituation ist es doch aussichtslos dass mein Mann hier als Ausländer arbeit kriegt, weil ja erst die Arbeitslosen untergekriegt werden müssen oder? Mein Mann kann in endeffekt erst nach 2 Jahren arbeiten....Ich weiß nicht ob ich das richtig verstanden hab. Vieleicht könnt ihr mir das ja nochmal erklären. Das wäre wirklich fein. Vielen Dank schon mal im voraus.
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muffin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.11.2004 um 13:24:36
 
Klopf klopf?

Ich weiß es ist Feiertag und ich möchte wirklich nicht nerven, aber morgen gehts für mich leider ins Krankenhaus, Mandel-op  weinend

Es wäre schön wenn mir die Sache nochmal erklären könnte. Ich kann nämlich nicht so recht glauben dass mein Mann 2 Jahre daheim sitzen soll. Ich verdiene zwar ganz o.k. und kann uns beide ernähren, aber er hat ein psychisches Problem nichts zu tun. Er hatte in seinem Heimatland einen guten Job und hat ihn wegen mir aufgegeben. Das ist ja alles schön und gut aber er kommt sich schon etwas nutzlos vor und hat schon angefangen Serviettentechnik zu machen...aus langeweile Zwinkernd Also ihr Lieben, gibt es einen Weg dass er innerhalb von dieser 2 Jahresfrist arbeiten darf? Serviettentechnik ist zwar nett anzusehen aber bald is unsere ganze Wohnung voll mit dem Zeug.

Wär lieb wenn ihr mir antwortet, ansonsten schau ich natürlich nach meiner Op wieder bei euch vorbei....

Liebe grüße muffin
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.11.2004 um 09:58:53
 
Zitat:
Wenn mein Mann hier also Arbeit findet, muß die Agentur für Arbeit erstmal prüfen ob nicht jemand anderes diese Stelle kriegen könnte richtig? Also bei der momentanen Arbeitsmarktsituation ist es doch aussichtslos dass mein Mann hier als Ausländer arbeit kriegt, weil ja erst die Arbeitslosen untergekriegt werden müssen oder? Mein Mann kann in endeffekt erst nach 2 Jahren arbeiten...



Hallo Muffin,

das ist leider korrekt.

Solange (nach ca. zwei Jahren) kein Anspruch auf Arbeitsberechtigung besteht, kann die Arbeitserlaubnis nur erteilt werden wenn sich für die Arbeitsstelle kein deutscher oder diesem gleichgestellter Arbeitsloser findet.

Trotzdem auf jeden Fall die Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sich eine Arbeitsstelle findet - ob die Genehmigung erteilt werden kann hängt immer vom Einzelfall ab. Es ist nicht so, daß _alles_ abgelehnt wird.

Gruss,
Jimi

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