Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung und Unterhaltsfähigkeit (Gelesen: 4.343 mal)
draka
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Unterhaltsfähigkeit
23.07.2004 um 19:40:30
 
Hallo!

ich bin auf Grund einer zur Durchführung eines Entlassungsverfahrens erteilten Einbürgerungszusicherung aus meiner bisherigen Staatsangehörigkeit ausgeschieden. Da ich inzwischen meinen Job (aus unverschuldet eingetretenen Umständen) wechseln mußte und jetzt weniger als früher verdiene und mein Mann als Student kein Einkommen hat, wird die Entscheidung für meine Einbürgerung immer wieder "auf bessere Zeiten" verschoben.

Daher meine Frage:

Was genau bedeutet "mangelnde Unterhaltsfähigkeit" wenn wir unsere Miete und unsere Versicherungen alleine bezahlen? Gibt´s Vorschriften wie hoch mein Monatsgehalt sein soll, um eingebürgert zu werden? Bei der jetzigen Lage auf dem Arbeitsmarkt sind so hohe Anforderungen unrealistisch.

Danke für die Hilfe!

Draka
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und Unterhaltsfähigkeit
Antwort #1 - 23.07.2004 um 21:46:24
 
Hallo draka!

Mangelnde Unterhaltsfähigkeit liegt vor, wenn das Einkommen so gering ist, dass für sich und/oder die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (also Ehepartner und Kinder) ein Anspruch auf (ergänzende) Sozialhilfe oder andere öffentliche Leistungen besteht.

Wie ich bereits in deinem anderen Thread gesagt hatte, ist eine Ermessenseinbürgerung ausgeschlossen, wenn öffentliche Mittel wie Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bezogen werden oder ein Anspruch darauf besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Grund für den Bezug der öffentlichen Mittel vom Einbürgerungsbewerber zu vertreten ist.

Daran ändert auch die zwischenzeitlich eingetretene Staatenlosigkeit durch Entlasssung nichts, dafür enthält jede Einbürgerungszusicherung einen entsprechenden Vorbehalt.

Ab 1.1.2005 gibt es hier allerdings eine Härteklausel, siehe bei deiner Frage zum ZuwG.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
draka
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und Unterhaltsfähigkeit
Antwort #2 - 24.07.2004 um 15:25:59
 
Hallo Ralf,

wenn unsere Familie die Miete und die Versicherungen alleine bezahlt und mit dem restlichen Geld gut auskommt ohne Arbeitslosen- oder Sozialhilfe zu beziehen, dann bestehet also kein Grund für eine Verzögerung der Entscheidung über meinen Fall bzw. für einen Ablehnungsbescheid. Habe ich das richtig verstanden?

Gruß

Draka
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und Unterhaltsfähigkeit
Antwort #3 - 24.07.2004 um 15:47:59
 
Zitat:
Habe ich das richtig verstanden?


Ja. Aber es darf eben auch kein Anspruch auf Sozialhilfe bestehen. Das gesamte Einkommen muss also höher sein als das aktuelle Sozialhilfeniveau
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
draka
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und Unterhaltsfähigkeit
Antwort #4 - 25.07.2004 um 11:28:17
 
Hallo Ralf,

ich danke Dir herzlichst, dass Du dich mit meinen Problemen am Wochenende beschäftigst!

Eine letzte Frage:

Wie hoch ist dieses aktuelle Sozialhilfeniveau? Wieviel muß unser Nettoeinkommen betragen?

Gruß

Draka

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und Unterhaltsfähigkeit
Antwort #5 - 25.07.2004 um 16:01:47
 
Hallo!

Die Sozialhilfesätze sind in den Bundesländern unterschiedlich und hängen natürlich auch von den Familienverhältnissen ab (Anzahl und Alter der Kinder usw.). Alles über Sozialhilfe findest du z.B. hier:
Tacheles
.

Mit einem Berechnungsprogramm kannst du dort leicht selbst feststellen, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema