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Touristenvisum 2 Tage überziehen? (Gelesen: 5.582 mal)
Karaya1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Touristenvisum 2 Tage überziehen?
23.07.2004 um 13:04:13
 
Meine Freundin aus Kolumbien ist für 3 Monate hier in Deutschland. Ihr Touristenvisum endet am 31. August. Allerdings hat sie einen Flug am 2. September gebucht. Ist es irgendwie problematisch ein Visum für ein paar Tage zu überziehen? Kann das Konsequenzen bei einer erneuten Einreise nach sich ziehen?
Danke schon mal
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.07.2004 um 13:13:52
 
Streng genommen hält sie sich dann 2 Tage unerlaubt im
Bundesgebiet auf.

Geht zur örtlich zuständigeh ABH und bitten unter Vorlage
des Flugtickets um Ausstellung einer

Grenzübertrittsbescheinigung.

Damit wird quasi die bestehende Ausreisepflicht nach Ablauf
des erlaubten Aufenthaltes um 2 Tage verlängert. Damit bekommt
sie dann bei der Ausreise keine Probleme.

I.d.R. machen das die ABHs.
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Mick
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Antwort #2 - 23.07.2004 um 13:17:18
 
Zitat:
Meine Freundin aus Kolumbien ist für 3 Monate hier in Deutschland. Ihr Touristenvisum endet am 31. August. Allerdings hat sie einen Flug am 2. September gebucht. Ist es irgendwie problematisch ein Visum für ein paar Tage zu überziehen? Kann das Konsequenzen bei einer erneuten Einreise nach sich ziehen?
Danke schon mal



Hi,
natürlich kann das Probleme nach sich ziehen. Sie muss noch bei der Ausreise damit rechnen, dass ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthaltes eingeleitet wird. Dieses wird natürlich nicht dazu führen, dass sie nicht ausreisen kann, in der Folge wäre aber die Speicherung von Einreisebedenken im Ausländerzentralregister denkbar.
Ich würde alles dran setzen, den Flug umzubuchen. Sollte das nicht klappen, würde ich zur ABH gehen und nach einer Grenzübertrittsbescheinigung für die zwei Tage fragen. Hierbei sollten Nachweise für die Versuche, den Flug umzubuchen, mitgenommen werden (Bestätigung Reisebüros?).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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peku
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Antwort #3 - 24.07.2004 um 15:10:21
 
hallo,

ich würde auch dazu raten auf der ALb vorzusprechen damit es keinen Ärger gibt. Frage: Warum hat sie den Visum.Kolumbien ist doch Visabefreit oder habe ich da was verpennt?????
gruss peku
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Antwort #4 - 24.07.2004 um 15:14:41
 
Hallo Peku,

ich glaube da hast Du gepennt, meines Wissens
brauchen Kolumbianer ein Visum.


Saludos
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Mick
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Antwort #5 - 24.07.2004 um 21:12:26
 
Zitat:
hallo,

ich würde auch dazu raten auf der ALb vorzusprechen damit es keinen Ärger gibt. Frage: Warum hat sie den Visum.Kolumbien ist doch Visabefreit oder habe ich da was verpennt?????
gruss peku



Hi Peku:
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Kolumbien steht zwar noch in der Anlage I zur DVAuslG, ist aber nach EU-Verordnung visumspflichtig.
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peku
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Antwort #6 - 26.07.2004 um 19:54:19
 
Hallo Mick,
danke für den Hinweis.Ich hatte tatsächlich in der Anlage zu DV zum AusLG nachgesehen wo noch Kolumbien als Visumbefreit steht.
Ist ja nun klar und steht auch inzwischen richtig auf der page des Auswaertigen-Amtes als Visumpflichtiger Staat...
(Alles andere hätte mich auch sehr gewundert)
explo
gruss peku.
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Gregor_Iwanowitsch
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Antwort #7 - 02.08.2004 um 21:29:55
 
Vorsichtig liebe Leute. Ich habe letztens gelesen, der Rückflug war nur ein Tag später, dass der Ausländer um spätestens 23:59 Uhr (mit einer Bescheinigung des BGS) ausreisen musste, in den Transit des Frankfurter Flughafens und bis zum Abflug um 21:40 Uhr im Transit verweilen musste.

Gibt es keinen Arzt, welcher die Frau eine Woche vor dem 31. August 2004 reiseunfähig schreibt. Mit einer Bescheinigung der Fluglinie über den nächsten Flugmit freien Platz, am .... September 2004 zur zuständigen Ausländerbehörde (ohne Freundin und Flugticket aber mit Pass und einer schriftlichen Vollmacht) und eine Duldung beantragen.

Kostet zwar 20 Euro aber ist m. E. am sichersten.

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Mick
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Antwort #8 - 02.08.2004 um 22:30:53
 
Zitat:
Gibt es keinen Arzt, welcher die Frau eine Woche vor dem 31. August 2004 reiseunfähig schreibt.


Hi Gregor,
mit diesem Tipp schlägst Du vor, eine Krankheit/Reiseunfähigkeit vorzuschieben, die nicht besteht. Mit Falschangaben zur Erlangung einer Duldung macht man sich strafbar.
Solche Tipps sind hier nicht erwünscht. Danke für die zukünftige Beachtung.
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