vzatzee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Direkten Anpruch haette der Vater nur, wenn er zB.
eine Deusches in Deutschland wohhaftes minderjähriges (Die Schwester) Kind hat, für das er Personenfürsorge ausübt,
oder er eine Deutschland wohnafte Deutsche heiratet und hier die Ehe lebt,
oder er heiratet eine Ausländerin mit Aufenthaltsberechtigung oder Anpruch auf Berechtigung (Rentenansprüche aufgrund von Beiträgen) und die Ehe in Deutschland gelebt wird.
An die Stelle des Kindes oder der Ehefrau könnte auch ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner treten, es gibt dann aber keine direkten Anspruch und eine kurzfritige Ausreise zur Antrgastellung wäre dann u.U. notwendig.
Dann müsste man seine Green Card 'ummünzen' auf Familienzusammenführung, (FamZu) nach Ablauf der Green Card, das könnte man aber schon jetzt.
Hat er nur eine Green Card, hilft nach deren Ablauf nach derzeitiger Lage nur öffentliches Interesse, oder so einige humanitäre Dinge. eher unwahrscheinlich.
Die Green Card läuft der Natur aus und das war's. Aber genau wie verschiedene hohe Behörden/Gremien die Green Card beschlossen haben, so könnten sie das auch im Allgemeinen verlängern, ist aber 'ne Frage der allgemeinpolitischen Lage. Die örtliche IHK kann immer die absolute Notwendigkeit seines Bleibens darstellen, Das hilft schon mal, ist aber eher auch unwahrscheinlich.
Allerdings: Das Zuwanderungsgesetzt steht nun kurz bevor. Danach ist die Aufenthaltserlaubnis auf Grund von Arrbeit im Wesentlichen eine Abmachung zwischen dem Vater, der Bfa/BAfA (ordentlich Beiträge bezahlen) und dem Arbeitgeber (Vertrag für qualifizierte Tätikeit). Eine kurzfristige Ausreise würde dann vielleicht notwendig, ist aber vieleicht im Sinne des neuen Geseztes nicht zumutbar(auch für die FamZu). Soweit ich weiss, werden ehemalige Green Carder nicht ausgeschlossen., von dieser Zuwanderungs und Zumutbarkeitsregelung.
Die Ausweisung ist ein Wideruf der Aufenthaltsgenehmigung verbunden mit der Aufforderung das Land zu verlassen bis auf Weiteres, das wird's für den Vater wohl nicht, sofern er kein Straftärer ist etc. , die Green Crad läuft aber aus irgendwann, und dann :
die Abschiebung ist dann tatsaechliche Entfernen der Person aus der Republik, wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung hat,
das könnte passieren wenn nix von obigen mehr hilft, auch wenn man sich total korrekt verhalten hat, aber nicht ausreisen will. Da sollte man es nicht drauf ankommen lassen.
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