Hallo!
Mir ist folgendes passiert:
Die ganze Familie besitzt befristete Aufenthaltserlaubnisse. Irgendwann im Oktober letztes Jahres bekamen wir einen Brief von der Einwohnermeldebehörde, worin wir aufgefordert wurden so schnell wie möglich der Behörde ein Besuch abzustatten. Es stellte sich heraus, dass dort ein internes Schreiben vorliegt, wo drin steht, dass die ganze Familie Deutschland angeblich verlassen hat, was natürlich nicht stimmen kann. Ich wollte wissen woher die diese Information gekriegt haben, aber die Beamtin wollte mir das nicht verraten. Im Laufe des Gespräches hat die Frau festgestellt, dass mein kleiner Bruder (10 Jahre alt) seit 4 Monate nicht in Dt. gewesen ist (er besucht eine Schule im Ausland). Daher sollten wir ihn abmelden, was wir natürlich auch sofort gemacht haben. Ich habe dann gefragt, ob diese Abmeldung sich irgendwie auf seine Aufenthatserlaubnis auswirken könnte. Die Frau hat die Ausländerbehörde angerufen und hat uns daraufhin versichert, dass "Einmeldeangelegenheiten nichts mit Ausländerangelegenheiten zu tun haben". Damals wussten wir es noch nicht, aber meine Mutter musste wegen der Abmeldung das Kindergeld zurückzahlen...
Im Juni diese Jahres haben wir meinen Bruder vom Ausland abgeholt und sofort wieder angemeldet. Drei Tage später kam ein Schreiben von der Ausländerbehörde, womit man uns informierte, dass die Aufenthaltserlaubnis meines Bruders erlöschen ist, denn er hatte sich mehr als 6 Monate im Ausland aufgehalten. Bei der Ausländerbehörde ist dann seine ansonsten gültige Erlaubnis mit einem schwarzen Stempel ungültig gemacht worden.
Offensichtlich kriegt die Ausländerbehörde eine Kopie von jeder Anmeldung von Ausländern. Die Beamtin hatte anhand der Abmeldung und der Anmeldung dann die Zeitspanne ausgerechten. Zwischen Oktober 03 und Juni 04 sind es aber 8 Monate. D.h. die Erlaubnis war bereits im März erlöschen! Das haben die bei der
ABH auch gewusste - sie hatten ja die Abmeldung vom Oktober - aber sie hatten es nicht für nötig gehalten und zu informieren. Wir wussten von der Regelung mit den 6 Monaten nichts und wir hatten ja bei der Abmeldung extra darum gefragt. Dazu meinte die Frau von der Ausländerehörde nur: "sie können dort (bei der Einwohnermeldebehörde) keine Auskunft geben"
Jetzt müsste mein Bruder eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu braucht er aber ein Eingangsvisum von der deutschen Botschaft im Heimatland. Wenn man uns im März informiert hätte, dann könnten wir das auch erledigen, aber wir haben alles erst erfahren, als wir mit ihm schon hier angekommen waren! Im Moment ist er als Tourist in Deutschlabd und darf dementsprechend höchstens 3 Monate bleiben.
Meine frage ist: Hat die Ausländerbehörde nicht eine Auskunftspflicht bei solchen wichtigen Sachen? Meine Eltern haben vielleicht keine Zeit (sie arbeiten ja beide), um nochmal nach Bulgarien zu fahren und ein Visum für meinen Bruder zu besorgen (was wenigstens 1 Woche in Anspruch nehmen würde). Wird er nach 3 Monate etwa ausgewiesen? Er ist erst 10!
Vielen Dank an alle!