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Einburgerung... (Gelesen: 1.743 mal)
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einburgerung...
19.07.2004 um 14:58:25
 
hallo,
ich hatte seit 4 jahre ein aufenthaltbewilligung als student und nach mein Studium habe ich Green card und arbeite  ich seit  3 jahre. meine Frage:

1- habe ich chance auf  Ermessenseinbürgerung oder einburgerung wenn ja wird die zeit von AB nicht in Bayern
eingerechnet , so wollte mich in ein Bundesland(z.B NRW), wo diese zeit eingerechnet wird, als nehenwohnsitzt ammeldet und mich dort einbürgern lassen. wie sieht die Rechtlage aus

(ich bin verheiratet  mit ein Kind geboren in Deutschland)

ich bin dankbar fuer ihre Antwort
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerung...
Antwort #1 - 19.07.2004 um 19:02:40
 
Hallo demo!

Zur Beurteilung, ob eine Einbürgerung möglich ist, müssten es ein paar Infos mehr sein:

- Derzeitige Aufenthaltsgenehmigung? Aufenthaltserlaubnis? Bis wann ist diese gültig?
- gesamte Aufenthaltsdauer? (Minimum 8 Jahre, es sei denn, der Ehepartner ist deutsch)
- Staatsangehörigkeit des Ehepartners?
- seit wann verheiratet?
- Staatsangehörigkeit des Kindes deutsch?
- Wovon wird der Lebensunterhalt der Familie bestritten - Einkommen?
- besteht bereits eine gesicherte Altersvorsorge?

Vorab jedenfalls soviel: Ein Nebenwohnsitz an einem anderen Ort begründet keine andere Zuständigkeit. Zuständig ist immer die Behörde, in deren Bezirk man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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