Die Sache ist straight forward.
Deine Mann hatte wohl eine Aufenthaltserlaubinis (AE)
auf Grund der Tatsache, dass er mit einer Deutschen verheiratet ist (oder?, also Du bist Deutsche) UND Ihr eine eheliche Gemeinschaft führtet (gleicher Wohnsutz am besten, teilt Tisch und den Haushalt). Dass Du nervliche Probleme hast und schon mal in Behandlung musst, also nicht am Wohnort bist deswegen, manchmal oder öfter, kürzer oder länger , speilt keine Rolle.
Dann ist er weg, warum auch immer, und seine
AE ist nach einem halben Jahr ausgelaufen, das ist so, und nun muss die
AE aus'm Kosovo neu von ihm beantragt werden.
Die Botschaft stellt nun wieder die Frage, bezüglich beider Vorrausetzungen (s.o).
Ihr seit immer noch verheiratet, und er will die ehliche Gemeinschaft fortsetzen. Er gibt das so an, das ganze geht an die Ausländerbehörde deines Wohnbezirks, Du bestätigst die Absicht der Fortführung der ehelichen Gemeinschaft auch von Deiner Seite, er kriegt ein Visum, kommt 'nach Hause' und kriegt auf der Behörde wieder eine
AE.
Das dauert 'n par Wochen, es kann auch Hindernisse geben, die aus Deinem Beitrag aber nicht hervorgehen.