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Meinem Mann wird Scheinehe vorgeworfen! (Gelesen: 2.139 mal)
jessiepeci
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meinem Mann wird Scheinehe vorgeworfen!
17.07.2004 um 11:52:42
 
Seit dem 26.11.02 bin ich mit einem Kosovo-Albaner verheiratet. Da ich unter schweren psychischen Störungen leide ( ich bin nicht bekloppt!), bin ich einen Monat nach der Eheschließung stationär in Behandlung gekommen. Da er nach unserer Heirat und auf Grund meiner Abwesenheit Angst vor der Abschiebung hatte ist er am 28.12.02 ohne erlaubnis in den Kosovo zurück gekehrt. Nun kämpfe ich seit 1 1/2 Jahren darum, daß er wieder kommen darf. Ich habe schon alles Mögliche versucht, von meinen Ärzten wurde mir sogar attestiert, daß ich meinen Mann auf Grund meiner Krankheit dringend brauche. Die ABH hier hat mittlerweile eingesehen, daß ich um meine Ehe und meinen Mann kämpfe, aber da er vom Kosovo nicht den kleinsten Versuch unternahm, eine einreisegenehmigung zu bekommen, wird ihm jetzt Scheinehe vorgeworfen. Vorher sagte man uns allerdings, es habe keinen Sinn, die EG zu beantragen, da sie ohnehin abgelehnt wird. Also tat er, was man ihm geraten hatte und wir werden beide dafür bestraft. Was können wir noch tun??? Diese Woche hat er den Bescheid von unserer ABH bekommen, daß er nicht zurück kommen darf. Ich weiß nicht mehr weiter. Dürfen die das so ohne weiteres entscheiden? Ich bin total verzweifelt! :stampf:
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meinem Mann wird Scheinehe vorgeworfen!
Antwort #1 - 17.07.2004 um 11:56:36
 
Was hast du denn schon konkret versucht?

Du redest immer davon, dass du um ihn kämpfst. Will er denn
das auch?

Also ich denke, ohne dass da ein Visumverfahren ins Rollen
kommt, kann sich da kaum was bewegen.

Hat ihm denn die ABH direkt in das Kosovo einen Brief geschickt?
Was stand da inhaltlich dnen drin?
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« Zuletzt geändert: 20.07.2004 um 21:46:08 von N/V »  
 
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 17.07.2004 um 12:23:35
 
Schau mal auf meiner Homepage unter "Ansprechpartner" - evtl. kann Dir von dort jemand weiterhelfen.

Jedoch wäre wirklich die Frage von fons zu bedenken, ob Dein Mann wieder nach D möchte, wenn er vom Kosovo aus nichts für das Visum unternimmt. Kannst Du das mit ihm abklären und wenn er wieder nach D will ihn bitten, dass er sich auch vom Kosovo aus mehr um seine Wiedereinreise bemüht? (Über das, was er da tun kann, kann Dir bestimmt die AGAH ein paar Tipps geben).

Als "Scheinehe" würde ich das aber nicht bezeichnen, denn eine Scheinehe wird geschlossen, eben gerade um einen Aufenthaltstitel in D zu erwerben.

Ist in dem Bescheid der ABH eine "Rechtsmittelbelehrung"? Wenn dem so ist, müsst Ihr innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist Widerspruch einlegen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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vzatzee
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meinem Mann wird Scheinehe vorgeworfen!
Antwort #3 - 20.07.2004 um 21:40:58
 
Die Sache ist straight forward.
Deine Mann hatte wohl eine Aufenthaltserlaubinis (AE)
auf Grund der Tatsache, dass er mit einer Deutschen verheiratet ist (oder?, also Du bist Deutsche) UND  Ihr eine eheliche Gemeinschaft führtet (gleicher Wohnsutz am besten, teilt Tisch und den Haushalt). Dass Du nervliche Probleme hast und schon mal in Behandlung musst, also nicht am Wohnort bist deswegen, manchmal oder öfter, kürzer oder länger ,  speilt keine Rolle.

Dann ist er weg, warum auch immer, und seine AE ist nach einem halben Jahr ausgelaufen, das ist so,  und nun muss die AE aus'm Kosovo neu von ihm beantragt werden. 
Die Botschaft stellt nun wieder die Frage, bezüglich beider Vorrausetzungen (s.o).
Ihr seit immer noch verheiratet, und er will die ehliche Gemeinschaft fortsetzen. Er gibt das so an, das ganze geht an die Ausländerbehörde deines Wohnbezirks, Du bestätigst die Absicht der Fortführung der ehelichen Gemeinschaft auch von Deiner Seite, er kriegt ein Visum, kommt 'nach Hause' und kriegt auf der Behörde wieder eine AE.
Das dauert 'n par Wochen, es kann auch Hindernisse geben, die aus Deinem Beitrag aber nicht hervorgehen.






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