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Heirat in Marokko oder Deutschland? (Gelesen: 3.551 mal)
Nicole_Abdel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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16.07.2004 um 07:06:32
 
Hallo,

mein Freund und ich haben folgendes Problem:
Er ist in Deutschland verheiratet, lebt aber schon seit einiger Zeit mit mir zusammen. Da er noch keine eigenständige Aufenthaltserlaubnis hat, wurde sie nun nachträglich gekürzt und er muss Ende des Monats zurück nach Marokko.
Seine Scheidung erwartet er etwa im Dezember, so dass wir dann heiraten könnten.
Wir überlegen nun, ob es besser ist, in Marokko oder in
Deutschland zu heiraten. Dazu haben wir ein paar Fragen:

Heirat in Marokko:
- Welche Papiere benötige ich?
- Wie lange dauert es, bis ich meinen Mann mit nach
  hause nehmen kann? (Ich habe von Zeiträumen   
  zwischen 2 Wochen und 6 Monaten gehört...)
- Müssen wir in Marokko bereits irgendetwas
  unternehmen, damit die Ehe auch in Deutschland
  Gültigkeit besitzt?

Heirat in Deutschland:
- Wie lange dauert es etwa, bis er nach Erhalt des   
  Visums in Deutschland sein kann?
- Kann es Probleme geben, da seine zutiefst gekränkte
  Noch-Ehefrau gegenüber der Ausländerbehörde die
  Vermutung geäußert hat, es handele sich bei Ihrer Ehe
  um eine Scheinehe? Außerdem hat sie deshalb auch
  Strafanzeige gegen meinen Freund erstattet.

Hoffentlich hab ich verständlich und nich allzu lang geschrieben.
Für Ratschläge wären wir beide sehr dankbar.

Viele Grüße
  Nicole
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Spiderman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.07.2004 um 09:36:28
 
Hallo Nicole,

Deine Fragen, wie lange das dauern kann, kann ich Dir leider nicht beantworten, dass kann sicher jemand von den Experten fundierter. Allerdings klingt das mit der Strafanzeige der Ehefrau für mich nicht gut! Wenn der Verdacht der Scheinehe kleben bleibt, braucht Ihr sicher sehr viel Glück, um eure Pläne in annehmbarer Zeit umzusetzen. Ich würde versuchen, mit der Ehefrau Kontakt aufzunehmen und die Sachlage auszuloten. Ist ja auch in Deinem eigenen Interesse. Ich weiß nicht und will auch nicht wissen, was diese Scheidung ausgelöst hat und wie lange die beiden verheiratet waren. Wenn Du Glück hast, ist die Ehefrau "nur" gekränkt und die beiden haben nicht zusammen gepasst. Dann könnt ihr zusammen sicher auch einen friedlichen Weg erarbeiten.

Ich drücke Euch die Daumen & wünsche Dir alles Gute
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Nicole_Abdel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.07.2004 um 10:15:17
 
Hallo Spiderman,

als ich von der Ehe meines Freundes erfahren hatte (gleich zu Anfang, als wir uns kennenlernten), habe ich zuerst auch gezweifelt, ob es sich um eine Ehe aus Liebe handelte.
Mein Freund hat seine Frau während eines 3 monatigen
Besuchs in Deutschland kennengelernt und sich mit ihr angefreundet. Nachdem er nach Marokko zurückgekehrt
war, hat seine Frau ihn besucht und zu einer Hochzeit überredet, da sie nicht bereit war, eine Fernbeziehung zu führen.
Klar, mein Freund könnte mir da viel erzählen, aber seine Geschichte wird sowohl von seiner Familie, als auch von den Geschwistern seiner Frau bestätigt, zu denen er noch immer guten Kontakt hat. 
Ich denke, ich kann glauben, das er wirklich an einem ganz normalen Eheleben interessiert war, zumal er in Marokko ein sehr gutes Leben hatte.

Und - nein, mit seiner Frau kann man wirklich nicht reden. Sie ist - hm, sagen wir mal - recht temperamentvoll... 

Tja, bleibt uns nur zu hoffen, dass wir keine allzu großen Probleme mit der Ausländerbehörde wegen der Anzeige bekommen...

Viele Grüße



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Spiderman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.07.2004 um 10:50:57
 
Hi Nicole,

verstehe....... jo, diesen Typ Frau habe ich auch schon kennengelernt, da teile ich Deine Meinung, Reden wird da wohl nicht viel bringen. Aus ihrer Sicht und ihrem Verständnis heraus hat sie sich ihre Meinung gebildet. Das Problem hat man leicht, wenn einer der Partner weich ist und nicht gut nein sagen kann, während der andere dominant und zielstrebig ist.......
was ich machen würde: kontaktiert eurerseits die behörden. versucht die situation menschlich verständlich zu schildern. selbst wenn die anzeige läuft, entschieden wird so etwas letztlich von jemand, der beide seiten befragen muß und sich sein eigenes urteil bildet. vorsichtiges kontaktieren vorher könnte den ämtern helfen, sich ein sachliches, vollständiges bild zu machen. ich denke, ich würde das so machen. man merkt ja schon schnell an der  aufkommenden stimmung, ob es sinn macht, so vorzugehen. gewinnt ihr auf seiten der behörden verständnis (bloß nicht die Ex madig machen, das mit dem Temperament ist schon prima formuliert), wird der Verdacht mit der "Scheinehe" vielleicht keine soo negativen Folgen haben, sofern aus sicht der behörde offensichtlich Rache die Hauptmotivation ist. Aber sachliche Gespräche schon im Vorfeld zwecks bemühung um friedliche Lösung könnten einige "extra-punkte" bringen.

raten kann ich dir nicht wirklich, als nicht-fachmann.  vielleicht sehen die experten da ja eher möglichkeiten.
ob eine gegendrohung nach dem motto "anzeige wegen verleumdung" etwas bringen würde, weiß ich leider auch nicht..........., wäre aber nicht unbedingt mein stil...... es sei denn (so wie in dem mir bekannten fall einer deutsch-deutschen ehe) die ex macht richtig terror mit öffentlicher belästigung, anrufen, verleumdung und all diesem unsinn.

viel erfolg!
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Nicole_Abdel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.07.2004 um 11:07:45
 
Hallo Spiderman,

deine Idee, schon vorher mal bei der Ausländerbehörde vorzusprechen, ist eine gute Idee. Natürlich werden wir die Frau meines Freundes nicht "madig" machen. Das ist auch nicht so der Stil meines Freundes. Die richtig "heftigen" Dinge, die seine Frau so dargeboten hat, habe ich über Dritte und nicht von ihm selbst erfahren.
Ich denke auch, dass seine Frau schon bei der Ausländerbehörde bekannt ist, da sie sich oft schriftlich und telefonisch beschwert hat, weil ihr Mann noch immer nicht ausgewiesen wurde. Durch unseren Anwalt konnten wir Auszüge dieser Schriftstücke lesen. An ihrer Wortwahl konnte man schon die Motivation ihrer Schreiben erkennen. Das kann den Mitarbeitern der Ausländerbehörde auch nicht entgangen sein.

Dann werden wir es mal bei der Ausländerbehörde versuchen. Wir haben da nächste Woche sowieso noch einen Termin. Mein Freund muss seinen Pass dort bis zu seiner Ausreise abgeben...

Vielen Dank!!
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #5 - 16.07.2004 um 11:48:52
 
Hallo Nicole,

einseitige Scheinehen gibt es nicht. Die (Noch)Frau Deines Freundes kann tausendmal behaupten, es sei eine Scheinehe gewesen, aber da sie die Ehe mit ihm nicht eingegangen ist, nur um ihm einen Aufenthaltstitel zu sichern, sondern um mit ihm wirklich in ehelicher Gemeinschaft zu leben, ist es auch keine Scheinehe. (Siehe dazu auch die Definitionen zur Scheinehe auf meiner Homepage). Dafür gibt es ja auch die Zeugen aus der  Heimat Deines Freundes.

Außerdem sollte sich die (Noch)Ehefrau mal bewusst machen, dass sie sich, wenn sie behauptet es sei eine Scheinehe, selbst der Strafverfolgung aussetzt! (Das Eingehen einer Scheinehe ist strafbar). Die Strafanzeige wird von daher vermutlich sehr negativ auf sie zurückschlagen.

Von daher dürfte der ABH schon klar sein, was von diesen Äußerungen zu halten ist. Es kann allerdings trotzdem sein, dass die ABH Dich und Deinen Freund genauer überprüft, da eine schnelle erneute Heirat einer Deutschen den Verdacht einer Schein- oder Zweckehe schon aufkommen lassen kann.

Ihr könnt Euch evtl. noch mal bei der AGAH (auf meiner Homepage unter "Ansprechpartner" ) informieren, ich denke, dass sie Euch zu dem Thema "Strafanzeige wegen Scheinehe durch eine (Noch)Ehefrau" manche Informationen geben können.

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Nicole_Abdel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.07.2004 um 12:59:20
 
Hallo Janna,

Du hast Recht, es gibt keine einseitigen Scheinehen. Vielleicht war sie sich bei der Anzeige der möglichen Folgen für sich selbst nicht bewußt oder sie waren ihr egal, jedenfalls hat sie genau das bei der Polizei angezeigt Fragezeichen

Wir hoffen nur, dass die Ausländerbehörde ihr nicht gerade deshalb glaubt...

Gegen eine genauere Überprüfung durch die AHB haben wir nichts, ist uns auch völlig klar, dass das passiert.  Aber bitte erst wenn er hier in Deutschland ist! Es wäre nicht so toll, wenn wir in Marokko heiraten und ich dann ewig warten muss, bis er hier in Deutschland ist  weinend

LG
  Nicole


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telecafe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.07.2004 um 15:15:54
 
Also Nicole egal wie du es machen wirst es ist wird nicht einfach sein.
Denn wie lange du für ein Visum brauchst kann dir keiner sagen, und welche Unterlagen du brauchst das wird dir deutsche Botschaft schon sagen. Du musst gut Glück haben das die Ausländebehörde keine Steine aufstellt.
Zeig auf jedenfall die nioch ehefrau an, das ist sicherer.

gruss
anwar
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #8 - 16.07.2004 um 16:26:03
 
wenn die "geschichte mit der (noch)ehefrau" überstanden ist, wird es definitiv eine überprüfung geben bzgl eurer eheschließung...aber letztlich sollte dies nicht über das "normale" interview hinausgehen...denn ob die eheliche lebensgemeinschaft gelebt wird, kann man als ehepaar ja auch erst in dtl beweisen bzw zeigen...

von daher alles gute und viel glück. feffi.
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