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Wohnortwechsel während des Einbürgerungvervahrens (Gelesen: 1.956 mal)
gogi
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 58
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wohnortwechsel während des Einbürgerungvervahrens
15.07.2004 um 14:10:58
 
Hallo,

was geschieht mit meinem Einbürgerungsantrag wenn ich mein Wohnort wechsle? Ich habe schon eine EInbürgerungzusicherung. Ich möchte innerhab von Wolfsburg nach Hannover ziehen.
Danke!
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Nicator
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ABH-Mitarb.: Asyl,allg.
Ausländerrecht, Einbürger.


Beiträge: 95
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnortwechsel während des Einbürgerungvervahr
Antwort #1 - 15.07.2004 um 15:39:38
 
Zitat:
Hallo,

was geschieht mit meinem Einbürgerungsantrag wenn ich mein Wohnort wechsle? Ich habe schon eine EInbürgerungzusicherung. Ich möchte innerhab von Wolfsburg nach Hannover ziehen.
Danke!


Hallo Goke!

Eigentlich ganz einfach! Du gehst nachdem Du Dich umgemeldet hast, zu der nun für Dich zuständigen Einbürgerungsbehörde, gibst an das Du bereits in Wolfsburg einen Einbürgerungsantrag gestellt hast und bittest darum, dass die Unterlagen angefordert werden.
Dann wird Dein Antrag in Hannover bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens weiter bearbeitet.

Ggf. geht das auch alles automatisch. Wir in Wesel (allerdings NRW) bearbeiten Ausländerangelgenheiten und Einbürgerungsanträge zusammen, so dass ich immer auch die Einbürgerungsakte versende, wenn ich die Mitteilung erhalte, dass ein ausländischer Mitbürger verzogen ist, der auch einen Einbürgerungsantrag gestellt hatte.

Grüße

Nicator
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnortwechsel während des Einbürgerungvervahr
Antwort #2 - 15.07.2004 um 20:47:07
 
Hallo Goke!

Am schnellsten geht es, wenn du schon vorher deiner bisherigen Einbürgerungsbehörde (und auch der Ausländerbehörde, sofern dies eine andere Stelle ist) mitteilst, dass du umziehst: Neue Adresse und Umzugsdatum nennen und am besten gleich darum bitten, dass die Unterlagen weitergeleitet werden. Sollte normalerweise kein Problem sein, zumal der Umzug innerhalb eines Bundeslandes stattfindet. Ganz wichtig: unverzügliche Ummeldung beim Meldeamt nicht vergessen.

Die erteilte Einbürgerungszusicherung bleibt selbstverständlich gültig, auch die neue Behörde bleibt daran gebunden, sofern sich die persönlichen Verhältnisse nicht geändert haben (siehe Vorbehalt in der Zusicherung). Die Änderung der Anschrift allein hebt die Zusicherung jedenfalls nicht auf.

Sofern du schon deine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragt hast, solltest du auch dem Konsulat unbedingt deine neue Anschrift mitteilien, damit es hier keine Verzögerungen gibt.

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