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Information Wiedereinreise (Gelesen: 2.699 mal)
Mia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.07.2004 um 20:19:01
 
Hallo.

Mein Freund ist im letzten Jahr in sein Heimatland abgeschoben worden, insofern „überraschend“, da er noch mindestens einen Gerichtstermin bezügl. seines Asylantrages vor sich hatte. Mein Freund ist hier weder vorbestraft oder sonst irgendwie unangenehm aufgefallen. Auch bei der Abschiebung selber ging alles ruhig und ohne „Theater“ vonstatten.

Nun wollen wir gern heiraten. Danach möchten wir auch in Deutschland wohnen, da ich hier einen sicheren Arbeitsplatz habe.
Obwohl noch kein Termin feststeht, möchte ich mich vorab schon mal etwas informieren.

Durch diversen Schriftwechsel, dieses Forum und dem Verband binationaler Partnerschaften und Familien e. V. habe ich schon wertvolle Anregungen und Tipps erhalten, z. B. dass die rückwirkende Befristung der Einreisesperre u. a. von der Zahlungswilligkeit der entstandenen Kosten für die Abschiebung abhängt. Natürlich ist uns sehr daran gelegen, diese Kosten auch fix zu begleichen,  a b e r :
Kann mir jemand verraten, in welcher Höhe sich diese Kosten  UNGEFÄHR  belaufen. Klar, der Flug (kostete an die 400 €), aber wieviel kosten z. B. zwei Begleitpersonen zum Flughafen???

Und wenn wir dann bezahlt haben, mit welcher Wartezeit ist dann ungefähr zu rechnen, bis mein Freund ein Visum erhält?  (Ich weiß natürlich, dass das sicher von Fall zu Fall verschieden ist, mir geht es auch eher um Erfahrungswerte, die bisher von Euch gemacht wurden.)

Ist es ratsam, sich für diese Angelegenheiten einen Anwalt zu nehmen? ($$$)

Zum Abschluss möchte ich noch Folgendes sagen:
Bei der Lektüre der hier aufgeführten „Fälle“ ist mir auch der Vorwurf „Scheinehe“ aufgefallen. Es ist mir bewusst, dass es leider auch Menschen gibt, die so etwas machen.
Ich persönlich meine jedoch, wer diesen ganzen Nerven- und Papierkrieg (von den Kosten mal ganz zu schweigen, wir haben’s nämlich auch nicht so dicke) hinter sich bringt, um seinen Partner zu heiraten und wo auch immer zusammen zu leben, tut das aus Liebe.!

Vielen Dank schon mal!

LG,
Mia!
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Mick
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Antwort #1 - 14.07.2004 um 20:26:54
 
Zitat:
Hallo.

Mein Freund ist im letzten Jahr in sein Heimatland abgeschoben worden, insofern „überraschend“, da er noch mindestens einen Gerichtstermin bezügl. seines Asylantrages vor sich hatte.


Hi Mia,
oftmals hat die Klage gegen den Bundesamtsbescheid keine aufschiebende Wirkung, die Ausreisepflicht besteht weiterhin.


Zitat:
Durch diversen Schriftwechsel, dieses Forum und dem Verband binationaler Partnerschaften und Familien e. V. habe ich schon wertvolle Anregungen und Tipps erhalten, z. B. dass die rückwirkende Befristung der Einreisesperre u. a. von der Zahlungswilligkeit der entstandenen Kosten für die Abschiebung abhängt.


Wollt Ihr erst in seinem Heimatland heiraten? Würde ich empfehlen, da die Ehe besonders zu berücksichtigen ist, bei der Entscheidung über die Befristung.

Zitat:
aber wieviel kosten z. B. zwei Begleitpersonen zum Flughafen???


Unterschiedlich, 40 Euro pro Mann und Stunde, vielleicht weniger, vielleicht mehr.

Zitat:
Und wenn wir dann bezahlt haben, mit welcher Wartezeit ist dann ungefähr zu rechnen, bis mein Freund ein Visum erhält?  (Ich weiß natürlich, dass das sicher von Fall zu Fall verschieden ist, mir geht es auch eher um Erfahrungswerte, die bisher von Euch gemacht wurden.)


Wenn die Wirkung der Abschiebung auf "sofort" befristet wird, kann anschließend ein normales Visumsverfahren laufen. Über die Dauer möchte ich nicht spekulieren.

Zitat:
Ist es ratsam, sich für diese Angelegenheiten einen Anwalt zu nehmen? ($$$)


Ich würde nach der Eheschließung einfach mal bei der ABH vorsprechen und die Angelegenheit klären. Dann ggf. entscheiden, ob ein Anwalt dazu kommen soll.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Mia
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Antwort #2 - 15.07.2004 um 18:56:40
 
Hallo Mick,

erst mal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.  [beifall=beifall.gif]

Ja, wir werden dann wohl bei ihm Zuhause heiraten("müssen") da er ja so nicht mehr nach Deutschland einreisen darf.

Wenn wir verheiratet sind und die Abschiebekosten bezahlt haben, wodurch könnte eine Fristaufhebung sonst noch verzögert werden? (Wir möchten einfach nur so gut wir möglich vorbereitet sein und so wenig wie möglich unversucht lassen, damit eine Familienzusammenführung schnell durchgeführt werden kann.)
Reicht es, wenn die Abschiebekosten gezahlt sind, oder haben wir noch mit einer "Strafe" zu rechnen? Wie gesagt, es geht "nur" um die reine Abschiebung, nicht um irgendeine Straffälligkeit oder etwas in der Art.
Und es wird aber schon so sein, dass mein zukünftiger Mann irgendwann mal wieder hier einreisen darf? Oder kann es uns aus irgendeinem Grunde auch gänzlich versagt werden?

Du schreibst auch, wir (in diesem Fall wohl ich) sollte nach der Eheschließung bei der ABH vorsprechen. Nun ist es jedoch so, dass wir seinerzeit nicht im gleichen Ort und auch leider nicht im gleichen Kreisgebiet wohnten. Ich bin beinahe jeden Tag eine halbe Stunde hin und zurück gefahren. Die Tankstellenbesitzer auf dem Weg konnten sich freuen. Dies mal nur so am Rande.) grin
Wie wird das dann wohl gehandhabt? Muss ich mich bei seiner ABH melden, weil sie die Abschiebung durchgeführt haben? Dort wird doch sicher auch die Abschiebung bezahlt werden müssen, oder?
Oder spreche ich bei der ABH vor, die für den Kreis zuständig ist, wo ich lebe und wo er dann auch später gemeldet werden soll?

Fragen über Fragen, aber ich sehe Du bist jemand vom Fach und kennst Dich somit "etwas" aus.  ??? ???

Vielen Dank,
Mia
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Antwort #3 - 15.07.2004 um 19:06:43
 
Hi Mia,

er kann nach der Eheschließung einen Visumsantrag stellen. Dieser sollte auch als Antrag auf Befristung der Wirkung der Abschiebung gewertet werden. Dann wäre die ABH Deines Wohnortes zuständig.
Wenn er erst die Befristung beantragen will und dann das Visum, wäre die Behörde zuständig, die ihn abgeschoben hat.

Die Dauer der Befristung ist unterschiedlich liegt im Ermessen der ABH. Wenn "nur" die Abschiebung der Einreise im Wege steht, man nunmehr einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hat, wird regelmäßig auf "Sofort" befristet.
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Antwort #4 - 15.07.2004 um 19:26:26
 
Hi Mick,

schon wieder danke.

Habe ich das richtig verstanden, wir könnten also "direkt" nach der Eheschließung zur dortigen Deutschen Vertretung gehen und dieses Visum bantragen?
Und mit der Durchschrift oder dem Antrag oder was auch immer gehe ich nach meiner Rückkehr hier zu meiner Kreisausländerbehörde und die "regelt" alles weitere? Und dort bezahle ich die Abschiebekosten dann auch?

Wenn das so läuft bzw. laufen könnte, wäre mir ja hier ein Weg, nämlich der zu seiner ehemaligen ABH erspart. Dann wäre es ja eigentlich "Quatsch", erst hier die Befristung und dann dort das Visum zu beantragen.?!

Oder liege ich mit meiner Darstellung im oberen Absatz falsch?

Weißt Du zufällig auch noch, wie wir dann Bescheid bekommen, wenn dieses Visum zwecks Familienzusammenführung erteilt wird. Bekomme ich hier eine Benachrichtigung? Oder mein Mann? Oder wir beide?
Muss ich ihn dann bei ihm Zuhause abholen oder darf er alleine hierher reisen?

Ich mache mich im Vorfeld ziemlich verrückt, das merke ich grade selber. Sorry.

Mia
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Antwort #5 - 15.07.2004 um 20:06:54
 
Zitat:
Hi Mick,

schon wieder danke.

Habe ich das richtig verstanden, wir könnten also "direkt" nach der Eheschließung zur dortigen Deutschen Vertretung gehen und dieses Visum bantragen?
Und mit der Durchschrift oder dem Antrag oder was auch immer gehe ich nach meiner Rückkehr hier zu meiner Kreisausländerbehörde und die "regelt" alles weitere? Und dort bezahle ich die Abschiebekosten dann auch?


Ja, das hast Du richtig verstanden. Im Antrag muss er eh angeben, ob er aus D. schon einmal abgeschoben wurde. Wahrheitsgemäß ausfüllen und den Bearbeiter bei der Botschaft darauf aufmerksam machen, dass man gerne den Antrag auch als Antrag auf Befristung der Wirkung der Abschiebung gewertet haben möchte. Ggf. auch vorher mit Deiner ABH besprechen und fragen, ob die diesen Antrag so werten werden.
Deine ABH wird dann die Kosten der Abschiebung bei der "Abschiebe-ABH" abfragen und einziehen.

Zitat:
Weißt Du zufällig auch noch, wie wir dann Bescheid bekommen, wenn dieses Visum zwecks Familienzusammenführung erteilt wird. Bekomme ich hier eine Benachrichtigung? Oder mein Mann? Oder wir beide?
Muss ich ihn dann bei ihm Zuhause abholen oder darf er alleine hierher reisen?


Er bekommt die Info. Wenn Du bei der ABH nachfragst, bekommst Du sie vielleicht auch.
Klar, er darf alleine reisen.

Ich drücke Euch die Daumen Zwinkernd
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Antwort #6 - 18.07.2004 um 09:28:21
 
Hallo Mick,

vielen Dank für die Antworten und Erklärungen.  Jetzt bin ich schon beruhigter.

Sollten sich irgendwann noch mal Fragen auftun, weiß ich ja, an wen ich mich wenden kann.

LG,

Mia
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Antwort #7 - 21.10.2004 um 15:37:20
 
Hallo Mick!
Hallo alle zusammen,

heute möchte ich Euch eine gute Nachricht schreiben.

Wir haben uns von den großen behördlichen Steinen, die uns noch  in den Weg gelegt wurden, nicht  unterkriegen lassen:
Mein lieber Freund und ich haben am 06.10.2004 in der Türkei geheiratet und wir sind sehr glücklich. Juchuu!!  :bussi
An diesem Tag und noch zwei Tage danach hat es geregnet und in der Türkei heißt es, wenn es am Tag der Hochzeit regnet, bringt das Glück.   Smiley

Jetzt geht "der Spaß" weiter.  Mein Mann campiert mit vielen anderen Menschen vor der Deutschen Botschaft in Ankara, um das Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Ich bin mittlerweile wieder hier in Deutschland, musste mir aber noch per Fax von meinem Mann eine Vollmacht besorgen, um damit für ihn bei der Abschiebebehörde die nachträglich Befristung der Wirkung der Abschiebung zu beantragen. Da warte ich jetzt auf irgendeine Reaktion bzw. auf die Zusendung des Leistungsbescheids. Wenn dieser bezahlt ist, wird laut Auskunft der Ausländerbehörde entschieden, OB und ggf. wann mein Mann wieder einreisen darf.
Nun meine Frage: Ist es nicht so, dass wir durch die Eheschließung sowieso ein Recht auf Familienzusammenführung haben? Ich meine, ich hätte das hier mal in einem Posting (von Abu?) gelesen. Gibt es da einen Gesetzestext, in dem ich das mal nachlesen kann und schwarz auf weiß habe.

@Susi:
Dir werde ich im Laufe der nächsten Woche noch wie abgesprochen privat posten.


Liebe Grüße,
Mia.
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Antwort #8 - 21.10.2004 um 15:48:18
 
Zitat:
Nun meine Frage: Ist es nicht so, dass wir durch die Eheschließung sowieso ein Recht auf Familienzusammenführung haben?


Hallo Mia,

grundsätzlich ja. Eure Ehe  wird was Mick ja oben schon angedeutet hatte

Zitat:
Würde ich empfehlen, da die Ehe besonders zu berücksichtigen ist, bei der Entscheidung über die Befristung.
und

Zitat:
Die Dauer der Befristung ist unterschiedlich liegt im Ermessen der ABH. Wenn "nur" die Abschiebung der Einreise im Wege steht, man nunmehr einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hat, wird regelmäßig auf "Sofort" befristet.



bei der Ermessensentscheidung berücksichtigt. Smiley

Alle Gute
Ronny
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