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Hochzeit - und dann ??? (Gelesen: 1.673 mal)
goldenamerican
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit - und dann ???
14.07.2004 um 08:06:46
 
Hallo zusammen,

ich möchte in absehbarer Zeit eine Thai heiraten. Momentan ist sie schon in Deutschland und lebt mit dem Ehe-Visum bei mir zu Hause.
Und nun stellt sich für mich die Frage nach der Einbürgerung und dem Arbeitsrecht.

Kann mir da jemand helfen oder Tipps geben, wo man die Info´s herbekommt? Ich habe leider diesbezüglich keinerlei Kenntnisse  . Und mit dem Beamten-Deutsch komm ich da nicht ganz zurecht ???.
Bis jetzt ist nur klar dass ich sie heirate. Ab wann hat sie dann Arbeitsrecht und muss ich es beantragen, wenn ja wo? Und ab wann hat sie bleiberecht, falls wir uns doch "auseinanderleben" (nur falls!!)

Besten Dank schon mal im Vorraus

GoldenAmerican  tippse
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Andreas78
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.07.2004 um 10:11:15
 
Hallo,

Einbürgerung ist erst Thema in 3 Jahren. Heiraten müßt Ihr während der Gültigkeitsdauer des Visums, oder das Visum vor Ablauf bei der ABH verlängern lassen.
Nach der Hochzeit geht Ihr zur ABH, die Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 23 beantragen. Dazu braucht Ihr den Pass, die Heiratsurkunde, eine Meldebescheinigung aus der hervorgeht, dass Ihr zusammen wohnt und evtl. Einkommensnachweise (für die Entscheidung über die Dauer der AE - 1 oder 3 Jahre). Wohnraum muß nicht nachgewiesen werden, wenn Du Deutscher bist.
Entweder bekommt Deine Frau die AE sofort oder einen Stempel in den Pass "Aufenthalt gilt nach § 69 als erlaubt" und in ein paar Tagen einen Brief, dass die AE abgeholt werden kann.
Wenn sie die AE hat, geht Ihr mit den ganzen Papieren zur Arbeitsagentur und beantragt die Arbeitsberechtigung. Damit hat sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben ausländische Ehegatten von Deutschen nach 2 Jahren.

Andreas
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croco
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"smack"


Beiträge: 166
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.07.2004 um 10:16:55
 
Hallo goldamerican,

Zitat:
Ab wann hat sie dann Arbeitsrecht und muss ich es beantragen,


Sobald ihr verheiratet seid und deine Frau Ihre Aufenthaltserlaubnis hat, bekommt deine Frau auch eine Arbeiterlaubnis. Ihr müßt dafür mit allen Papieren zum Arbeitsamt (Meldebescheinigung, Pass mit AE und Heiratsurkunde). Ob ihr die Heiratsurkunde braucht, da bin ich mir nicht sicher, aber Mitnehmen kann nicht schaden.

Zitat:
Und ab wann hat sie bleiberecht, falls wir uns doch "auseinanderleben" (nur falls!!) 


Eigenständiges Aufenthaltsrecht hat deine FRau nach
2 Jahren gelebter Ehe.

Zitat:
Und nun stellt sich für mich die Frage nach der Einbürgerung


Frühstmögliche sogenannte "Ermessens"-Einbürgerung
nach drei Jahren. Ist aber an viele Bedingungen geknüpft: Z.b.: Fortbestand der Ehe. Finanzielle Absicherung...

8)croco
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #3 - 14.07.2004 um 12:01:05
 
krankenversicherung nicht vergessen Zwinkernd
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