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AE mit Auflage und Arbeitslosengeld (Gelesen: 5.929 mal)
chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 15.07.2004 um 16:21:23
 
Zitat:
Aber wie schon wiederholt gesagt: ungerecht ist eins, ungesetzlich etwas anderes.


Aber das heisst doch "Versicherung! Ist es gesetzlich, etwas "Versicherung" zu nennen, und nach dem Versicherungsfall sagen: "Nein, Du bekommst ja Nichts!" Ich glaube, wenn es um einen Deutschen ging (z.B. Krankenversicherung), wurde es sofort als Betrug genannt, und der Versicherer wurde bald vor Gericht... Zwinkernd

Es geht im diesem Fall sicher nicht darum, dass der Auslaender aus von ihm zu vertretenden Gruenden den Anspruch auf die Gegenleistung (Arbeitslosengeld) verliert.

Ich habe nochmal die §§ 117-124 SGB III durchgelesen und habe kein Wort ueber Aufenthaltsgenehmigung gefunden... Also gesetzlich angesehen, haben die Auslaender ohne Aufenthaltsgenehmigung auch den Anspruch aufs Arbeitslosengeld. Zwinkernd
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