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Einkommen waehrend Einbuergerung-Wartezeit (Gelesen: 1.621 mal)
jerry
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.07.2004 um 21:52:06
 
Hallo Zusammen,

ich lebe seit acht Jahren rechtmaessig in Deutschland und hab hier studiert. Ich habe noch keine Familie. Seit kurz besitze ich die Green Card, letzte Woche habe ich auch den Einbuergerungsantrag gemaess § 85 und dazugehoerige Unterlagen abgegeben. Ich habe noch nie auf Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe angewiesen. Frage: Was passiert wenn ich inzwischen Job verlieren wuerde, lebe aber von Spargeld? Solange ich "ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe" auskommen kann,  habe ich immer noch Anspruch auf Einbuergerung, oder gibt es wenn und aber? Danke!

Gruss, Jerry
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 12.07.2004 um 14:37:34
 
Hallo Jerry!

In der Tat kommt es auf den tatsächlichen Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosenhife bzw. den Anspruch darauf an. Es ist jedoch nachzuweisen, wovon der Lebensunterhalt  tatsächlich bestritten wird. Geschieht dies aus eigenem Vermögen, sehe ich kein Problem. Bei einem größeren Vermögen besteht ja auch kein Anspruch auf Sozialhilfe.
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