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Anspruch auf AE bei FZ direkt nach Einreise? (Gelesen: 1.953 mal)
croco
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"smack"


Beiträge: 166
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anspruch auf AE bei FZ direkt nach Einreise?
08.07.2004 um 10:38:51
 
Hallo liebe Leute Hut

Ich war mit meiner Frau heute morgen bei der ALB um die Aufenthaltserlaubnis für meine Frau zu erhalten.
Sie hat ein Visa zur Familienzusammenführung das drei Monate, also bis Ende September gültig ist.
Der SB meinte wir sollten Mitte September wiederkommen, bis dahin sei ja das Visa gültig. Das würde genugen, sie hätte ja alle Rechte damit.

Das mit den Rechten ist  ja wohl nicht richtig. Erstens genießt sie keine Freizügigkeit was das Reisen im Schengenland betrifft (Wir wollen demnächst Freunde in Holland besuchen).
Außerdem wird die Zeit in der sie nur ein Visa hat, nicht auf die dreijährige Wartezeit für eine evtl. Ermessenseinbürgerung angerechnet.

Ich habe mit dem SB keine Diskussion angefangen, da ich bisher mit der Chefin zu tun hatte, die aber heute leider nicht anwesend war.
Wir werden morgen direkt bei ihr vorsprechen.

Wie ist meine rechtliche Lage. Der FZ hat die ABH  zugestimmt. Kann die ABH trotz unserem Rechtsanspruch jetzt noch drei Monate mit der Erteilung der Aufenthalterlaubnis warten ???

Danke für eure Infos.

8)croco
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 08.07.2004 um 11:12:35
 
Hi Croco,

es kann natürlich sein, dass die ABH Euch wegen der Urlaubszeit noch etwas vertrösten will. Wie das mit den anrechenbaren Zeiten bei der Einbürgerung ist, kann ich nicht sagen, da kenn ich mich nicht aus.
Ich würde bei Eurer Vorsprache morgen begründen, dass ihr in Urlaub möchtet und auch sonst manchmal spontan verreisen möchtet. Außerdem kann die Arbeitsberechtigung i.d.R. erst bei Vorliegen der erteilten Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Ich würde daher auch zusätzlich damit noch argumentieren.

Viele Grüße
Bine
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Antwort #2 - 08.07.2004 um 11:37:57
 
Hallo Croco!

In der Tat kann die Aufenthaltszeit bei der Ermessenseinbürgerung erst ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis angerechnet werden, aber wegen 2 oder 3 Monaten würde ich mir deswegen nicht den Kopf zerbrechen, das gesamte Einbürgerungsverfahren incl. Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit dauert sowieso um einiges länger, je nach Einbürgerungsbehörde und Herkunftsland muss mit bis zu zwei Jahren gerechnet werden, im Einzelfall auch mal länger.
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croco
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"smack"


Beiträge: 166
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.07.2004 um 12:14:21
 
danke bine und ramaol,

@ramaol,

ich zerbreche mir auch nicht den Kopf deswegen. War eben nur ein Argument warum wir auf keinen Fall noch drei Monate auf die AE warten möchte.

@bine,

Das Thema Arbeitserlaubnis habe ich gleich angesprochen. Der SB hat gesagt meine Frau könne auch wenn sie nur das Visa hat, eine Arbeitserlaubnis erhalten. Das stände schließlich im Pass: "nichtselbstständige Tatigkeit" oder ähnlich...".bla bla. (Hab den Pass gerade nicht hier).
...Wir bräuchten nur mit Pass, Heiratsurkunde und Meldebescheinigung zum Arbeitsamt.

Um ehrlich zu sein glaub ich auch nicht das dies ausreicht um die Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Ich werde auf jeden Fall morgen argumentieren, das wir
unsere Flitterwochen im schönen Südfrankreich nachholen wollen.
Welche Frau kann da schon nein sagen grin

:-croco
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croco
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"smack"


Beiträge: 166
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.07.2004 um 11:01:58
 
[beifall=beifall.gif]
Wir waren heute morgen bei der Chefin und es hat alles wunderbar geklappt. Sie hat meine Frau herzlich willkommen geheißen und uns direkt alle notwendigen Formulare gegeben. (Antrag AE und auch gleich einen Antrag für die Arbeitsgenehmigung). "Der Antrag AE würde ungefähr noch 2-3 Wochen dauern aber wenn wir es eilig hätten(wegen Reise oder Arbeitsgenehmigung) sollten wir Bescheid sagen, dann ginge es auch schneller".
[beifall=beifall.gif]
Unser Treffen vom Vortag mit dem SB der uns in der Tür abgefertigt hat, habe ich garnicht erwähnt.          Smiley
Im Gegensatz zum SB hat die Chefin von sich aus gesagt das wir die AE für die Arbeitsgenehmigung bräuchten!!! Hätten wir auf den SB gehört, wären wir vergeblich zum Arbeitsamt gerannt.

Man muß leider immer wieder feststellen, wieviel doch von der Person abhängt an die man gerade gerät.

8)croco
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