Hallo liebe Leute
Ich war mit meiner Frau heute morgen bei der
ALB um die Aufenthaltserlaubnis für meine Frau zu erhalten.
Sie hat ein Visa zur Familienzusammenführung das drei Monate, also bis Ende September gültig ist.
Der SB meinte wir sollten Mitte September wiederkommen, bis dahin sei ja das Visa gültig. Das würde genugen, sie hätte ja alle Rechte damit.
Das mit den Rechten ist ja wohl nicht richtig. Erstens genießt sie keine Freizügigkeit was das Reisen im Schengenland betrifft (Wir wollen demnächst Freunde in Holland besuchen).
Außerdem wird die Zeit in der sie nur ein Visa hat, nicht auf die dreijährige Wartezeit für eine evtl. Ermessenseinbürgerung angerechnet.
Ich habe mit dem SB keine Diskussion angefangen, da ich bisher mit der Chefin zu tun hatte, die aber heute leider nicht anwesend war.
Wir werden morgen direkt bei ihr vorsprechen.
Wie ist meine rechtliche Lage. Der FZ hat die ABH zugestimmt. Kann die
ABH trotz unserem Rechtsanspruch jetzt noch drei Monate mit der Erteilung der Aufenthalterlaubnis warten ???
Danke für eure Infos.
8)croco