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Ausländerstudienkolleg/Aufenthaltsbewilligung (Gelesen: 2.205 mal)
elcolombiano
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Beiträge: 22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.07.2004 um 23:20:50
 
Brauche dringend Hilfe!

Meine Freundin ist Kolumbianerin und seit fast 3 Jahren in Deutschland. Im ersten Jahr war sie Au-Pair. Sie sollte dort von der Familie einen Sprachkurs bezahlt bekommen. War leider nicht so und man hielt sich nicht an vertragliche Regelungen. Nach Ende der Au-pair-Tätigkeit sprach sie dann nur sehr wenig deutsch. Sie beantragte im September 2002 eine Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Studienaufnahme. Sie machte ein Jahr lang bis September 2003 einen VHS-Kurs um ihr deutsch zu verbessern. Die Bewilligung wurde aufgrund der Zulassung zum Wintersemester 03/04 an der Uni um ein weiteres Jahr verlängert bis September 2004.
Die Uni schickte sie auf das Ausländerstudienkolleg wo sie erst 2 Semester absolvieren sollte um zur Feststellungsprüfung zugelassen zu werden.
Die Mitarbeiterin vom Ausländeramt meinte damals, dass sie das Studienkolleg im ersten Anlauf schaffen müsse, da die Bewilligung zum Zwecke der Studienaufnahme maximal 24 Monate ausgestellt werden kann.
Meine Freundin hatte und hat sehr starke Probleme am Studienkolleg. Das erste Semester schaffte sie nicht und wiederholte es im April. Jetzt hat sie wieder große Probleme und es wird eine knappe Entscheidung ob sie besteht oder nicht.
Ich kann aus Platzgründen hier nicht alles im einzelnen ausführen, aber fest steht das sie nicht 100% fair dort behandelt wird was die Klausuren angeht. Sie hat sich bereits beim Rektor beschwert, der geht der Sache aber wenig nach da er selbst dort ein Neuling ist und die betroffenen Professoren alle schon lange dort unterrichten. Der Rektor empfahl ihr sie solle sich ein anderes Studienkolleg suchen, welches nicht so schwierig wäre.
Nun die Frage(n):

1. Ist es möglich das Studienkolleg zu wechseln, auch wenn man bereits dort zweimal das erste Semester besucht hat und nicht bestanden hat?

2. Ihr Visum läuft im Sep2004 aus. Bekommt sie es verlängert wenn sie die Zulassung einer anderen Uni (Studienkollegs) vorweist? Oder ist nach 24 Monaten die Aufenthaltsbewilligung definitiv abgelaufen?

3. Wir wohnen jetzt in Baden-Württemberg. Sie möchte das Studienkolleg in Rheinland-Pfalz machen. Wären ihre Chancen auf Verlängerung besser wenn sie ihren Wohnsitz nach dort verlegt, da dann soweit ich weiß von der Ausländerbehörde dort verlängert werden würde?

4. Andere Studenten behaupten, dass sie keine Zulassung an einer anderen Uni bekommt wenn diese Uni erfährt, dass sie bereits hier ein Studienkolleg besucht hat. Ist das richtig?

5. Es wurde empfohlen in der Bewerbung nicht den Besuch des bereits besuchten Studienkollegs zu erwähnen um überhaupt eine Chance auf die Zulassung zu haben. Ist das legal?
Würde es ein Problem mit dem Ausländeramt in Rheinland-Pfalz geben?

6. Falls nicht verlängert wird: gebe es andere Alternativen um eine Verlängerung zu erwirken? Gibt es irgendjemand der helfen kann wenn sie auf dem Studienkolleg benachteiligt wurde und hätte dies Einfluss auf die Verlängerung? Oder kann nur ein Anwalt weiterhelfen?



Heute hatte sie ein Gespräch mit dem Ausländerbeauftragten der Stadt. Möchte ihm nichts unterstellen, aber vom Ausländerstudienkolleg hat er fast keine Ahnung. Er meinte sobald sie wieder eine Zulassung von einer anderen Uni hätte würde ihre Bewilligung auch nach Ablauf der 24 Monate verlängert werden. Laut meiner Freundin machte er aber einen recht uninformierten Eindruck und wir wollen uns nicht nur auf diese Aussage stützen.
Das ganze ist sehr unüberschaubar und man weiß überhaupt nicht wer einem wirklich umfassend helfen und beraten kann. Niemand scheint sich in so einem recht unüblichen Fall wirklich auszukennen. Wir sind ziemlich verzweifelt. Meine Freundin weint fast jeden Tag. Sie hat Druck von allen Seiten: Visum, Klausuren, Unibewerbungen, unfaire Professoren usw.
Unser nächster Schritt wird der Gang zur Frauenbeauftragten der Uni sein. Sie hilft angeblich im Falle von Benachteiligungen. Den zuständigen Bürgermeister werde ich auch noch um Hilfe bitten.
Wäre sehr froh wenn jemand hier Licht ins Dunkel bringen würde. Danke im vorraus.

Viele Grüsse

Martin

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Rudo
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Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.07.2004 um 08:34:54
 
Nach meinen eigenen Erfahrungen kennen sich die Ausländerbeauftragten hauptsächlich mit dem Thema "Asyl" und "Flüchtlinge" aus, in Sachen Aufenthaltsbewilligung hat Ausländerbeauftragter in der Stadt, in der ich wohnte, voll die Meinung der Ausländerbehörde unterstützt - bi sich gezwungen war, die Stadt zu verlassen. In einer anderen Stadt war die ganze Sache problemlos gelaufen ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 07.07.2004 um 20:06:41
 
Hallo elcolombiano,

die Sache sieht ja nicht besonders rosig aus (siehe
AuslG-VwV
: Nr.: 28.5.0.3 und 28.5.5.3).

Nach
§ 28 Abs. 2 Satz 2 AuslG
dürfte die Prognose nicht positiv ausfallen und in der Regel ist nach 2 Jahren Ende und Ausreise angesagt.

Vielleicht sollte sich Deine Freundin mit der neuen, angestrebten Uni in Verbindung setzen, ob von dort aus eine positive Prognose abgegeben werden kann.

Doc  8)
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elcolombiano
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Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.07.2004 um 23:46:33
 
Danke Rudo und Doc für die Antwort.

@Rudo
ja, die Stadt wechseln könnte evtl. eine Lösung sein. Man denkt immer wenn man in Deutschland irgendein Problem gibt es für alles eine passende Beratungsstelle die einem mit Infos überschüttet. In diesem Fall ist dies leider nicht so. Man hat den Eindruck alleine auf weiter Flur zu stehen. Andererseits hört man immer wieder von Ausnahmefällen oder legalen Tricks um den Aufenthalt zu verlängern.

@Doc
das dachte ich mir schon das man nicht mehr viele Möglichkeiten hat. Andererseits braucht man doch nur eine Zulassung von einer Uni. Laut Gesetz müßte man doch dann eigentlich als Student gelten unabhängig davon ob man "richtig" studiert oder "nur" die Vorstufe das Ausländerstudienkolleg besucht. Sehr undurchsichtig das ganze. Leider!
Danke trotzdem

Gruss

Martin

P.S. bin weiterhin für jeden Funken Aufklärung dankbar.
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snoopyspy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.07.2004 um 17:22:06
 
Zitat:
Andererseits braucht man doch nur eine Zulassung von einer Uni. Laut Gesetz müßte man doch dann eigentlich als Student gelten unabhängig davon ob man "richtig" studiert oder "nur" die Vorstufe das Ausländerstudienkolleg besucht. Sehr undurchsichtig das ganze. Leider!


Ich habe selbst Studienkolleg besuch. Studienkolleg gilt nicht als Studium! bitte nicht verwechselt. Erst wenn deine Freundin die Feststellungsprüfung (Abschluß Prüfung) besteht, darf sie sich immertikuliert und erst dann bekommt Sie den Status Student! und nicht vorher leider. Denn Studienkollegabschluß gilt als Hochschulzugangberechtigung! Jeder kann nur zwei mal versuchen. Das heisst, wenn deine Freundin jetzt die zweite Semester noch mal wiederholen muss, muss der AB die Visum eigentlich auch verlängern. Aber nur bis Semesterende und in mache Fälle auch mit Bescheinigung von Studienkolleg, dass deine Freundin nochmal wiederholen darf/muss.Es wird schwierig sein, neue Studienkolleg zu finden, die deine Freundin mitten drin aufzunehmen. Denn nochmal Aufnahmeprüfung zu machen ist leider nicht möglich. Es steht doch sicherlich auf ihre Visum auf welche Studienkolleg sie jetzt besucht! Ich würde Raten, dass deine Freundin jetzt die letzte Semester durchziehen muss. Denn in Studienkolleg lernt man ja nicht nur Sprache sondern auch bestimmte Fachgebiete und wenn jede Studienkolleg hat andere Themen. Es wird für sie noch schwieriger, woanders mittendrin einzusteigen. Wenn sie es nach zweite Versuch die Feststellungsprüfung nicht schafft, dann darf sie in deutschland überhaupt nicht mehr studieren! auch nicht in andere Bundesländer. Keine Anwalt wird sie helfen können. Denn ihre Daten wird ja laut Deutsche Hochschulgesetz registiert!
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