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Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefrau (Gelesen: 2.488 mal)
Question
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefrau
02.07.2004 um 12:04:05
 
Hallo allerseits. Wir haben folgende Situation:

- Sind seit 10 Monaten verheiratet. AE vorhanden für drei Jahre.
- Meine Frau ist Ärztin und kriegt u.U. eine Anstellung (Uni-Bereich) in einer anderen Stadt.
- Ich selber bin berufstätig, werde mich bemühen, auch eine Anstellung dort zu finden, wo meine Frau arbeiten wird. Das wird jedoch natürlich nicht von heute auf Morgen gehen.

Zwei Wohnungen, auch wenn wir den Hauptwohnsitz bei unserer alten Wohnung behalten werden, lassen vermutlich die AuslBeh zweifeln, wie es um unsere Ehe bestellt ist.
Wie verhält man sich am besten? Sollte man von sich aus auf die Ausländerbehörde zugehen und  unaufgefordert erklären, warum jetzt eine Zweitwohnung genutzt wird oder sollte man deren Tätigwerden abwarten? Welche Kontrollen der AuslBeh sind zu erwarten/befürchten?

Vielen Dank für alle Hinweise!
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Question
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.07.2004 um 12:16:42
 
Nur zur Klarstellung: ich bin Deutscher, meine Frau Ausländerin
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 02.07.2004 um 21:32:17
 
Hi Question,

an Deiner Stelle würde ich folgendermaßen vorgehen:

zusammen mit der Ehefrau aufs Ausländeramt gehen und den neuen Arbeitsvertrag Deiner Frau vorzeigen.

Gleichzeitig sagen, dass ich mich um Arbeit in der neuen Stadt bemühe, dies jedoch nicht übers Knie brechen kann. Heutzutage gibt man schließlich eine sichere Arbeitsstelle nicht so ohne Weiteres auf.

So ist die Ausländerbehörde über die Gründe informiert, warum eine Zeit lang 2 Wohnsitze da sind.

Ich denke, es ist auf jeden Fall besser, die ABH vorher darüber zu informieren. So wird den Sachbearbeitern gleich der Wind aus den Segeln genommen, falls sie meinen, aufgrund von 2 Wohnsitzen gleich eine Scheinehe wittern zu müssen ....
Und Ihr zeigt damit, dass Ihr nichts zu verbergen habt.

Während der beruflich bedingten räumlichen Trennung solltet Ihr alle Belege sammeln wie:
- Telefonrechnungen (möglichst Einzelverbindungsnachweis bei der Telekom beantragen)
- Tankquittungen von unterwegs zwischen den 2 Städten
- Bahnfahrkarten
- Kopien Deiner Bewerbungsbriefe
um damit im Zweifelsfall beweisen zu können, dass Ihr Euch regelmäßig seht und dass Du Dich um Arbeit am 2. Wohnsitz bemühst.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #3 - 02.07.2004 um 21:42:54
 
Hallo!

Ich denke auch, wenn es nachweislich aus beruflichen Gründen erforderlich ist, einen Zweitwohnsitz zu haben, dürfte es keine Probleme geben, wenn ihr in der dienstfreien Zeit, z.B. an den Wochenenden, zumindest überwiegend zusammen lebt.
Notwendige doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen wird schließlich auch vom Finanzamt begünstigt.
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...
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 02.07.2004 um 21:55:39
 
Mir als ABH'ler gefällt der Vorschlag von Janna sehr gut Zwinkernd

Mach das so, Question..
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Question
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefra
Antwort #5 - 03.07.2004 um 02:08:32
 
Lieben Dank für Eure Antworten. Es sind ja auch ABH'ler unter Euch. Wie wird denn das künftig eigentlich mit der Niederlassunsgserlaubnis für Hochqualifizierte sein? Meine Frau ist wie gesagt Ärztin und wird, wenn alles klappt, an einer Uni arbeiten. Was sind die "besonderen Fälle" im Sinne des § 19 AufenthG?
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