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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefrau https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1088762645 Beitrag begonnen von Question am 02.07.2004 um 12:04:05 |
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Titel: Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefrau Beitrag von Question am 02.07.2004 um 12:04:05
Hallo allerseits. Wir haben folgende Situation:
- Sind seit 10 Monaten verheiratet. AE vorhanden für drei Jahre. - Meine Frau ist Ärztin und kriegt u.U. eine Anstellung (Uni-Bereich) in einer anderen Stadt. - Ich selber bin berufstätig, werde mich bemühen, auch eine Anstellung dort zu finden, wo meine Frau arbeiten wird. Das wird jedoch natürlich nicht von heute auf Morgen gehen. Zwei Wohnungen, auch wenn wir den Hauptwohnsitz bei unserer alten Wohnung behalten werden, lassen vermutlich die AuslBeh zweifeln, wie es um unsere Ehe bestellt ist. Wie verhält man sich am besten? Sollte man von sich aus auf die Ausländerbehörde zugehen und unaufgefordert erklären, warum jetzt eine Zweitwohnung genutzt wird oder sollte man deren Tätigwerden abwarten? Welche Kontrollen der AuslBeh sind zu erwarten/befürchten? Vielen Dank für alle Hinweise! |
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Titel: Re: Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefra Beitrag von Question am 02.07.2004 um 12:16:42
Nur zur Klarstellung: ich bin Deutscher, meine Frau Ausländerin
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Titel: Re: Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefra Beitrag von Janna am 02.07.2004 um 21:32:17
Hi Question,
an Deiner Stelle würde ich folgendermaßen vorgehen: zusammen mit der Ehefrau aufs Ausländeramt gehen und den neuen Arbeitsvertrag Deiner Frau vorzeigen. Gleichzeitig sagen, dass ich mich um Arbeit in der neuen Stadt bemühe, dies jedoch nicht übers Knie brechen kann. Heutzutage gibt man schließlich eine sichere Arbeitsstelle nicht so ohne Weiteres auf. So ist die Ausländerbehörde über die Gründe informiert, warum eine Zeit lang 2 Wohnsitze da sind. Ich denke, es ist auf jeden Fall besser, die ABH vorher darüber zu informieren. So wird den Sachbearbeitern gleich der Wind aus den Segeln genommen, falls sie meinen, aufgrund von 2 Wohnsitzen gleich eine Scheinehe wittern zu müssen .... Und Ihr zeigt damit, dass Ihr nichts zu verbergen habt. Während der beruflich bedingten räumlichen Trennung solltet Ihr alle Belege sammeln wie: - Telefonrechnungen (möglichst Einzelverbindungsnachweis bei der Telekom beantragen) - Tankquittungen von unterwegs zwischen den 2 Städten - Bahnfahrkarten - Kopien Deiner Bewerbungsbriefe um damit im Zweifelsfall beweisen zu können, dass Ihr Euch regelmäßig seht und dass Du Dich um Arbeit am 2. Wohnsitz bemühst. Viele Grüße Janna |
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Titel: Re: Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefra Beitrag von ramaol am 02.07.2004 um 21:42:54
Hallo!
Ich denke auch, wenn es nachweislich aus beruflichen Gründen erforderlich ist, einen Zweitwohnsitz zu haben, dürfte es keine Probleme geben, wenn ihr in der dienstfreien Zeit, z.B. an den Wochenenden, zumindest überwiegend zusammen lebt. Notwendige doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen wird schließlich auch vom Finanzamt begünstigt. |
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Titel: Re: Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefra Beitrag von Mick am 02.07.2004 um 21:55:39
Mir als ABH'ler gefällt der Vorschlag von Janna sehr gut ;)
Mach das so, Question.. |
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Titel: Re: Aus beruflichen Gründen Umzug der ausl. Ehefra Beitrag von Question am 03.07.2004 um 02:08:32
Lieben Dank für Eure Antworten. Es sind ja auch ABH'ler unter Euch. Wie wird denn das künftig eigentlich mit der Niederlassunsgserlaubnis für Hochqualifizierte sein? Meine Frau ist wie gesagt Ärztin und wird, wenn alles klappt, an einer Uni arbeiten. Was sind die "besonderen Fälle" im Sinne des § 19 AufenthG?
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