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Familienzusammenführung Dauer Einreisevisum (Gelesen: 12.412 mal)
Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.07.2004 um 18:52:54
 
Hallo, guten Abend,

ich hab nun noch einige Fragen bezüglich dem Ablauf eines Familienzusammenführungsvisum.

Wenn nun von der AEB ein positiver Bescheid kommt wie läuft dann das ganze ab. Meine Frau bekommt dann doch von der Botschaft ein Visum für die Einreise ausgestellt, wie lange ist dies gültig, bzw. in welcher Zeit muss dann die Einreise stattfinden oder wird dies gleich für 1 bis 3 jahre ausgestellt, oder macht das die AEB ??

In meinem Fall ist es so, das ich zur Zeit noch auf der Suche nach einer grösseren Wohnung bin und da könnte sich der Nachzug eventuell um 2 bis 3 Monate verschieben, was muss ich in diesem Fall dann machen ??

Ich bin Deutscher und meine Frau ist Russische Staatsangehörige.

Gruss
Wolf

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 01.07.2004 um 19:36:54
 
Zitat:
Hallo, guten Abend,

ich hab nun noch einige Fragen bezüglich dem Ablauf eines Familienzusammenführungsvisum.

Wenn nun von der AEB ein positiver Bescheid kommt wie läuft dann das ganze ab. Meine Frau bekommt dann doch von der Botschaft ein Visum für die Einreise ausgestellt, wie lange ist dies gültig, bzw. in welcher Zeit muss dann die Einreise stattfinden oder wird dies gleich für 1 bis 3 jahre ausgestellt, oder macht das die AEB ??

In meinem Fall ist es so, das ich zur Zeit noch auf der Suche nach einer grösseren Wohnung bin und da könnte sich der Nachzug eventuell um 2 bis 3 Monate verschieben, was muss ich in diesem Fall dann machen ??

Ich bin Deutscher und meine Frau ist Russische Staatsangehörige.

Gruss
Wolf




Hi,
das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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chen_bei_er
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.07.2004 um 06:38:15
 
Wie schon angeführt wird das Visum für 90 Tage erteilt.  Wenn Du absehen kannst, daß Du noch 3 Monate für die Wohnungssuche brauchst, dann auf jeden Fall den Tag der Einreise in dem Visumformular später legen. Denn wenn das Visum erteilt ist, sollte sie auch einreisen, sonst verfällt es ja nach 90 Tagen wieder. In der ersten Woche nach Ankunft, dann sich polizeilich anmelden und zur ABH um einen befristeten Aufenhalt zu bekommen, der je nach Situation 1-3 Jahre sein kann.  Nicht vergessen Krankenversicherung für sie anmelden und gegenbenfalls die Arbeitsgenhmigung beim Arbeitsamt einholen.
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croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.07.2004 um 10:51:28
 
hallo Wolf,

Wie weit seit ihr denn mit euren Antrag? Hat die ABH ihre Zustimmung schon gegeben? Wenn nicht kannst du sicherlich mit der ABH vereinbaren, das sie mit der Zustimmung so lange warten bist du eine größere Whg. gefunden hast. Die ABH möchte ja eh das entsprechender Wohnraum vorhanden ist. Sobald du den Vertrag in der Hand hast gehst du damit zur ABH und die gibt dann ihre Zustimmung. Die Übermittlung von ABH zum Konsulat hat bei uns zwei Tage gedauert.
Ihr habt dann die vollen drei Monate um euch Zusammenzuführen grin
Sollte die ABH ihre Zustimmung schon gegeben haben, auch egal, dann soll deine Frau schon kommen und ihr sucht zusammen eine Wohnung Zwinkernd

Smileycroco
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.07.2004 um 11:29:47
 
Wieso eigentlich? Bei Ehegatten Deutscher spielt doch die Wohnungsgröße keine Rolle?!
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croco
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Antwort #5 - 02.07.2004 um 11:38:01
 
Spielt schon eine Rolle, was die Dauer der ersten AE betrifft. Diese kann zwar deshalb nicht grundsatzlich abgelehnt werden, da ein Rechtsanspruch besteht.
Sollte der Lebensunterhalt aber nicht gesichert sein, bzw. kein entsprechender Wohnraum vorhanden sein kann die ABH die erste AE erst einmal auf ein Jahr befristen.

8)croco
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croco
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Antwort #6 - 02.07.2004 um 11:45:22
 
Hallo Wolf,

noch ein Tip. Falls deine Frau deinen Namen übernommen hat und jetzt einen neuen Reisepass braucht, so früh wie möglich beantragen. Die brauchen im Moment sehr lange dafür. Zumindest in Moskau. Bei meiner Frau sollte das ganze drei Monate dauern.

  8)croco
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.07.2004 um 12:57:01
 
Hallo, guten Tag !

Erstmal danke für Eure schnellen Antworten.

@ croco

Wir haben noch keine Nachricht wegen dem Antrag bekommen, kann aber lt. AEB täglich damit Rechnen.

@ Anne

Zitat:
Wieso eigentlich? Bei Ehegatten Deutscher spielt doch die Wohnungsgröße keine Rolle?!


Anscheinend doch, obwohl ich hier andere Informationen gelesen hatte, hat die AEB darauf bestanden das ich Mietvertrag und Einkommensnachweis vorlege.  Augenrollen

@ croco

Meine Frau hat schon einen neuen Reisepass. Meine jetzige Wohnung ist leider zu klein alsdas sie sofort kommen kann, zudem haben wir ja noch Hund und Katze und da spielen sehr viele Vermieter nicht mit. Heute haben die Vermieter ja am liebsten Mieter die möglichst nicht verheiratet sind, keine Raucher und die ganze Woche nicht zu hause sind.

@ Mike

Könntest Du mir sagen was passiert währe wenn ich mich bei der Befragung geweigert hätte die Fragen zu beantworten, es konnte ja auch eine Möglichkeit angekreutzt werden das man keine Fragen beantwortet, ich habe allerdings alle Fragen beantwortet.

Gruss
Wolf



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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.07.2004 um 13:05:33
 
Croco, Wolf: nein, die Wohnungsgröße darf keine Rolle spielen - nicht bei Familiennachzug, nur bei Heiratsvisum. Nur das Einkommen hat dann Einfluss auf die Frage,  ob für drei Jahre AE erteilt wird.
Wolf, lass dich nicht auf den Arm nehmen!
Anne
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Feffi
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Antwort #9 - 02.07.2004 um 13:41:22
 
@ anne

wenn man die nachweise bringt (weil man sie auch hat), ist das letztlich stressvermeidung und es läuft vieles unproblematischer ab.

wenn man die nachweise nicht bringen kann, steht man meist vor dem problem, das ganze zu diskutieren und die aussage der abhler zu negieren, was nicht einfach ist bzw schwer akzeptiert wird.

daher spielt wohnraum und einkommen vielleicht keine rolle, wenn man es hat, ist es aber leichter...
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croco
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Antwort #10 - 02.07.2004 um 17:39:38
 
@ anne,

Zitat:
Wolf, lass dich nicht auf den Arm nehmen!


Niemand versucht hier irgendjemand auf den arm zu nehmen. Ärgerlich

Lies mal Ausländergesetz §23 Abs. 2:

(2) Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für drei Jahre erteilt. Sie wird befristet verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht und die Voraussetzungen für die unbefristete Verlängerung noch nicht vorliegen


Hier steht geschrieben in der Regel. Das räumt der ABH Ermessensspielraum ein, den sie gerne von Wohnraum und Einkommen abhängig macht.

-fons/mick verbessert mich bitte wenn ich mich irre- kopfhau

@wolf,

es wäre ein Fehler gewesen die Fragen nicht zu beantworten, denn das erweckt natürlich Misstrauen.

Mach es doch so wie ich dir vorgeschlagen habe:

Zitat:
Wenn nicht kannst du sicherlich mit der ABH vereinbaren, das sie mit der Zustimmung so lange warten bist du eine größere Whg. gefunden hast.


sollte eigentlich funktionieren.

Smileycroco
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Wolf
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Antwort #11 - 02.07.2004 um 18:44:07
 
Hallo croco,

Zitat:
Wenn nicht kannst du sicherlich mit der ABH vereinbaren, das sie mit der Zustimmung so lange warten bist du eine größere Whg. gefunden hast.


Das werde ich machen, sobald ich Bescheid habe. Wegen den Fragen, das hat mich halt so nebenbei interessiert, weil es auf dem Fragebogen gestanden hat.
Zu den Fragen selbst, ich wurde allerdings nicht gefragt wie viele Freundinen ich schon hatte und warum es nicht geklappt hat, so wie ich es hier schon mal gelesen habe.
Auf der AEB waren aber alle sehr nett, die haben allerdings nicht schlecht erstaunt als sie meinen fast vollen Reisepass mit den vielen Russland Visas gesehen haben, von wegen Scheinehe  lachen Meine Telefonrechnungen hatte ich leider zu hause vergessen, da ich jeden Tag mit meiner Frau spreche sind das ca. 180.--Euro im Monat  Zwinkernd

Gruss
Wolf

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Antwort #12 - 02.07.2004 um 18:53:49
 
hallo wolf,

Du solltest das regeln bevor du Bescheid bekommst. Ich weiss nicht was ist, wenn du schon die zustimmung hast.
Ein Tip zum telefonieren. Ich telefoniere für 2,2cent die minute nach Moskau mit einer 0190er nummer. Guck mal unter www.tarif4you.de. Da gibt's du die Vorwahl ein wo du hintelefonieren willst und der spuckt dir eine Liste der günstigsten Call by call services aus. Woher kommt deine FRau? Lies mal meinen thread im userforum bzgl. Transport pers. Sachen.

Zwinkerndcroco
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Antwort #13 - 02.07.2004 um 19:01:47
 
zum preiswerteren telefonieren guckst du hier Smiley

http://www.billiger-telefonieren.de/

kannst du zeitraum, wochentag und telefonziel bestimmen Smiley
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Antwort #14 - 02.07.2004 um 19:08:18
 
Hallo croco

Ich telefoniere nicht aus Deutschland, ich hab mein Geschäft und Büro in der Schweiz, privat habe ich in D. nur Handy. Das mit dem Transport habe ich schon gelesen, meine Frau ist auch aus Moskau, wir behalten aber die Wohnung meiner Frau mit Mobiliar dort und richten uns dann hier ein wenn sie da ist.
Ich hab noch irgentwo einen Link zu Transportfirmen, ich schau heute Abend mal nach.

Gruss
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