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Abschiebung trorz Heirat (Gelesen: 6.232 mal)
Tschibo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung trorz Heirat
30.06.2004 um 22:33:31
 
Hallo zusammen
ich bin neu und danke erst mal das es dieses Forum gibt ich hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben, obwohl mein Erlebnis mit der ABH schon sehr heftig waren
Ich habe im August 2002 meine damalige seit ca 10 Jahren als Asylbewer. abgelehnte Freundin mit ihren 3 minderjährigen Kinder geheiratet. Die Ehe wurde als sogenannte Handschuhehe in Belgrad geschlossen.
Die interna. Eheurkund habe ich dem Standesamt und der ABH vorgelegt. Beide äusserten den Standpunkt das der Eheschein eine fälschung sei und ordneten eine überprüfung an. Am 25.03.2004 also 1 1/2 Jahre später, die überprüfung war noch nicht abgeschlossen, wurde meine Frau und die Kinder ohne mein Wissen abgeschoben nach Belgrad ich bin auch nicht von der ABH informiert wurden. Der Durchsuchungsbefehl der nötig war um morgens um 5.30 Uhr in die Wohnung zu kommen wurde mit der begründung beantragt meine Frau und die Kinder seien illegal in Deutschland jedoch die Duldungsbescheinigung lief am 25.3. noch einen Monat. 5 Tage später traf angeblich vom Serbischen Aussenministrium die bestätigung der rechtmässigkeit der Ehe ein. Bei meinen Besuch bei der ABH fand ich in der Akte meiner Frau eine Orginal Ehebescheinigung über unsere Ehe Ich fragte den Beamten wie er daran gekommen sei und er sagte sdas er das Standesamt in Belgrad angeschrieben hätte und die Ihm die Urkunde geschickt hätten. Auf die Frage wasd er darauf schließe sagte er, er ginge von der Rechtmäsigkeit der Ehe aus. Jetzt kommt aber der Hammer diese Urkunde ist der ABH im August 2003 zugestellt worden Weder ich noch das Standesamt ( ich nehme es mal an ) wurden über diese neue erkenntniss informiert. Das sei nicht die Aufgabe der ABH. Mein Fazit ist das die Abschiebung garnicht hätte stattfinden dürfen da der ABH bekannt war das die Ehe hier in der BRD gültig ist und anerkannt hätte werden müssen Was soll ich jetzt tun bzw was ratet ihr mir  damit meine Familie wider zurück kommen kann. Der älteste ich am 25.03 16 jahre alt geworden was ja auch noch ein Problem ist ausserdem soll ich die Abschiebekosten übernehmen was ich ja nun garnicht einsehe. Wäre nett wenn mir jemand was dazu raten kann.
Ich danke jetzt schon
Tschibo
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.06.2004 um 23:09:41
 
also ich kann Dir da leider keinen fachlichen Rat geben...aber...das ist echt ein dickes Ding! Das sowas überhaupt möglich ist, ist für mich unfassbar...

Ich dachte wir leben wirklich in einem Rechtsstaat wo sogar ein Metin aus Köln seine Tiraden verkünden darf und dann sone Sache wo die Familie wie die schlimmsten Banditen abgeführt werden...

aber so ist das nun mal:

An die wehrlosen, die versucht man fertig zu machen und an die richtigen kommt man eh nicht ran!  ???
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.07.2004 um 01:01:47
 
Wurde denn nach der Heirat die Aufenthaltserlaubnis beantragt? Dann hätte es zumindest eine Bescheinigung nach § 69 AuslG geben müssen bis über die Erteilung der AE entschieden werden kann und die Ehefrau wäre erstmal rechtmäßig in Deutschland gewesen. Warum hatte sie noch eine Duldung?

Die ABH muß nicht beim Standesamt fragen, ob die Ehe anerkannt wird. Normalerweise ist jede im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig (außer Mehrehe etc.).

Du kannst Dich an verschiedene Stellen wenden:
- Ausländerbeauftragte
- Rechtsaufsicht der ABH (Regierungspräsidium?)
- Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts
- "Volksvertreter"
- Rechtsanwalt
- Presse
- Polizei (StGB §§ 339, 344, 345 ???)

Andreas
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Mick
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Antwort #3 - 01.07.2004 um 01:03:01
 
Zitat:
Wurde denn nach der Heirat die Aufenthaltserlaubnis beantragt? Dann hätte es zumindest eine Bescheinigung nach § 69 AuslG geben müssen bis über die Erteilung der AE entschieden werden kann und die Ehefrau wäre erstmal rechtmäßig in Deutschland gewesen. Warum hatte sie noch eine Duldung?



Hi Andreas,
Du machst jetzt einen Fehler, den auch viele ABH's machen, bzw. gemacht haben.
Es gibt keinen rechtmäßigen Aufenthalt nach § 69 Abs. 3 AuslG, wenn eine "Ausreiseverfügung" z.b. aus dem Asylverfahren in der Welt ist. Es gibt in diesen Fällen noch nicht einmal den geduldeten Aufenthalt nach § 69 Abs. 2 AulsG.
Bitte genau lesen! Da kommt es auf jedes Wort an!
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.07.2004 um 10:22:03
 
Hallo Mick,

bedeutet das dann, dass zwar ein Asylbewerber nicht abgeschoben wird, während sein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltsberechtigung geprüft wird. Aber ein (deutschverheirateter) ausreisepflichtiger Ausländer kann abgeschoben werden, während sein Anspruch auf Erteilung der AE geprüft wird?

Andreas
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Rolsoft
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Antwort #5 - 01.07.2004 um 10:56:01
 
Hallo Tschibo,

irgendwie sind deine Fragen wohl unter die Räder der Diskussion über die Gerechtigkeit im Rechtsstaat gekommen, deshalb werde ich mal versuchen etwas Ratio in die Diskussion zurückzubringen (Es kann also 'kalt' werden Zwinkernd).
Zuerst einmal möchte ich anmerken dass du meines Erachtens nicht ganz unschuldig an dieser Situation bist. Wie ist es denn möglich das in einer 'gelebten' Ehe deine Frau und die Kinder ohne dein Wissen abgeschoben werden? Oder hattest du mit der Eheschließung nur 'niedere' Beweggründe verfolgt? (Steuererleichterungen) Oder bist du ein 'leichtsinniger' Gutmensch der einer vom deutschen Asylrecht 'ungerecht' behandelten Ausländerin eien Aufenthalt in D ermöglichen wollte? (Unterhaltspflicht)

Naja, seis drum ich wollte ja nur die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen die du evtl. noch hast, allerdings sehen die aufgrund dieser Verdachtsmomente nicht sehr gut aus. (M.E. hast du durch dein eigenes Verhalten [bzw. durch Untätigkeit] dazu beigetragen das es soweit kommen konnte.)

- Du kannst gegen die erfolgte Abschiebung vor Gericht klagen und hoffen das deren Unrechtmäßigkeit festgestellt wird (dafür wirst du unbedingt einen Anwalt benötigen)
- Ihr könnt jetzt wieder eine Familienzusammenführung beantragen und hoffen das die Rechtmäßigkeit der Ehe festgestellt wird. (dafür wirst du bei dieser Vorgeschichte wahrscheinlich wieder einen Anwalt benötigen)
Eine andere Möglichkeit wäre eine 'Öffentlichkeit' herzustellen (Presse, Fernsehen) dafür ist es allerdings anzuraten das es sich nicht nur um eine 'Scheinehe' handelt, sonst sinkt das Schiff beim ersten Treffer.

@Andreas78
Der Herr Kaplan bewegt sich eben aufgrund seines offensichtlich guten Rechtsbeistands genau auf der Grenze des Rechtsstaats....

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Mick
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Antwort #6 - 01.07.2004 um 12:43:08
 
Zitat:
Hallo Mick,

bedeutet das dann, dass zwar ein Asylbewerber nicht abgeschoben wird, während sein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltsberechtigung geprüft wird. Aber ein (deutschverheirateter) ausreisepflichtiger Ausländer kann abgeschoben werden, während sein Anspruch auf Erteilung der AE geprüft wird?

Andreas



Wenn der Asylbewerber ausreisepflichtig ist, dann kann es auch zur Abschiebung kommen, während die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geprüft wird. Das wird natürlich nicht geschehen, wenn erkennbar ist, dass die AE ohne Ausreise/Einreise mit Visum erteilt werden kann. Das ist unabhängig davon, ob deutsch- oder ausländisch-verheiratet.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 05.07.2004 um 08:12:18
 
[Zuerst einmal möchte ich anmerken dass du meines Erachtens nicht ganz unschuldig an dieser Situation bist. Wie ist es denn möglich das in einer 'gelebten' Ehe deine Frau und die Kinder ohne dein Wissen abgeschoben werden? Oder hattest du mit der Eheschließung nur 'niedere' Beweggründe verfolgt? (Steuererleichterungen) Oder bist du ein 'leichtsinniger' Gutmensch der einer vom deutschen Asylrecht 'ungerecht' behandelten Ausländerin eien Aufenthalt in D ermöglichen wollte? (Unterhaltspflicht)


Asylbewerber haben in D keine Niederlassungsfreiheit - und da seine Frau ihren Aufenthaltsstatus darüber hatte, durfte sie sich wahrscheinlich nur im Landkreis XY aufhalten. Gelebte Ehe mit einer Asylbewerberin ist nicht so einfach
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Blaise
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Antwort #8 - 06.07.2004 um 11:51:12
 
Hallo Tschibo,

Zitat:
Die Ehe wurde als sogenannte Handschuhehe in Belgrad geschlossen.


Sogenannte Handschuhehen sind in Europa eher selten, kommen aber vor. Insofern verstehe ich, dass die Eheschließung erstmals auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wird.

Wegen der Wirkung der Eheschließung in Belgrad interessiert mich das folgende:

  • Wer von Euch beiden war denn bei der Eheschließung in Belgrad?

  • Aus welchem Grund konnte die 2. Person nicht bei der Eheschließung dabei sein?

  • Wo wurde die Vollmacht für die Eheschließung erstellt?

  • Wurde die Vollmacht beglaubigt? Wenn ja, von wem?

  • Welche serbisch-montenegrinische Behörde hat die Erlaubnis zur Handschuhehe erteilt?


Vielleicht kann ich nach Beantwortung etwas zur Rechtmäßigkeit der Eheschließung rausfinden. Ich kann dann auch das serbisch-montenegrinische (jugoslawische) Recht prüfen.

Viele Grüße

Blaise
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Antwort #9 - 06.07.2004 um 18:02:30
 
Ich denke das die ABH die Heirat und die Urkunde verschwiegen hat um an die Durchsung/Haftbefehl ran zu kommen. Würde ich mal prüfen. Und ich denke sie durfte auch nicht vor ablauf der Duldung abgeschoben werden ( da bin ich mir nicht sicher ) ..



gruss
anwar ( Telecafe )
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #10 - 06.07.2004 um 19:05:01
 
Zitat:
Und ich denke sie durfte auch nicht vor ablauf der Duldung abgeschoben werden ( da bin ich mir nicht sicher ) ..


Hi Anwar,
Duldungen werden fast immer mit auflösenden Bedingungen versehen. Da steht dann z.B. "Die Duldung erlischt, wenn die Papiere für eine Rückführung vorliegen". So, oder so ähnlich. Da gibt es viele Varianten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 07.07.2004 um 08:24:45
 
Hallo,

nur mal ne kurze Zwischenfrage:
Was ist eine Handschuhehe?  ???

Danke für die Antwort.

Grüßle,
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Antwort #12 - 07.07.2004 um 09:06:28
 
Hallo Trinnity!

Als sogenannte "Handschuhehe" wird eine Eheschließung bezeichnet, bei der einer der Brautleute oder sogar beide nicht persönlich anwesend ist, sondern stattdessen ein Stellvertreter die Formalitäten erledigt.

Ob eine auf diese Weise geschlossene Ehe auch in Deutschland anerkannt werden kann, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 07.07.2004 um 10:57:52
 
Hallo Ramaol,

danke für die schnelle Antwort!  tippse

Grüßle,
Trin
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