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frage an die experte-es eilt (Gelesen: 4.003 mal)
hannah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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30.06.2004 um 21:01:24
 
hallo
habe ein problem und zwar:
mein hohzeits termin stehet fest und alle  unterlage die mein man brauchen tut habe ich auch nach bosnien geschickt ausser VE die morgen noch gemacht wird.guter freund von uns wollte das machen weil ich selber nicht kann(leider).der hat alle unterlage zum auslender amt gebracht so weit alles ok ABER
laut auslenderamt beamtin gibt es ein neuen gesetz der sagt das eine VE für das ganzes jahr gemacht werden mus. mein kenntnis nach sogar mit turist. vizum darf aufenthalt nur bis zum 90 tage dauern. ich kann es mir nicht vorstellen das mann wirklich das ganzes jahr VE machen muss wen mann nur 3 tage vor der hohzeits termin einreisen möchte.
und ab dem hohzeit ist das e´nicht mehr nötig oder?
kennt jemand das neue gesetz und stimmt das überhaupt das mit 1 jahr VE ?
wir versuchen es morgen wieder mal und zwar ein VE fur 7 tage muss doch machtbar sein denke ich.
können dir es uns überhaupt verweigenr ?
auf welches gesetz kann mann zürick kommen falls die auf stur schalten?

wer kann mir da weiter helfen?
danke
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 30.06.2004 um 21:08:42
 
Hi hannah,

glaube nicht, dass sich eine ABH auf die VE mit einer Gültigkeit von 7 Tagen einlassen wird, zumal das Visum zur geplanten Eheschließung in der Regel eine Gültigkeit von 3 Monaten hat. Schließlich kann keiner garantieren, dass die Eheschließung tatsächlich umgehend nach Einreise stattfinden wird. Die VE für 1 Jahr ist in diesen Fällen nicht ungewöhnlich.

Bine
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hannah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.06.2004 um 21:25:08
 
danke bine es ging schnell
aber denoch wenn wir 3 monate beantragen was dan?
ich bin doch deutsche und nach der heirat bekommt er aufenthalurlaubins für 1 jahr warum noch VE für die zeit wen er schon bleiben darf und arbeiten auch? es ist sehr lange zeit raum ( 1 jahr) und ich möchte nicht unbedingt hilfe mehr ins anschpruch nehmen als nötig.
was wenn unser freund nur so ein einladung schickt ohne mich auf die 2 seite einzutragen nur so als besuch were das möglich?
was solen wir am bessten morgen beantragen so das es klapt?
ich möchte eben in D heiraten und nicht in heimat aber wen ich dan da heiraten soll dan habe ich das recht auf fammilien zusammen führung und das geht aber nur hier nicht.auf welches vorschlag was VE  betrift werden sie sich am schnellsten einigen?( AUSSER 1 JAHR DAS KANN ICH KEINEM ANTUN ABER HEIRATEN MÖCHTE ICH DENNOCH)
bitte noch mal um antwort
und danke
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Mick
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Antwort #3 - 30.06.2004 um 22:01:10
 
Hi,
fragt nach, ob Ihr für die Dauer des Eheschließungsverfahrens die VE bekommt. Das wäre der richtige Zeit"raum".
Die Regelung mit dem einen Jahr ist mir nicht bekannt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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hannah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.06.2004 um 22:14:01
 
hallo mick
kannst du mir bitte etwas preziser erkären das mit dauer eheschliesung?
also konkret wir haben termin am 2 august um 10 uhr
ab wann bis wann were am bessten VE zu beantragen so das alle zufrieden sind?
KV habe ich abgeschlssen ab 26 juli das hat er schon mal.
aber falls die VE auch ab 26 juli sein sollte was passiert nach dem hohzeit der bekommt doch aufenthalf oder und hört die VE ab der 2 august dan auf oder wie läuf dannach?
nach der hohzeit direkt anmlden dan zur alb und dannac zum aok-a.
wenn das alles fertig ist hört die VE dan auf oder ?
ich weis bald echt nicht mehr weiter
bin eine der wenige die hier heiraten und nicht im ausland und dan so was?
bitte noch mal
um antwort
danke
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Bine
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Antwort #5 - 30.06.2004 um 23:28:14
 
Zitat:
Die Regelung mit dem einen Jahr ist mir nicht bekannt.


Ok, hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Es wird oftmals eingetragen "gilt bis zur Eheschließung, längstens 1 Jahr". Bin mir allerdings nicht sicher, wie das Sozialamt reagieren würde, wenn jetzt nach der Hochzeit tatsächlich Sozialhilfebedürftigkeit eintreten sollte. In der Regel wird die Verpflichtungserklärung vom zukünftigen Ehegatten unterschrieben und nicht von einem Dritten.

Bine
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hannah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.06.2004 um 23:38:15
 
hallo bine                                                                                     das sozial amt ist schon darüber informiert da gibt es keine probleme.
die wollten nur wissen ob er in bosnien ankommen hat und das habe ich auch schriftlich belegt.so weit ist da alles gekärt.
bei aok-a habe ich auch angerufen der wird versichert so bald wir verheiratet sind und der angemeldet ist.alles andere ist kein problem nur eben VE.
aber es blieb noch eine frage
so bald wir verheiratet sind ist auc VE üngultig oder bleibt die nur so was wie proforma.
kanns du mir das noch antworten?
DANKE
übrigens
ihr seit alle echt super
grüsse
hannah
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hannah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.06.2004 um 23:46:57
 
habe vergessen zu sagen ich bekomme keine sozial hilfe sondern unterhalt von mein ex mann über das amt.
das das weg fählt ist mir ja klar aber von irgendwo mus mann ja anfangen nur manchmal ist ja so schwer eine schöns zu bekommen.nicht alle sind mit goldene löfel geboren aber eine schöns verdinen die dennoch.
mench sorry aber das lag mir an herzen
liebe grüsse
hannah
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Bine
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Antwort #8 - 02.07.2004 um 16:16:18
 
Zitat:
hallo so bald wir verheiratet sind ist auc VE üngultig oder bleibt die nur so was wie proforma.
kanns du mir das noch antworten?
DANKE
übrigens
ihr seit alle echt super
grüsse
hannah


Hi Hannah,

erstmal sorry, dass ich erst heute antworte.
Genau diese Frage, wie die Verpflichtungserklärung mit dem genannten Vermerk nach der Eheschließung noch gewertet wird, kann ich Dir leider nicht beantworten. In der Regel wird die VE von dem zukünftigen Ehegatten abgegeben und da kommt eine solche Frage nicht auf. Denn entweder ist der Ehegatte nach der Heirat  unterhaltspflichtig oder beide benötigen Sozialhilfe.

Viele Grüße
Bine
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kingconn
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Antwort #9 - 02.07.2004 um 20:25:57
 
Hallo Hannah,

es braucht gar kein Datum bzw. Zeitdauer in die VE eingetragen werden. Das ist das, was Mick mit Zeit"raum" meinte. Nach § 14 I Ausländergesetz muß nur dieser Zeitraum "bestimmt" sein. Bestimmt wäre z.B. die Formulierung: "Bis zur Rechtsgültigkeit der Eheschließung". Für Daueraufenthalte darf die Ausländerbehörde gem Ziffer 14.1.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum AuslG keine VE entgegennehmen.

Schöne Grüße

Holger
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hannah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 03.07.2004 um 16:41:26
 
hallo
so nicht das es naher heisst es wird nur gefragt aber keiner gibt bescheid über resultat.
VE ist gestern gemacht worden und zwar ab 26 juli bis zum eheschliesung.das were ca. 1 woche.
na ja es geht doch aber was anderes hat micht sehr sehr überascht:
die ALB beamtin war nicht nett sondern super net!
die hat ALB in mein stadt angerufen hat mit denen alles beschprochen zusammen haben die lösung gefunden.
ABER
das besste kommt noch :
freund von uns hat mich nur kürz über hanfy angerufen aus ihr büro weil er eine kürze frage hatte und die nahm sein handy und sagte mir so in etwa:
" habe so eben mit ALB in ihren stadt geschprochen wir haben die lösung machen sie sich keine sorge so wird es alles sicher gut gehn!"

also es gibt es die doch
diese super nette leute die auch bereit sind zu helfen!
und ich?
ich bin einfach sehr froh darüber und sage 1000 mal
DANKE!
UND EIN RIESEN [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
HABEN DIE AUCH VERDIENT!
liebe grüsse
hannah
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