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Russische Gattin hat volljährige Tochter? (Gelesen: 1.347 mal)
Wedhelper
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.06.2004 um 13:17:34
 
Guten Tag,
ein guter Freund plant seine Verlobte in Sochi/Russland zu heiraten. Die Verlobte hat eine Tochte, die nächsten Monat das 18te Lebenjahr vollendet.

Stimmt es, dass in diesem Fall für die Tochter eine Familienzusammenführung nicht möglich ist?

Für eine Rasche Antwort wären wir mehr als dankbar?
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Marco_D.
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.06.2004 um 14:38:08
 
Nach § 20 AuslG (Kindernachzug) geht es dann nicht mehr, nur noch nach

§ 22 Nachzug sonstiger Familienangehöriger

Einem sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann nach Maßgabe des § 17 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige finden § 18 Abs. 4 und § 19 und auf minderjährige Familienangehörige § 20 Abs. 6 und § 21 Abs. 2 bis 4 entsprechende Anwendung.

Trennung von der Mutter ist keine außergewöhnliche Härte. Da muss  mehr Butter bei die Fische.,
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.06.2004 um 15:01:26
 
Ansonsten geht noch Adoption, wenn der Antrag vor dem 18. Geburtstag gestellt wird, da das Kind dann die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.
Aber dafür dürfte die Zeit ein wenig knapp sein

siehe auch

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=2a;action=di...
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