Hallo, katidaniellaura,
die Experten (Doc, Mick) haben natürlich recht mit derm was Sie schreiben, ich will das hier nur einmal etwas ausführlicher fassen
Zitat:Was ist wenn ein Ausländer ein Arbeitsvisum hat und während des Arbeitsaufenthalts in Deutschland eine Deutsche heiratet? ist das erlaubt?
Natürlich ist das erlaubt. Wärejanochschöner wenn der Staat seinen Mirbürgern die Eheschließung verbieten könnte. (Danach käme wohl die Pflicht zur Ehe und Otto & Edmund würden gemeinsam Kondome perforieren
*)
Es gibt da nur denn Fall das das jungverheiratete Glück sofort einen Eheurlaub von der
ABH verordnet bekommt (Heimreise, 'Eheschließungs'-Visaverfahren, Wiedereinreise). Das sollte aber bei einem Arbeitsvisum nicht passieren
Zitat:Worauf muss man achten, welche Papiere braucht man?
Nach meiner Einschätzung (siehe Thread 'Kein Rechtsanspruch auf
AE bei Heirat allg.(in Dk) ') sollten die beiden auf jeden Fall in D heiraten. Die notwendigen Papiere sind beim jeweiligen Standesamt zu erfragen.
Zitat:diesem speziellen Fall handelt es sich um einen Kanadier
Ich glaube die stehen noch nicht auf irgendeiner Terroristenliste :-D
Zitat:ist es vielleicht einfacher, dort zu heiraten, um anschliessend zusammen in Deutschland zu leben zusammen?
Also wenn die beiden in D leben wollen ist es definitiv besser wenn Sie dann auch in D heiraten. Laut besagtem Thread ist das sogar der einzig rechtlich gesicherte Weg (Heirat in D,
AE in D, jederzeit erlaubter Aufenthalt in D ==> Ansdpruch auf AE)
Gruß
Roland
*=Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen sind rein zufälliger Natur