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Heirat währen Arbeitsvisum ? (Gelesen: 2.265 mal)
katidaniellaura
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat währen Arbeitsvisum ?
28.06.2004 um 20:48:39
 
Hallo!
leider habe ich zu diesem Thema(Heirat während Arbeitsvisum)  nichts gefunden , also sorry, wenn ich doppelt poste, bin für Links dankbar!

Was ist wenn ein Ausländer ein Arbeitsvisum hat und während des Arbeitsaufenthalts in Deutschland eine Deutsche heiratet? ist das erlaubt? wie lange gilt so ein Visum? Worauf muss man achten, welche Papiere braucht man? in diesem speziellen Fall handelt es sich um einen Kanadier, ist es vielleicht einfacher, dort zu heiraten, um anschliessend zusammen in Deutschland zu leben zusammen? bin schrecklich dankbar für HIlfe in jeder Art.http://www.xonder.at/yabbserver/YaBBImages/smilies/huh.gif
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Danke, katie
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Antwort #1 - 28.06.2004 um 20:56:52
 
Hey, katidaniellaura,

jetzt bleib mal ganz locka!

Eine Ehe zwischen einem Kanadier und einer Deutschen bzw. umgekehrt, dürfte so gut wie gar keine Probleme machen! Da gibt es die AE sozusagen auf lau!

Doc  grin
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Mick
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Antwort #2 - 28.06.2004 um 23:26:35
 
Siehe § 9 Abs. 1 DVAuslG (Link oben Button "Gesetze")
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #3 - 29.06.2004 um 07:58:35
 
Hallo, katidaniellaura,

die Experten (Doc, Mick) haben natürlich recht mit derm was Sie schreiben, ich will das hier nur einmal etwas ausführlicher fassen Zwinkernd

Zitat:
Was ist wenn ein Ausländer ein Arbeitsvisum hat und während des Arbeitsaufenthalts in Deutschland eine Deutsche heiratet? ist das erlaubt?

Natürlich ist das erlaubt. Wärejanochschöner wenn der Staat seinen Mirbürgern die Eheschließung verbieten könnte. (Danach käme wohl die Pflicht zur Ehe und Otto & Edmund würden gemeinsam Kondome perforieren*)
Es gibt da nur denn Fall das das jungverheiratete Glück sofort einen Eheurlaub von der ABH verordnet bekommt (Heimreise, 'Eheschließungs'-Visaverfahren, Wiedereinreise). Das sollte aber bei einem Arbeitsvisum nicht passieren Zwinkernd

Zitat:
Worauf muss man achten, welche Papiere braucht man?

Nach meiner Einschätzung (siehe Thread 'Kein Rechtsanspruch auf AE bei Heirat allg.(in Dk) ') sollten die beiden auf jeden Fall in D heiraten. Die notwendigen Papiere sind beim jeweiligen Standesamt zu erfragen.

Zitat:
diesem speziellen Fall handelt es sich um einen Kanadier

Ich glaube die stehen noch nicht auf irgendeiner Terroristenliste :-D

Zitat:
ist es vielleicht einfacher, dort zu heiraten, um anschliessend zusammen in Deutschland zu leben zusammen?

Also wenn die beiden in D leben wollen ist es definitiv besser wenn Sie dann auch in D heiraten. Laut besagtem Thread ist das sogar der einzig rechtlich gesicherte Weg (Heirat in D, AE in D, jederzeit erlaubter Aufenthalt in D ==> Ansdpruch auf AE) grin


Gruß
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Antwort #4 - 29.06.2004 um 08:07:10
 
Zitat:
Also wenn die beiden in D leben wollen ist es definitiv besser wenn Sie dann auch in D heiraten. Laut besagtem Thread ist das sogar der einzig rechtlich gesicherte Weg (Heirat in D, AE in D, jederzeit erlaubter Aufenthalt in D ==> Ansdpruch auf AE) grin


Hi Roland,
die Sachverhalte sind absolut nicht vergleichbar. Um hier Unsicherheiten vorzubeugen: Augrund der Regelung in § 9
Abs. 1
DVAuslG, ist es völlig unerheblich, wo geheiratet wird und ob ein Anspruch auf Erteilung der AE besteht, oder ob im Ermessenswege die AE zu erteilen wäre. Die in § 9 Abs. 1 DVAuslG Genannten können die AE
immer
nach der Einreise beantragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #5 - 29.06.2004 um 08:45:39
 
Hallo Mick,

Herirat kann ich doch mit Heirat vergleichen Zwinkernd. Wenn ich das 'mathermatisch exakt' formulieren sollte würde ich sagen daß Zitat:
§ 9 Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise

(1) Die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens vorn 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. 1993 II S.266) und der Schweiz können eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise einholen. Das gleiche gilt für die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und  der Vereinigten Staaten von Amerika.
ganz einfach die Ausländerrechtliche insel der seligen  Zwinkernd bilden.

Also Korrektur: Die beiden können in jedem unterzeichnerstaat des Haager Abkommens heiraten, die Ehe anerkennen lassen und die AE beantragen. (jetzt richtig?)

Aber ich denke doch daß es für die beiden am problemlosesten wäre wenn sier einfach in D heiraten Zwinkernd

Danke für die Korrektur
Roland
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