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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat währen Arbeitsvisum ?
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Beitrag begonnen von katidaniellaura am 28.06.2004 um 20:48:39

Titel: Heirat währen Arbeitsvisum ?
Beitrag von katidaniellaura am 28.06.2004 um 20:48:39
Hallo!
leider habe ich zu diesem Thema(Heirat während Arbeitsvisum)  nichts gefunden , also sorry, wenn ich doppelt poste, bin für Links dankbar!

Was ist wenn ein Ausländer ein Arbeitsvisum hat und während des Arbeitsaufenthalts in Deutschland eine Deutsche heiratet? ist das erlaubt? wie lange gilt so ein Visum? Worauf muss man achten, welche Papiere braucht man? in diesem speziellen Fall handelt es sich um einen Kanadier, ist es vielleicht einfacher, dort zu heiraten, um anschliessend zusammen in Deutschland zu leben zusammen? bin schrecklich dankbar für HIlfe in jeder Art.http://www.xonder.at/yabbserver/YaBBImages/smilies/huh.gif
http://www.xonder.at/yabbserver/YaBBImages/smilies/huh.gif
Danke, katie

Titel: Re: Heirat währen Arbeitsvisum ?
Beitrag von Doc am 28.06.2004 um 20:56:52
Hey, katidaniellaura,

jetzt bleib mal ganz locka!

Eine Ehe zwischen einem Kanadier und einer Deutschen bzw. umgekehrt, dürfte so gut wie gar keine Probleme machen! Da gibt es die AE sozusagen auf lau!

Doc  ;-D

Titel: Re: Heirat währen Arbeitsvisum ?
Beitrag von Mick am 28.06.2004 um 23:26:35
Siehe § 9 Abs. 1 DVAuslG (Link oben Button "Gesetze")

Titel: Re: Heirat währen Arbeitsvisum ?
Beitrag von Rolsoft am 29.06.2004 um 07:58:35
Hallo, katidaniellaura,

die Experten (Doc, Mick) haben natürlich recht mit derm was Sie schreiben, ich will das hier nur einmal etwas ausführlicher fassen ;)


Zitat:
Was ist wenn ein Ausländer ein Arbeitsvisum hat und während des Arbeitsaufenthalts in Deutschland eine Deutsche heiratet? ist das erlaubt?

Natürlich ist das erlaubt. Wärejanochschöner wenn der Staat seinen Mirbürgern die Eheschließung verbieten könnte. (Danach käme wohl die Pflicht zur Ehe und Otto & Edmund würden gemeinsam Kondome perforieren*)
Es gibt da nur denn Fall das das jungverheiratete Glück sofort einen Eheurlaub von der ABH verordnet bekommt (Heimreise, 'Eheschließungs'-Visaverfahren, Wiedereinreise). Das sollte aber bei einem Arbeitsvisum nicht passieren ;)


Zitat:
Worauf muss man achten, welche Papiere braucht man?

Nach meiner Einschätzung (siehe Thread 'Kein Rechtsanspruch auf AE bei Heirat allg.(in Dk) ') sollten die beiden auf jeden Fall in D heiraten. Die notwendigen Papiere sind beim jeweiligen Standesamt zu erfragen.


Zitat:
diesem speziellen Fall handelt es sich um einen Kanadier

Ich glaube die stehen noch nicht auf irgendeiner Terroristenliste :-D


Zitat:
ist es vielleicht einfacher, dort zu heiraten, um anschliessend zusammen in Deutschland zu leben zusammen?

Also wenn die beiden in D leben wollen ist es definitiv besser wenn Sie dann auch in D heiraten. Laut besagtem Thread ist das sogar der einzig rechtlich gesicherte Weg (Heirat in D, AE in D, jederzeit erlaubter Aufenthalt in D ==> Ansdpruch auf AE) ;-D


Gruß
Roland


*=Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen sind rein zufälliger Natur  ::)

Titel: Re: Heirat währen Arbeitsvisum ?
Beitrag von Mick am 29.06.2004 um 08:07:10

schrieb am 29.06.2004 um 07:58:35:
Also wenn die beiden in D leben wollen ist es definitiv besser wenn Sie dann auch in D heiraten. Laut besagtem Thread ist das sogar der einzig rechtlich gesicherte Weg (Heirat in D, AE in D, jederzeit erlaubter Aufenthalt in D ==> Ansdpruch auf AE) ;-D


Hi Roland,
die Sachverhalte sind absolut nicht vergleichbar. Um hier Unsicherheiten vorzubeugen: Augrund der Regelung in § 9 Abs. 1 DVAuslG, ist es völlig unerheblich, wo geheiratet wird und ob ein Anspruch auf Erteilung der AE besteht, oder ob im Ermessenswege die AE zu erteilen wäre. Die in § 9 Abs. 1 DVAuslG Genannten können die AE immer nach der Einreise beantragen.

Titel: Re: Heirat währen Arbeitsvisum ?
Beitrag von Rolsoft am 29.06.2004 um 08:45:39
Hallo Mick,

Herirat kann ich doch mit Heirat vergleichen ;). Wenn ich das 'mathermatisch exakt' formulieren sollte würde ich sagen daß
Zitat:
§ 9 Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise

(1) Die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens vorn 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. 1993 II S.266) und der Schweiz können eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise einholen. Das gleiche gilt für die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und  der Vereinigten Staaten von Amerika.
ganz einfach die Ausländerrechtliche insel der seligen  ;) bilden.

Also Korrektur: Die beiden können in jedem unterzeichnerstaat des Haager Abkommens heiraten, die Ehe anerkennen lassen und die AE beantragen. (jetzt richtig?)

Aber ich denke doch daß es für die beiden am problemlosesten wäre wenn sier einfach in D heiraten ;)

Danke für die Korrektur
Roland

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