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Touristenaufenthalt verlängern? (Gelesen: 4.046 mal)
JanWeller
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.06.2004 um 08:48:35
 
Hallo Ihr!

Ich habe eine dringende Frage! Es geht sich darum, das meine Freundin aus Estland als Tourist (und wirklich als das!) in Deutschland ist. Sie würde aber gerne länger als diese 3 Monate hierbleiben. Kann man da irgendetwas machen? Und was könnte passieren, wenn sie einfach länger bleibt und z.B nach 6 Monaten abreist? Dazu sollte ich noch sagen, das sie in der Zeit ihres Aufenthaltes zwei mal nach hause geflogen ist. Bitte helft uns bei der Suche nach einem legalen Weg!

Danke schon mal an Alle
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JanWeller
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.06.2004 um 17:36:16
 
Ich habe mich ein wenig weiter erkundigt und stelle mir nun die Frage, ob es nicht möglich wäre eine Aufenthaltsgenehmigung oder etwas in der Art zu bekommen. Z.B für die Suche nach einem Studienplatz usw. Der Nachweis über "ausreichende finanzielle Mittel" wäre kein Problem. Irgendeine Lösung MUSS es doch geben.   :stampf:
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Rallf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.06.2004 um 19:27:52
 
Hallo Jan,
Deine Freundin genießt als EU-Bürgerin grundsätzlich Freizügigkeit. Die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes/EWG sind auf sie nicht anwendbar, da sie nicht erwerbstätig ist. M. E. müssten aber die Bestimmungen der Freizügigkeitsverordnung-EU auf sie Anwendung finden. Der Lebensunterhalt muss aber gesichert sein (Einzelheiten findest Du in § 8 FreizügV-EU - s. oben). Es muss auch ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen. Sie muss sich innerhalb von drei Monaten nach Einreise diesbezüglich an die Ausländerbehörde wenden.

Grüße

Ralf
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JanWeller
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.06.2004 um 19:47:58
 
Danke für deine informative Antwort! Dann werde ich der Ausländerbehörde mal einen Besuch abstatten. Mal schauen was dabei rumkommt.
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JanWeller
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.06.2004 um 14:28:48
 
Eine Frage hätte ich doch noch! Es geht sich um diese Krankenversicherung. Wie teuer ist so etwas und an welche Versicherung kann man sich wenden? Im Internet habe ich nämlich nichts finden können. Danke schon mal an alle!
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Klaus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.06.2004 um 15:56:51
 
Das Internet ist voll davon.
Guckste hier: http://www.ausland24.com/Besucher.html
Zusätzlich kannst Du auch den Tarif beim Adac http://www.adac.de/Versicherungen/default.asp?id=1796&location=2 abfragen.

Klaus
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Feffi
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Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 27.06.2004 um 18:09:15
 
beim adac beträgt die summe für 3 monate 97€.  Zwinkernd
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 27.06.2004 um 19:41:08
 
Aber Vorsicht!

Der Krankenversicherungsschutz muss gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 FreizügV/EG ab dem Zeitpunkt der Einreise für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthaltes bestehen. Außerdem ist in Abs. 2 geregelt was die KV alles für Leistungen umfassen muss:
1. ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
2. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
3. Krankenhausbehandlung,
4. Medizinische Leistungen zur Rehabilitation und
5. Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.

Ich bezweifle, dass ein KV für einen Touristenaufenthalt
1. von der Dauer ausreichend ist und
2. vom Leistungsumfang.

Viele Grüße
Bine
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #8 - 28.06.2004 um 16:40:34
 
hallo Bine hat natürlich Recht,
KV Schutz muss zeitlos bestehen..

die AOK Bayern jedoch erteilt auf Ánfrage an gesetzlich KV Versicherte die Ihren Ehepartner "nachholen wollen"eine Bescheingung aus der hervorgeht das ab Datum der Einreise und Wohnsitzname in DE Anspruch auf eine Familienversicherung besteht solange der Ehepartner nicht selbst arbéitet.
Wer so was als Muster will dem amile ich das zu als etwa als Basis für dei eigene Krankenkasse damit die sehen was KV rechtlich mögflich ist.

gruss peku
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Bine
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Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 28.06.2004 um 22:44:20
 
Aber hier gings doch noch um keine Familie, oder hab ich was verpasst  ???  ???  ???

Also wird Familienversicherung wohl nicht in Betracht kommen.

Bine   KO
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JanWeller
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 30.06.2004 um 19:52:15
 
Vielen Dank für die hilfreichen Infos. Ihr habt mir alle sehr geholfen. Mal schauen ob ich das alles hinkriege.

Grüße 

Jan
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