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ABH-Standesamt-ABH (Gelesen: 9.751 mal)
Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.06.2004 um 13:29:19
 
hallihallo,

ich war heute zunächst bei meinem stabnesamt und wollte unsere eheschließung "offiziell" machen. also bin ich mit der internationalen heiratsurkunde dort hin, diese hatten wir in kopie in 5-facher ausführung im deutschen konsulat in der schweiz beglaubigen lassen.

meine standesbeamtin meinte, dass auf dem original der legalistaionsstempel hingehöre, warum also das original nicht legalisiert wurde...daraufhin konnte ich nur mit den schultern zucken, da ich dachte, dass die auf dem konsulat schon wissen würden, was sie machen und was nicht  Griesgrämig

dann müssen sämtliche in der schweiz vorgelegten urkunden auch hier nochmals vorgelegt werden, werden dann wiederum überprüft, vorher müssen sie natürlich noch mit legalisation versehen und übersetzt werden.

dabei dachte ich, dass wir schon verheiratet sind, die papiere schon aufs genaueste geprüft wurden...

aber das "doofste" (man möge mir den ausdruck verzeihen) ist die rennerei für die legalisierte originalhochzeitsurkunde, denn die muss mein schatz jetzt neu besorgen...

ich könnt mich schwarz ärgern...wir waren auf dem konsulat, haben gefragt, welche papiere wir dann in dtl benötigen und als antwort kam: "das reicht schon so, da wird es keine probleme geben."

also wie immer heißt es....weiterkämpfen oder untergehen... Smiley ich kämpfe!  Zunge

grüße an alle mitstreiter!
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Feffi
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Antwort #1 - 24.06.2004 um 13:32:41
 
achso...hab noch was vergessen...

bevor die eheschließung nicht anerkannt wurde, gibt es natürlich auch kein visum...zur anerkennung benötigt man den pass des mannes und seine unterschrift, wie er die leisten soll, konnte mir aber keiner sagen...

wir versuchen es jetzt mit einer legalisierten und übersetzten passkopie, da die standesbeamtin meinte, dass er die unterschrift auch nachträglich (zu 90 %) leisten könne...
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Anne
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Antwort #2 - 24.06.2004 um 15:38:40
 
Feffi, irgendwas stimmt da nicht... Ich habe auch im Ausland geheiratet, noch nicht lange her - und meine Heiratsurkunde hat nie ein Standesamt gesehen. Sprich: Die Heiratsurkunde wird in dem Land legaliesiert, in dem man geheiratet hat - falls es nicht ein land ist,  wo man das nicht braucht, könnte bei Dänemark so sein- und dann beim Konsulat  mit dem Antrag auf Familienzusammenführung einreichen. Eine Kopie für die ABH hier - mehr sollte es nicht brauchen, meine ABH wollte, als die Unterlagen aus dem Ausland kamen, nur eine Kopie meines Personalausweises.
Das Standesamt hat nichts mit Einreise zu tun.
Alles Gute
Anne - die das Gefühl hat, dass dich jemand auf den Arm nimmt...
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Trinnity
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Antwort #3 - 24.06.2004 um 16:24:09
 
Huhu Feffi,

guck mal hier:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html

Hoffe as kann dir weiterhelfen.

Viel Glück und alles Gute!

Grüßle,
Trin
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Antwort #4 - 24.06.2004 um 16:29:11
 
Da steht unter anderem:

(..) Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die von einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen ( CIEC ) ausgestellt werden, sind in Deutschland von jeder Förmlichkeit befreit.

Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) sind:
Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland; Frankreich; Italien; Kroatien; Luxemburg; Mazedonien; Niederlande; Österreich; Portugal; Schweiz; Serbien und Montenegro; Slowenien; Spanien; Türkei.

(..)

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Feffi
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Antwort #5 - 24.06.2004 um 20:13:56
 
mein standesamt hat dies berichtigt und meinte, dass das original genügt...

jedoch sei mein heimatortstandesamt gar nicht zuständig, da wir momentan zwei getrennte hauptwohnsitze haben (wie auch sonst, wenn er noch in der schweiz ohne visum für deutschland ist) und damit sei das standesamt 1 in berlin zuständig, die haben natürlich hochbetrieb, weil dann ja ähnlichen fälle wie wir bundesweit bearbeitet werden...

das heißt im einzelfall eben nochmal länger warten.

und die abh tut nix ehe die eheschließung nicht in deutschland registriert ist.

das hat mich eben etwas geschockt, da sie in verbindung mit meinem standesamt stehen und wissen könnten, dass wir uns um die anerkennung bemühen und dies auch in den nächsten wochen passieren wird...

aber die abh meinte sowieso, dass sie sich melden, wenn noch papiere fehlen oder irgendetwas anderes sei...

wir müssen jetzt halt alle papiere beschaffen (seine beglaubigte passkopie, seine urkunden aus dem heimatland bezüglich ledigkeit und geburtsurkunde und diese eben mit dem legalisationsstempel der schweiz, meine "normalen" papiere), da die eben noch beim standesamt in der schweiz liegen und dann zusehen, dass alles klappt...

was jetzt noch schief gehen kann ist, dass alle beamten, die für den weg unserer dokumente wichtig sind, nacheinander urlaub haben und damit die papiere nicht bearbeiten...bei unserem glück bisher...

aber wie war das...wir kämpfen weiter!!!

liebe grüße an alle.
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Antwort #6 - 25.06.2004 um 08:34:01
 
Guten Morgen Feffi,

sorry, entweder steh ich schon wieder auf dem Schlauch (bin frisch verheiratet, man möge es mir verzeihen  grin....oder vielleicht bist du ein wenig durcheinander..sorry ist net böse gemeint....   Zwinkernd

Hast du meine vorhergehenden Postings durchgelesen?

Aufgrund des CIEC-Übereinkommens bedarf es bei Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) aus der Schweiz keinerlei Legalisation.

Wir haben eine internationale Heiratsurkunde vom serbischen Konsulat dem Einwohnermeldeamt vorgelegt, die haben sich ne Kopie davon gemacht.....und schwupps waren wir als verheiratet im elektronsichen Kollegen (PC) registriert.
Nichts mit Standesamt und Vorlage aller möglicher Dokumente, vielleicht auch noch übersetz und alle mit Apostille versehen oder so....  !!!

Sprich: Du brauchst nichts anderes mehr ausser der internationalen Heiratsurkunde !

Trin

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Antwort #7 - 25.06.2004 um 11:33:37
 
Zitat:
Hast du meine vorhergehenden Postings durchgelesen?

Aufgrund des CIEC-Übereinkommens bedarf es bei Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) aus der Schweiz keinerlei Legalisation.

Wir haben eine internationale Heiratsurkunde vom serbischen Konsulat dem Einwohnermeldeamt vorgelegt, die haben sich ne Kopie davon gemacht.....und schwupps waren wir als verheiratet im elektronsichen Kollegen (PC) registriert.
Nichts mit Standesamt und Vorlage aller möglicher Dokumente, vielleicht auch noch übersetz und alle mit Apostille versehen oder so....  !!!

Sprich: Du brauchst nichts anderes mehr ausser der internationalen Heiratsurkunde !

Trin



guten mittag trin,

das mit der legalisation der heiratsurkunde hat sich ja auch erledigt...aber das mit den papieren von meinem schatz nicht, die will das standesamt trotzdem, genauso, als wenn wir hier heiraten wollten...

offensichtlich wird dies verlangt, da mein mann kein schweizer, sondern beninischer staatsbürger ist. daher müssen wir zusehen, dass seine unterlagen aus dem heimatland (die durch die schweiz schon überprüft wurden innerhalb von ca. 5 monaten) die legalisation der schweiz tragen, was sie auch tun, nur dass die papiere eben noch beim standesamt unseres heiratsortes liegen.

dort ist leider alles nur auf französisch und das, was nicht als internationale urkunde ausgestellt wurde, muss eben übersetzt und vorher legalisiert bzw mitlerweile "nur" noch beglaubigt sein.

das problem, was sich allen behörden mit unserem "fall" stellt, ist das der "dreistaatenhochzeit"  Zunge

ich hoffe, ich konnte jetzt klarer formulieren, was und warum und überhaupt Smiley

das ganze ist eben doch ein kampf, auch nach der eheschließung...
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Antwort #8 - 25.06.2004 um 11:50:29
 
Hallo Feffi,

Irgendwie habe ich den Eindruck du wirst von deinen Behörden ganz fürchterlich auf den Arm genommen. Smiley

1) Berlin ist meines Wissens zuständig für Ehepaare die gar keinen Wohnsitz in D haben. Wenn du deinen Wohnsitz in D hast, kannst du natürlich deine Ehe bei deinem Standesamt registrieren lassen, selbst wenn dein Mann seinen Wohnsitz auf dem Mond hat. Schließlich ist dein Standesamt für dich zuständig.
Mein Standesamt hat mich auch nicht nach Berlin geschickt, sondern meine Ehe sofort anstandlos bei Vorlage einer gültigen (in meinem Falle mit Apostille und Übersetzung) Heiratsurkunde registriert.

2) Zitat:
wir müssen jetzt halt alle papiere beschaffen (seine beglaubigte passkopie, seine urkunden aus dem heimatland bezüglich ledigkeit und geburtsurkunde und diese eben mit dem legalisationsstempel der schweiz, meine "normalen" papiere), da die eben noch beim standesamt in der schweiz liegen und dann zusehen, dass alles klappt...

Ich verstehe auch nicht, warum deine ALB alle diese Unterlagen sehen will. Es ist absoluter Quatsch das dein Mann noch einmal seine Ledigkeit belegen muß.
Wenn ihr eine gültige Heiratsdurkunde vorlegen könnt, kann man jawohl davon ausgehen das dein Mann ledig gewesen ist. Ansonsten wäre die Ehe garnicht zustande gekommen. Die Schweiz ist schließlich keine Bananenrepublik.
Ganz im Gegensatz zu Russland, wo Korruption an der Tagesordnung ist. Und trotzdem wollte meine ABH nur die Heiratsurkunde und meine Whg- bzw Einkommensnachweise sehen. Niemand hat nach irgendwelchen Ledikeitsbescheinigungen oder Geburtsurkunden gefragt. Diese Nachweise haben wir schließlich schon vor der Ehe gegenüber dem Standesamt erbracht das uns getraut hat.
Ok es mag sein das das mit der "Dreistaatenhochzeit"
zusammenhängt. Trotzdem finde ich das alles äusserst merkwürdig, denn eigentlich sollte eine schweizer Heiratsurkunde anstandslos anerkannt werden, auch wenn der Heiratskanditat aus einen Drittland stammt, und für die Registrierung beim Standesamt spielt das schon gar keine Rolle.
Lass dich nicht unterkriegen :stampf:

Zwinkerndcroco
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Antwort #9 - 25.06.2004 um 12:08:34
 
Schließe mich da Croco an:

Irgendjemand will dich für d... verkaufen oder hat schlichtweg keine Ahnung.  Smiley

Wie gesagt bei mir ging das mit internationaler Heiratsurkunde beim Einwohnermeldeamt, wo ich gemeldet bin.

Viel Glück.

Grüßle,
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Antwort #10 - 25.06.2004 um 12:42:36
 
Trinity, genau.
Die versuchens echt mit allen Tricks. Die Ehe muss nicht registriert werden, wenn man im Ausland geheiratet hat, kann man sich im Standesamt ein Familienbuch anlegen lassen, muss aber nicht. Wenn die Heiratsurkunde i.O. ist -und das ist die hier wohl - muss die ABH die Ehe als legal geschlossen akzeptieren, und das hängt nicht vom Standesamt ab. Ich wäre schon längst beim Amtsleiter gewesen.
Nicht zu glauben....
Anne   motz
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Antwort #11 - 25.06.2004 um 15:10:10
 
Hallo Feffi,

irgenwie kann ich das alles nicht verstehen. Ich habe vor einem Jahr in England geheiratet. Mein Mann ist aus Ghana und ich aus Deutschland. Wir haben unsere Heiratsurkunde in England legalisieren lassen. Als mein Mann mit dem Familienzusammenführungsvisum dann hier war bin ich mit ihm zur Meldebehörde und habe ihn mit diese Heirtasurkunde angemeldet. Von dort sind wir dann zur ABH und haben die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Weiter Unterlagen waren nicht nötig. Auf dem Standes amt war ich gar nicht um die Ehe anzumelden.  Beim ersten Mal auf der ABH wurde mir gesagt wir benötigen ein Familienbuch. Auf dem Standesamt bekam ich dann die Auskunft, dass dies nicht Pflicht ist. Die Heiratsurkunde reicht aus. Das hat dann auch gestimmt. Ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück.
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Antwort #12 - 27.06.2004 um 23:31:23
 
An alle,

ich Glaube das es in der Diskussion noch nicht genügend klargeworden ist das es für Feffi nur um die Anerkennung der Eheurkunde geht.

Die gute Nachricht ist daß die Gegenseitige Anerkennung von ausländischen öffentlichen Urkunden im Haager Übereinkommen von 1965 geregelt ist und sowohl die Schweiz als auch die BRD diesem Abkommen beigetreten sind.  guckhttp://transpatent.com/archiv/hlue112.html

Die deutsche ALB oder das deutsche Standesamt ist also VERPFLICHTET die Schweizer Eheurkunde (und damit auch die Ehe) anzuerkennen.

==> Weitere Dokumente werden nicht benötigt.

Ich würde einfach morgen aufs Standesamt gehen, die Standesbeamte auf die Rechtslage hinweisen und im Falle der Ablehnung den Vorgesetzten ansprechen. Falls der sich auch stur stellt läßt du dir eine Erklärung unterzeichnen (Hinweis auf das Haager Übereinkommen zur Kenntnis genommen und Amtshandlung verweigert), falls er das Verweigern sollte gehst du zur nächsten Polizeistation und bittest einen Beamten mit dir zum Amtsleiter zu gehen und den Hinweis zu Bezeugen. Anschließend kannst du beruhigt eine Diernstaufsichtsbeschwerde einreichen und die Zeitungen unterrichten. Aber ich glaube nicht das es soweit kommen wird.
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Antwort #13 - 27.06.2004 um 23:52:49
 
@ rolsoft

ich möchte derartige schritte gar nicht einleiten, wenn nicht wirklich nötig. das problem ist einfach die unerfahrenheit aller beteiligten beamten.

mir geht es nicht nur um die bloße anerkennung der eheschließung, mir geht es darum, dass die abh ohne anerkennung die FZF-visumsbearbeitung verweigert!!

und meine standesbeamtin hat sich bei ihrem vorgesetzten in der nächsten "großen" stadt (halle/saale) erkundigt, welches standesamt für uns zuständig sei, die auskunft war berlin.

@ alle
und was mache ich, wenn die abh sich stur stellt? normalerweise dauert die visumsbearbeitung für frisch verheiratete so schon lang genug, aber was die mit uns/mir machen, ist wirklich die höhe...

meine angst ist, dass wenn ich sage, dass ich das ganze anders sehe (mit verweis auf paragraphen bzw haager abkommen) und dies bei der abh vortrage, dass man mich nicht für voll nimmt und die unterlagen dann gerade lang auf dem schreibtisch unter der täglichen post vergräbt...

mein mann ist auch sprachlos und das, was man mit uns macht, bestärkt uns nur in unseren zukunftsplänen außerhalb deutschlands...aber dafür benötigen wir erstmal die nahe zukunft innerhalb deutschlands...

morgen oder dienstag werde ich hoffentlich eine email vom standesamt 1 berlin bekommen, indem ich eine aussage lesen kann, ob oder ob nicht man für unseren fall zuständig ist.

am kommenden montag dann werde ich auf unserer abh anrufen und fragen, ob die unterlagen eingetroffen sind (wartezeit dann 3 wochen), falls ja, werde ich fragen, ob noch etwas fehlt und was es jetzt noch benötigt um dem visum zuzustimmen...dann werde ich wieder um einiges schlauer sein.

und natürlich wird alles berichtet!!

danke für eure unterstützung, ich bereue mitlerweile, dass ich hier in meiner "ecke" wohne und auf die beamten hier angewiesen bin...   

trotz alle dem wünsche ich euch eine angenehme und stressfreie woche!
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Antwort #14 - 28.06.2004 um 01:29:09
 
Hallo Feffi,

ich kann dir nur die Rechtslage soweit ich Sie überblicke erläutern. Und die ist wie folgt: Gemäß dem Haager Übereinkommen von 1965 MUSS die Standesbeamte die Schweizer Eheurkunde (und damit eure Ehe) anerkennen.

Wenn deine Standebeamte das Übereinkommen nicht kennt ist es dein gutes Recht sie darauf hinzuweisen und zu verlangen das sie sich an GELTENDES REHT hält. Nachteile dürfen dir daraus nicht entstehen.
Zitat:
problem ist einfach die unerfahrenheit aller beteiligten beamten

Das darf nicht dein Problem sein (ist es aber leider wohl) und vor ALLEM ist ein kein Grund den 'unwissenden' Beamten Wissen vorzuenthalten. Wenn Sie da beleidigt sind dann haben sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde redlich verdient. Immerhin gibst du ihnen ja die Gelegenheit etwas zu lernen grin.

Zitat:
mir geht es nicht nur um die bloße anerkennung der eheschließung, mir geht es darum, dass die abh ohne anerkennung die FZF-visumsbearbeitung verweigert!!

Ja, eben....

Generell würde ich dir raten das Problem mit der ABH getrennt von dem Problem mit dem Standesamt zu behandeln. Meines Wissens haben die beiden Behörden organisatorisch nichts miteinander zu tun.

Ganz generell würde ich dir raten dein Recht auch einzufordern ansonsten wird sich immer ein freundlicher Sachbearbeiter finden der eine Schlittenfahrt lustig findet und wenn du aus Angst vor den Möglichen (ILLEGALEN) Konsequenzen kneifst mußt du eben damit leben.

Ganz generell rate ich dir natürlich nicht dazu Morgen mit der Panzwerhaubitze vor dem Standesamt vorzufahren. Du solltest das Gespräch freundlich und sachlich beginnen und erst bei einer Weigerung den Druck erhöhen.

Zitat:
und meine standesbeamtin hat sich bei ihrem vorgesetzten in der nächsten "großen" stadt (halle/saale) erkundigt, welches standesamt für uns zuständig sei, die auskunft war berlin.

Ähem, wo wohnst du denn? Eigentlich ist immer das Standesamt deines Wohnortes für dich zuständig. Im Zweifelsfall würde ich deine Standesbeamte bitten mit dir gemeinsam in Berlin anzurufen und nach der Zuständigkeit zu fragen  Augenrollen

Gruß
Roland
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Antwort #15 - 28.06.2004 um 10:10:59
 
aussage vom standesamt 1 berlin: für die anlegung des familienbuches ist mein örtliches standesamt zuständig und für die ehenamenserklärung ist tatsächlich berlin der richtige ansprechpartner.

ich melde mich wieder...
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Antwort #16 - 28.06.2004 um 10:25:03
 
ähmmm...
Was ist eine "Ehenamenserklärung" ?  ??? cry:
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Antwort #17 - 28.06.2004 um 11:02:33
 
Hallo,

just my few Pence  Zwinkernd.

Ich nehme an die Erklärung welcher Ehepartner nach der Eheschließung welchen Namen führt. Da gibts es ja 3 Möglichkeiten (Einer nimmt den Namen des anderen an, beide behalten ihren Namen oder beide entscheiden sich für einen Doppelnamen).

zurück zur Sache:
Zitat:
aussage vom standesamt 1 berlin: für die anlegung des familienbuches ist mein örtliches standesamt zuständig und für die ehenamenserklärung ist tatsächlich berlin der richtige ansprechpartner

Das kommt mir Spanisch vor.... Welche Namen sollen Sie denn bitte in das Familienbuch schreiben?? Bei meiner Eheschließung in D hat das alles der (übrigends äußerst freundliche & zuvorkommende hinreichend kompetente[dasgibtsauch]) Standesbeamte VOR der Trauung erledigt. Eigentlich habt ihr euch ja schon bei der Trauung für die jeweiligen Namen entschieden.
Oder Gegenfrage: Falls das nicht so wäre was steht denn in eurer internationalen Heiratsurkunde Fragezeichen

Was mir gerade eingefallen ist: Die Anerkennung der Ehe ist (soweit ich weiß) kein formal geregelter Verwaltungsakt (also nicht einklagbar). Die Anlegung eines Familienstammbuches hingegen schon (IST EINKLAGBAR wegen RECHTSANSPRUCH). Aus der Anlage des Stammbuches kannst du dann wiederum die Anerkennung der Ehe ableiten (ist für diesen Zweck also gleichwertig).

Fazit: Laß dir ein Familienbuch anlegen und deine Ehe ist anerkannt. grin

Gruß
Roland
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Antwort #18 - 28.06.2004 um 11:17:49
 
Zitat:
Ich nehme an die Erklärung welcher Ehepartner nach der Eheschließung welchen Namen führt. Da gibts es ja 3 Möglichkeiten (Einer nimmt den Namen des anderen an, beide behalten ihren Namen oder beide entscheiden sich für einen Doppelnamen).


RICHTIG...nur das es nach dt. namensrecht keine möglichkeit gibt, dass beide partner den doppelnamen führen!! das ist in meinen augen ein wehrmutstropfen, denn das hätten wir uns beide als unseren perfekten familiennamen vorgestellt, keiner gibt seine "familie namentlich" auf...

Zitat:
zurück zur Sache:
Das kommt mir Spanisch vor.... Welche Namen sollen Sie denn bitte in das Familienbuch schreiben?? Bei meiner Eheschließung in D hat das alles der (übrigends äußerst freundliche & zuvorkommende hinreichend kompetente[dasgibtsauch]) Standesbeamte VOR der Trauung erledigt. Eigentlich habt ihr euch ja schon bei der Trauung für die jeweiligen Namen entschieden.
Oder Gegenfrage: Falls das nicht so wäre was steht denn in eurer internationalen Heiratsurkunde Fragezeichen


BINGO...natürlich haben wir uns vorher entschieden...er behält seinen namen und ich verdopple  Zunge
wir haben ja letztlich auch auf unserer eheurkunde dort so unterschrieben und in der schweiz heißen wir so, wie wir nach trauuung auch heißen wollen...

Zitat:
Was mir gerade eingefallen ist: Die Anerkennung der Ehe ist (soweit ich weiß) kein formal geregelter Verwaltungsakt (also nicht einklagbar). Die Anlegung eines Familienstammbuches hingegen schon (IST EINKLAGBAR wegen RECHTSANSPRUCH). Aus der Anlage des Stammbuches kannst du dann wiederum die Anerkennung der Ehe ableiten (ist für diesen Zweck also gleichwertig).

Fazit: Laß dir ein Familienbuch anlegen und deine Ehe ist anerkannt. grin


wenn das so einfach wäre...genau für dieses familienbuch werden doch die gesamten ursprünglichen unterlagen angeblich benötigt...
das macht mich alle total "kirre"  kopfhau

ich werde mich jetzt mal in die höhle des löwen begeben und ihr meine erkenntnisse bzgl berlin mitteilen...mal schauen  Zwinkernd
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Antwort #19 - 28.06.2004 um 11:45:09
 
Hallo Feffi,

Zitat:
wenn das so einfach wäre...genau für dieses familienbuch werden doch die gesamten ursprünglichen unterlagen angeblich benötigt...


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Jetzt bin ich ehrlich gesagt platt. Meiner Meinung nach kann das alles nicht sein. Die primitive Vorstellung ist ja wohl Eheurkunde genügt zur Anlage des Familienbuches. Aber sicher kann dir das wohl nur ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sagen. Ich glaube mit dieser Frage ist das Forum (auf jeden Fall Ich) überfordert.

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Antwort #20 - 28.06.2004 um 12:36:55
 
Rolsoft: das Standesamt hat insofern recht, als man zum Anlegen des Familienbuchs tatsächlich die Unterlagen  so vorlegen muss,  als wollte man hier getraut werden.
Woher aber die ABH die Berechtigung nimmt, das Anlegen des Familienbuchs zur Voraussetzung für die AE zu machen, ist mir schleierhaft - da sitzt der Fehler. Denn: eine im Ausland geschlossene Ehe ist auch ohne Familienbuch hier gültig, wenn es sich entweder um ein Land handelt, dessen Urkunden hier anerkannt werden - eine internationale Heiratsurkunde aus der Schweiz dürfte da wohl mehr als klar sein - oder die Heiratsurkunde vom dortigen deutschen Konsulat legaliesiert wurde.
Heiratet man im Ausland, ist das Anlegen des Familienbuchs etwas, das das deutsche Standesamt auf Wunsch machen kann.
Feffi wird hier nur schikaniert. Warum, verstehe ich gerade in diesem Fall nicht, da es sich doch beim Ehegatten um jemanden mit Aufenthalt in der Schweiz handelt.
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Antwort #21 - 28.06.2004 um 12:48:19
 
mitlerweile unterstützt mich mein standesamt in sachen abh-schikanierung und die standesbeamtin schaut selbst nochmals in den gesetzesbüchern nach, wird sich mit ihrer vorgesetzten kurzschliessen und mich wie gesagt diesbezüglich unterstützen...

mitlerweile bin ich selbst wieder etwas gelassener...

beim familienbuch bzw dessen anlegung müssen dokumente vorgelegt werden, die die ledigkeit vor eheschließung bekunden, den wohnort und die abstammung beider partner...dazu kommt das übliche ausweisdokument (perso bei mir, pass bei meinem mann).

das ist auch geregelt, da das schweizer standesamt heute die originale meines mannes herausgab, meine originale aber im archiv verblieben...das heißt, ich muss meine abstammungsurkunde und meldebescheinigung neu besorgen, was mir jetzt auch egal ist, denn das schaffen wir auch noch Smiley

fakt ist also, dass alles bis hier hin i. O. ist...und ich nächsten montag abwarten muss um die möglichen beanstandungen der abh bzgl fzf-visum zu beseitigen.

ich danke nochmals allen an diesem thread beteiligten für ihre unterstützung!! :-D ihr habt mir sehr geholfen.

ich berichte weiter.
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Antwort #22 - 28.06.2004 um 13:41:04
 
Hallo Anne & Feffi,

dass das ganze eine Himmelschreiende Schikane ist finde ich auch. Die involvierten Sachbearbeiter haben wohl ihre eigene Auffassung vom Dienst am Bürger (wie z.B. Was nicht tötet härtet ab Ärgerlich).

Ich würde auch gerne dazulernen und hätte da noch eine Frage an euch (Anne):
Woher habt ihr/du die Information daß zum Anlegen eines Familienbuches die gleichen (bzw. vom deutschen Standesamt geforderten, was ja evtl. einen großen Unterschied bedeutet [Dk vs. D]) Unterlagen ´wie zu einer Heirat gefordert sind Fragezeichen In welchem Gesetzt, in welcher Verwaltungsvorschrift steht das? (Bitte mit Link falls möglich Zwinkernd)

Auch wenn ich nur Laie bin würde ich die rechtlichen Implikationen für die Ableitung einer AE aus einer im Ausland geschlossenen Ehe als gravierend einschätzen. In Konsequenz können die Betroffenen de facto noch einmal in D heiraten (was sie ja evtl. mangels Dokumenten nicht können) nur eben ohne Feier und Jawort.
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Antwort #23 - 28.06.2004 um 23:02:13
 
Zitat:
Hallo Anne & Feffi,

Ich würde auch gerne dazulernen und hätte da noch eine Frage an euch (Anne):
Woher habt ihr/du die Information daß zum Anlegen eines Familienbuches die gleichen (bzw. vom deutschen Standesamt geforderten, was ja evtl. einen großen Unterschied bedeutet [Dk vs. D]) Unterlagen ´wie zu einer Heirat gefordert sind Fragezeichen In welchem Gesetzt, in welcher Verwaltungsvorschrift steht das? (Bitte mit Link falls möglich Zwinkernd)


diese aussage bezog sich meinerseits auf den fakt, dass die gleichen papiere zur familienbuchanlegung verlangt werden wie zur eheschließung selbst in DEUTSCHLAND.  Zwinkernd
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Antwort #24 - 29.06.2004 um 07:16:52
 
Hallo Feffi,

ich denke das habe ich schon begriffen. Aber weißt du zufällig wo das steht, oder ist das 'hörensagen'? Bei Auskünften deiner Sachbearbeiter wie 'guten Tag' würde ich erst einmal zum Fenter gehen und nachsehehn ob die Sonne scheint Zwinkernd

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Antwort #25 - 29.06.2004 um 15:21:51
 
hallo roland,

letztlich benötigt die standesbeamtin unterlagen, die die aussagen, welche das familienbuch verlangt, belegen.

daher ergibt sich in unserem fall der dokumentenwust wie zur eheschließung selbst, was für jeden, der ein familienbuch anlegen möchte, zutrifft.

übrigens schien heute die sonne  :happy:
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