Zitat:Ich nehme an die Erklärung welcher Ehepartner nach der Eheschließung welchen Namen führt. Da gibts es ja 3 Möglichkeiten (Einer nimmt den Namen des anderen an, beide behalten ihren Namen oder beide entscheiden sich für einen Doppelnamen).
RICHTIG...nur das es nach dt. namensrecht keine möglichkeit gibt, dass beide partner den doppelnamen führen!! das ist in meinen augen ein wehrmutstropfen, denn das hätten wir uns beide als unseren perfekten familiennamen vorgestellt, keiner gibt seine "familie namentlich" auf...
Zitat:zurück zur Sache:
Das kommt mir Spanisch vor.... Welche Namen sollen Sie denn bitte in das Familienbuch schreiben?? Bei meiner Eheschließung in D hat das alles der (übrigends äußerst freundliche & zuvorkommende hinreichend kompetente[dasgibtsauch]) Standesbeamte VOR der Trauung erledigt. Eigentlich habt ihr euch ja schon bei der Trauung für die jeweiligen Namen entschieden.
Oder Gegenfrage: Falls das nicht so wäre was steht denn in eurer internationalen Heiratsurkunde
BINGO...natürlich haben wir uns vorher entschieden...er behält seinen namen und ich verdopple
wir haben ja letztlich auch auf unserer eheurkunde dort so unterschrieben und in der schweiz heißen wir so, wie wir nach trauuung auch heißen wollen...
Zitat:Was mir gerade eingefallen ist: Die Anerkennung der Ehe ist (soweit ich weiß) kein formal geregelter Verwaltungsakt (also nicht einklagbar). Die Anlegung eines Familienstammbuches hingegen schon (IST EINKLAGBAR wegen RECHTSANSPRUCH). Aus der Anlage des Stammbuches kannst du dann wiederum die Anerkennung der Ehe ableiten (ist für diesen Zweck also gleichwertig).
Fazit: Laß dir ein Familienbuch anlegen und deine Ehe ist anerkannt.
wenn das so einfach wäre...genau für dieses familienbuch werden doch die gesamten ursprünglichen unterlagen angeblich benötigt...
das macht mich alle total "kirre"
ich werde mich jetzt mal in die höhle des löwen begeben und ihr meine erkenntnisse bzgl berlin mitteilen...mal schauen