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Frage zum Besuchervisum (Gelesen: 2.168 mal)
Mame Di
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Unterschleißheim, Bayern, Germany
Unterschleißheim
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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19.06.2004 um 15:33:16
 
Äh...mag ein bißchen dämlich klingen, aber wie kommt mein türkischer Freund denn nun mit der Verpflichtungserklärung von mir zu seinem Visum ? Muß er unbedingt zur Botschaft in Ankara, oder kann er zu einem Konsulat, bzw. zur Außenstelle eines Konsulates gehen? Er wohnt nämlich total ab vom Schuß und eine Reise nach Ankara oder Izmir ist viel zu teuer. Eine Konsulatsaußenstelle habe ich in Antalya entdeckt, eine in Adana, eine in Trabzon. Die könnten evtl. in Frage kommen. Wie geht man da vor? Sich anmelden? Oder alles per Post? Macht es Sinn, wenn ich mitgehe? Ich fahre im November hin und wollte ihn dann eigentlich mitnehmen, aber das ist dann wohl zu knapp? Oder wie lange dauert es, das Visum zu erhalten? Ich danke Euch! ???
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 19.06.2004 um 15:46:07
 
??? ??? Hallo Bremerin,

also ich war ja schon ein paar Jahre nicht mehr dort,
aber wenn Du sagst dass Antalya oder Trabzon evtl
in Frage kommen, dann koennte er auch nach Ankara
oder Izmir Trabzon liegt am Schwarzen Meer und Antalya
am Mittelmeer also relativ weitauseinander.
Wenn ich mich recht erinnern residiert in Antalya auch nur ein sogenannter Honorarkonsul mit beschraenkten
Vollmachten. Denke Izmir oder Ankara waeren am gunstigsten. Hast Du an die krankenversicherung
gedacht????
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.06.2004 um 15:52:45
 
Hi,

wo er hin muss, hängt von seinem gemeldeten Wohnsitz ab. Honorarkonsulate sind übrigens nicht für Visa-Themen zuständig.

Alle übrigen Infos findest Du wunderbar erklärt auf den Seiten der deutschen Botschaft in Ankara.

Geh allerdings davon aus, dass er nicht nur die geforderten Unterlagen vorlegen muss sondern , falls der Rückkehrwille nicht eineutig sein sollte, noch weiteres Material gefordert werden wird.

Du kannst zwar mit vor die Botschaft / Konsulat aber nicht mit hinein. Gilt für alle.

Die Modalitäten im Hinblick auf die Terminvergabe sind mittlerweile unterschiedlich, aber ohne Termin würde ich es persönlich gar nicht erst versuchen.

In der Regel dauert es nach dem Termin 2 Tage bis er das Visum im Pass hat.

Wenn Du noch mehr wissen möchtest, meld Dich ruhig.l

Viele Grüße

Reyhan

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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.06.2004 um 15:55:49
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 19.06.2004 um 16:37:47
 
Die Zuständigkeiten können
hier
nachgelesen werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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