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Beteiligte Behörden bei Visumserteilung (Gelesen: 1.394 mal)
homero
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beteiligte Behörden bei Visumserteilung
18.06.2004 um 14:11:28
 
Hi Leute,

warte auf Erteilung des Visums zur Familienzusammenführung für meine kolumbianische Ehefrau. Es bestand ein Einreiseverbot, wegen eines vorherigen illegalen Aufenthalts. Befristung ist seit dem 27.04.04 verfügt. Die Botschaft in Bogota meint nun, sie müsse auf geheime Zuarbeit von BKA und BVA (Ausländerzentralregister) warten. Franfurt hätte aber schon alles eingeleitet und weder ich noch sie könnten da etwas tun.  Diese Information habe ich der zuständigen Sachbearbeiterin mit mehreren emails am 03.06.04 aus der Nase gezogen. Seither erhalte ich aber leider keine Antworten mehr auf meine emails.

Frage: Was machen BKA und BVA in diesem Verfahren? Wie und wo kann ich da nachhaken um das Verfahren zu beschleunigen?

Vielen Dank!
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Mick
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Antwort #1 - 19.06.2004 um 12:53:32
 
Zitat:
Hi Leute,

warte auf Erteilung des Visums zur Familienzusammenführung für meine kolumbianische Ehefrau. Es bestand ein Einreiseverbot, wegen eines vorherigen illegalen Aufenthalts. Befristung ist seit dem 27.04.04 verfügt. Die Botschaft in Bogota meint nun, sie müsse auf geheime Zuarbeit von BKA und BVA (Ausländerzentralregister) warten. Franfurt hätte aber schon alles eingeleitet und weder ich noch sie könnten da etwas tun.  Diese Information habe ich der zuständigen Sachbearbeiterin mit mehreren emails am 03.06.04 aus der Nase gezogen. Seither erhalte ich aber leider keine Antworten mehr auf meine emails.

Frage: Was machen BKA und BVA in diesem Verfahren? Wie und wo kann ich da nachhaken um das Verfahren zu beschleunigen?

Vielen Dank!



Hi,
das BVA ist insoweit eingebunden, als das es die Visumsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde weiterleitet und umgekehrt. Zu bedenken ist auch, dass man nach einer Ausweisung zur Fahndung ausgeschrieben wurde, in der Regel schengenweit. Diese Fahndung muss nach Befristung der Ausweisung gelöscht werden. Da gibt es auch nichts zu beschleunigen, das läuft schon, erfahrungsgemäß dauert es auch nicht lange.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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homero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.06.2004 um 13:01:22
 
Hi Mick,

vielen Dank für Deine Antwort. Du schreibst, es dauert erfahrungsgemäß nicht lange. Bin ich zu ungeduldig, wenn ich fast 8 Wochen seit Befristung für sehr lange halte, oder dauert es nun bei uns entgegen der Erfahrung doch lang?

Gruß

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