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Kyrillische Namen nach der Einbürgerung (Gelesen: 4.311 mal)
programmer
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18.06.2004 um 14:23:35
 
Hallo,

ich wurde endlich in Russland ausgebürgert (hat "nur" 9 Monate gedauert statt der gesetzlich vorgschriebenen 6).

Mir ist etwas unklar, was mit der Schreibweise meines Namens nach der Einbürgerung passiert.

In Russland hat man zusätzlich zum Vor- und Familiennamen noch einen Vaternamen. In meinem letzten russischen Reisepass stand mein Name auf Russisch (inklusive des Vaternamen) sowie auf Englisch (nur Vor- und Nachname). Die englische Schreibweise aus dem Reisepass (ohne Vaternamen) wurde bisher immer verwendet.

In der Korrespondenz von der Einbürgerungsbehörde wird ab einem bestimmten Zeitpunkt aber plötzlich auch mein Vatername verwendet, und mein Name wird nicht mehr wie im Reisepass, sondern nach irgendeiner ISO-Norm geschrieben. Diese Schreibweise hat die Einbürgerungsbehörde vermutlich aus der Übersetzung der Geburtsurkunde übernommen.

Wird mein Name dann auch in der Einbürgerungsurkunde und in den Ausweispapieren samt dem Vaternamen und nach der ISO-Norm geschrieben? Ist es möglich, die Schreibweise des Namens aus dem Reisepass zu behalten? Für mich ist die Beibehaltung der alten Schreibweise aus beruflichen Gründen wichtig, weil mein Name auch in Veröffentlichungen sowie in der Kommunikation zu den Kunden von der Firma eingesetzt wird und eine Wiedererkennung sehr wichtig ist.

Ich glaube zwar, man kann den Namen auch im Rahmen einer Namensänderung nach der Einbürgerung wieder ändern lassen, das ist aber speziell im Falle von Familiennamen recht langwierig und teuer.

Und noch eine Frage: bin ich verpflichtet, nach der Einbürgerung alle Dokumente (z.B. den Fahrzeug- und Führerschein) auf die neue Schreibweise meines Namens umschreiben zu lassen?

Danke!
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Blaise
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Antwort #1 - 19.06.2004 um 16:16:09
 
Hallo,

der Name einer Person ergibt sich aus dem jeweiligen Heimatrecht, also bei Ihnen aus dem russischen Recht. Nach dem russischen Recht führt jede Person einen Vatersnamen, der aus dem Vornamen des Vaters abgeleitet wird.

Die richtige Schreibweise des Namens ergibt sich aus den Personenstandsurkunden. Sind die Personenstandsurkunden nicht in lateinischer Sprache, so ist die Namensführung aus Urkunden in lateinischer Sprache (z.B. Pass) zu übernehmen.

Schreibweise von Vor- und Familienname ergeben sich damit aus dem Nationalpass, die Schreibweise des Vatersnamen aus der Geburtsurkunde mit einer Übersetzung nach ISO-Norm R9 (in dieser Norm ist geregelt, wie kyrillische Schriftzeichen in lateinische Schriftzeichen zu übersetzen sind).

Mit der Einbürgerung geht die Namensführung nicht unter, d.h. Sie führen weiterhin den Vatersnamen. Normalerweise wird der Vatersname in Deutschland zu den Vornamen geschrieben. Auf alle Fälle gehört der Vatersname auf die Einbürgerungsurkunde. Aber selbst wenn er dort nicht stünde, führen Sie den Vatersnamen weiterhin.

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie nach der Einbürgerung eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen. Dann kann der Vatersname gestrichen werden. Die Kosten hierfür betragen maximal 255,00 Euro.

Viele Grüße

Blaise
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Antwort #2 - 05.08.2004 um 13:03:49
 
Nachdem meine Einbürgerung durch ist, hier sind meine Erfahrungen.

Ich habe wegen der Schreibweise des Namens die Einbürgerungsbehörde (RP Darmstadt) angerufen. Die Schreibweise aus dem Reisepass zu verwenden sei kein Problem, ich soll das schriftlich beantragen, wenn ich die Entlassungsurkunde reinschicke.

Das habe ich auch gemacht. In der Einbürgerungsurkunde stand nun mein Vor- und Nachname in der Schreibweise aus dem Reisepass, sowie der Vatersname in der Schreibweise nach der ISO-Norm (im Reisepass stand der Vatersname nur auf Russisch).

Die Einbürgerungsurkunde wurde mir im Standesamt Frankfurt am Main überreicht. Man kann gleich nach der Einbürgerung eine Namensanderung beantragen, die sofort vollzogen wird. Eine Änderung des Vor- oder Vatersnamens im Anschluß auf eine Einbürgerung kostet einen Festpreis von 25EUR, eine Änderung des Familiennamens kostet 50EUR.

Ich habe gleich die Streichung des Vatersnamens beantragt und habe sofort eine entsprechende Urkunde über die Namensänderung bekommen.

Insgesamt ließ sich die Schreibweise des Namens also viel einfacher (und billiger) regeln, als ich mir vorgestellt habe.
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Blaise
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Antwort #3 - 07.08.2004 um 17:36:28
 
Hallo,

erstmals herzlichen Glückwunsch zur Einbürgerung.

Das war in der Tat eine preisgünstige Namensänderung. In unserer Behörde werden die Gebühren nach dem Einkommen und dem Arbeitsaufwand festgelegt.

Die Namensänderung werden aber in der Regel genehmigt, wenn ein Vatersname wegfallen soll. Wenn die bisherigen Namen unaussprechlich sind oder den Namensträger der Lächerlichkeit preisgibt, können auch Vor- und Familienname geändert werden.

Grüße

Blaise
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Antwort #4 - 09.08.2004 um 09:09:02
 
Auch von mir:

Glückwunsch zur Einbürgerung.

Nochmals zur Klarstellung für alle interessierten Leser: Namensänderungen haben an sich nichts mit der Einbürgerung zu tun, das ist ein Rechtsgebiet für sich.
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