Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eltern aus der Türkei holen (Gelesen: 1.959 mal)
doitschlender
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eltern aus der Türkei holen
15.06.2004 um 13:08:59
 
Hallo,

Meine Frau kommt aus der Türkei. Sie und vier ihrer Geschwister leben in Deutschland.
Ihre Eltern sind inden 80gern in die Türkei zurückgekehrt. Sie leben bis heute mit ihrer jüngsten Tochter(25) in der Türkei.
Nun sind sie schon recht betagt und werden auch immer häufiger krank. Nun meine Frage. Gibt es im Rahmen der
Familienzusammenführung eine Möglichkeit die Eltern und die jüngste  aus der Türkei nach Deutschland zu holen. Die Eltern haben früher schon ca. 20 Jahre in Deutschland gelebt. Die Jüngste ist in Deutschland geboren. Die Kinder in Deutschland sind alle berufstätig, und zum Teil mit Deutschen verheiratet.
Vielen Dank im Voraus für die Infos.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eltern aus der Türkei holen
Antwort #1 - 15.06.2004 um 13:18:54
 
Wenn sie eine deutsche Rente bekommen gibt es evtl. eine einfachere Möglichkeit.

§ 16 Abs. 5 AuslG: Zitat:
Einem Ausländer, der von einem Träger im Bundesgebiet Rente bezieht, wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich vor seiner Ausreise mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.


Ansonsten ist ein Familiennnachzug zu Kindern sehr schwer und
nur möglich wenn eine außergewöhnliche Härte vorliegen würde.
Vgl. dazu ggf. § 22 AuslG und den Ausführungen dazu in der AuslG-VwV.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Malik
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 26
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eltern aus der Türkei holen
Antwort #2 - 15.06.2004 um 14:49:52
 
Also ich als Nichtexperte halte den familiennachzug zu Kindern als nicht möglich (und wünschenswert). Allerdings eine bescheidene Frage. Nach 20 Jahren in Deutschland müssten die Eltern doch sowieso eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, oder täusche ich mich da?
Zum Seitenanfang
  
Homepage 33658171  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eltern aus der Türkei holen
Antwort #3 - 15.06.2004 um 15:28:31
 
Zitat:
Also ich als Nichtexperte halte den familiennachzug zu Kindern als nicht möglich (und wünschenswert).

Ob das wünschenswert ist ist Ansichtssache und tut hier nichts
zur Sache  Lippen versiegelt
Das Gesetz regelt solche Fälle klar - mit hohen Anforderungen
an die Tatbestandsvoraussetzungen (§ 22 AuslG).

Zitat:
Allerdings eine bescheidene Frage. Nach 20 Jahren in Deutschland müssten die Eltern doch sowieso eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, oder täusche ich mich da?

Damals ist die unbefr. Aufenthaltserlaubnis bzw. A.berechtigung
durch die Ausreise (endgültige Ausreise) erloschen.

Auf das "Rentnerprivileg" des § 44 Abs. 1a AuslG können sie
sich nicht mehr berufen, da eine erloschene AE nicht später wieder
"auferstehen" kann
*
. Bleibt also evtl. noch das Recht auf Wiederkehr für
Rentner eben nach § 16 Abs. 5 AuslG.

*
Dieses Rentnerprivileg wurde erst vor einigen Jahren - also nach der Ausreise der Personen hier- eingeführt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema