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Taufschein für hochzeitsvisum? (Gelesen: 2.120 mal)
hge2001
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13.06.2004 um 22:35:03
 
Hallo,

Die Deutsche Botschaft in Manila verlangt seit August 2003 unter anderem einen Taufschein , wenn man ein Hochzeitsvisum für Deutschland beantragen will.

nachzulesen:
http://www.germanembassy-philippines.com/de/willkommen/visa/heirat.html

Wir haben doch in Deutschland Trennung von staat und kirche; was soll dies?

Problem:
meine Verlobte ist nun nie getauft worden ; ich habe die Botschaft schon vor langer Zeit um Auskunft gebeten, wie zu verfahren ist (e-mail und per Brief); leider hält sie es nicht für nötig zu antworten.

wie kann ich weiter verfahren?

hans
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joesef
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Antwort #1 - 14.06.2004 um 14:30:42
 
Hallo,
das Problem liegt nicht beim deutschen Staate, sondern vielmehr beim philippischen Staat, ist nämlich Voraussetzung für die Passausstellung. Google mal ein bisschen, dann wirst du fündig.
Schönen Gruß
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hge2001
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Antwort #2 - 14.06.2004 um 18:04:04
 
Zitat:
Hallo,
das Problem liegt nicht beim deutschen Staate, sondern vielmehr beim philippischen Staat, ist nämlich Voraussetzung für die Passausstellung. Google mal ein bisschen, dann wirst du fündig.
Schönen Gruß


Das ist nicht richtig; um einen philippinischen Pass zu erwerben, braucht man nur die geburtsurkunde aus dem NSO (zentrales Standesamt); den Pass hat meine Verlobte ja auch schon;

Diese Anforderung hat die deutsche Botschaft ja erst seit August 2003 zwingend gemacht. Warum weiss ich nicht.

hge

ps: falls du mal meinem link folgst, es sind die 'requirements' der deutschen Botschaft, nicht der Philippinen
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.06.2004 um 18:30:31
 
Zitat:
Hallo,

Die Deutsche Botschaft in Manila verlangt seit August 2003 unter anderem einen Taufschein , wenn man ein Hochzeitsvisum für Deutschland beantragen will.

nachzulesen:
http://www.germanembassy-philippines.com/de/willkommen/visa/heirat.html

Wir haben doch in Deutschland Trennung von staat und kirche; was soll dies?

Problem:
meine Verlobte ist nun nie getauft worden ; ich habe die Botschaft schon vor langer Zeit um Auskunft gebeten, wie zu verfahren ist (e-mail und per Brief); leider hält sie es nicht für nötig zu antworten.

wie kann ich weiter verfahren?

hans


Hallo hans,

Ich glaube, dabei geht es um die Überprüfung der Identität der Visumantragstellerin.
Wenn Deine Verlobte nicht getauft ist, dann schreibt sie eine Erklärung, dass sie keiner Religion angehört. Oder welcher anderen Religion und fügt geeignete Nachweise bei.
Ansonsten nochmal mit der Botschaft telefonieren, oder beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes nachfragen.

Gruß,
Andreas
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hge2001
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Antwort #4 - 14.06.2004 um 21:10:58
 
Zitat:
Hallo hans,

Ich glaube, dabei geht es um die Überprüfung der Identität der Visumantragstellerin.
Wenn Deine Verlobte nicht getauft ist, dann schreibt sie eine Erklärung, dass sie keiner Religion angehört. Oder welcher anderen Religion und fügt geeignete Nachweise bei.
Ansonsten nochmal mit der Botschaft telefonieren, oder beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes nachfragen.

Gruß,
Andreas


Hallo Andreas,

Ich sehe dies im Prinzip genauso.
Meine Mails an Botschaft oder Auswärtiges Amt blieben bis dato unbeantwortet (ca. 6 Wochen her);

Was mich stört, dass die Botschaft dies in ihren requirements als 'muss' darstellt. Man kann nicht davon ausgehen, dass ein Ausländer die deutsche Verfassung kennt.
Es wäre schön, wenn die deutsche Botschaft gleich Alternativen angeben würde. Denn nicht alle Religionen besitzen einen Taufschein; das sollte sich auch bis zur Botschaft rund gesprochen haben.

Ein bisschen schmunzeln: Meine Verlobte fragte mich, ob sie sich denn jetzt taufen lassen muss?

hans
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