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Deutsch-Türkische Lebenspläne (Gelesen: 3.350 mal)
Mame Di
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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13.06.2004 um 17:03:34
 
Hallo Ihr alle, ich bin neu hier und nicht geübt im Nutzen von Foren, weshalb ich mich vielleicht dumm anstelle oder an der falschen Stelle bewege, aber Ihr helft mir hoffentlich auf die Sprünge.
In meinem Leben ist im letzten Jahr was Aufregendes passiert, ich habe mich nämlich im Türkei Urlaub ernsthaft verliebt. Mehrere Besuche bei meinem Freund zu Hause auf dem Dorf und an seinem Arbeitsort haben das Gefühl bestätigt und wir schmieden Zukunftspläne. Nun lebe ich aber noch in Scheidung, hoffe dass diese bis Jahresende durch ist, würde aber gerne meinen Freund nach Saisonende im November schon zu mir einladen, zum "Probewohnen"-er soll auch meine Heimat und mein Leben kennenlernen. Ich könnte also Informationen über die Beschaffung eines Besuchsvisums gebrauchen. Und dann: gibt es überhaupt eine Möglichkeit für uns, zusammen zu leben ohne dass wir gleich heiraten müssten? Wenn nicht, muß er dann wieder ausreisen, um mit Heiratsvisum zurückzukehren? Hat jemand Ahnung ob es einfacher ist, in der Türkei zu heiraten und was das für Auswirkungen familienrechtlicher Art hat? Gemeinsame Kinder werden wir keine mehr bekommen, aber er hat eine Tochter aus seiner geschiedenen Ehe, bis zu welchem Alter könnte die "nachgeholt" werden? Wann und wie würde er eine Arbeitserlaubnis bekommen? Ich kann ihn ja nicht ewig ernähren, für ein paar Monate ist das o.k., aber ich bin meinem derzeitigen Ehemann unterhaltsverpflichtet.
Über diese rechtlichen Fragen hinaus, bin ich an einem Austausch mit Menschen interessiert, die vielleicht Ähnliches erlebt und bewältigt haben. Ich danke Euch!
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 13.06.2004 um 17:33:14
 
Zitat:
[...] Nun lebe ich aber noch in Scheidung, hoffe dass diese bis Jahresende durch ist, würde aber gerne meinen Freund nach Saisonende im November schon zu mir einladen, zum "Probewohnen"-er soll auch meine Heimat und mein Leben kennenlernen. Ich könnte also Informationen über die Beschaffung eines Besuchsvisums gebrauchen. Und dann: gibt es überhaupt eine Möglichkeit für uns, zusammen zu leben ohne dass wir gleich heiraten müssten? Wenn nicht, muß er dann wieder ausreisen, um mit Heiratsvisum zurückzukehren? Hat jemand Ahnung ob es einfacher ist, in der Türkei zu heiraten und was das für Auswirkungen familienrechtlicher Art hat? Gemeinsame Kinder werden wir keine mehr bekommen, aber er hat eine Tochter aus seiner geschiedenen Ehe, bis zu welchem Alter könnte die "nachgeholt" werden? Wann und wie würde er eine Arbeitserlaubnis bekommen? Ich kann ihn ja nicht ewig ernähren, für ein paar Monate ist das o.k., aber ich bin meinem derzeitigen Ehemann unterhaltsverpflichtet.
Über diese rechtlichen Fragen hinaus, bin ich an einem Austausch mit Menschen interessiert, die vielleicht Ähnliches erlebt und bewältigt haben. Ich danke Euch!


Hallo bremerin,

es gäbe verschiedene Möglichkeiten eines nicht Dauerhaften Aufenthaltes. Das normale Schengenvisum bedingt, dass sein Lebensunterhalt während seines Aufenthaltes gesichert und die Rückkehrbereitschaft erkennbar ist...  Es ginge auch über einen Sprachkurs, der ist allerdings schon sehr teuer und auch für diesen Aufenthalt müssen der Lebensunterhalt und Krankenversicherung gesichert sein. Das Besuchsvisum reicht zwar auch zum heiraten, aber dann könnte es passieren, dass er nochmals ausreisen muss, um mit dem "richtigen" Visum (zur Familienzusammenführung) einzureisen.

Heiraten geht sowohl in Deutschland als auch in der Türkei, aber ében erst nach Deiner Scheidung.. Der Unterschied wäre das Visum. Zum Heiraten in D. braucht man ein Visum zur Eheschließung, wobei die selben Voraussetzungen wie bei einem Besuchsvisum gelten. Dabei sollten alle erforderlichen Papiere bereits beim Standesamt liegen. Nach einer Eheschließung bestünde ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis und ein Visum zur Familienzusammenführung. Mit Wohnsitz in D. und Aufenthaltserlaubnis bekommt er sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt in Form einer Arbeitsberechtigung. Der Vorteil des Familiennachzuges nach der Eheschließung wäre, dass keine Nachweise über den ausreíchenden Lebensunterhalt mehr beigebracht werden müssen.

Wegen des Kindernachzuges siehe mal in § 20 AuslG; das ist nicht so einfach, insbesondere wenn die Mutter noch in der Türkei ist. Ab dem Alter von 16 Jahren wird es sehr schwer.

Doc  8)
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Mame Di
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.06.2004 um 19:25:34
 
Ja, Danke erstmal...also dass ich erst nach der Scheidung heiraten kann, war mir schon klar Zwinkernd- ich finde es selber bescheuert, dass ich mir jetzt schon über einer erneute Heirat Gedanken machen muss, aber anders hat diese Beziehung eben gar keine Chance. Weder kann ich mir dauernde Flüge leisten, noch habe ich derart viel freie Zeit-und diese ständigen Abschiede machen mich auch marode.
Wie ist denn das Vorgehen beim Besuchervisum? Ich habe gehört, ich muss eine Einladung schreiben und dann? Wo ich eine Krankenversicherung bekomme habe ich auch schon mal gehört. Welche Papiere wären denn für meinen Freund ratsam mitzubringen, um ggf. die Heirat hier in die Wege zu leiten?
Das mit der Arbeitserlaubnis ist ja schon tröstlich. Mein Freund hat schon vor Jahren in Deutschland gelebt und ist sich sicher, hier wieder Fuß zu fassen. Ich bin da ja mal gespannt, aber schlechter als in der Türkei kann er ja hier kaum verdienen. Was wäre wenn er nicht in Bremen Arbeit bekäme, sondern aus beruflichen Gründen zeitweilig in eine andere Stadt müßte? Ich bin nämlich hier in ziemlich gesicherter Position, aber er hätte evtl. anderswo bessere Möglichkeiten? Über eine Wochenendehe wären wir beide nicht glücklich, aber falls das anders erstmal nicht geht, bekämen wir dann ausländerrechtlich Probleme?
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Caya
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Antwort #3 - 13.06.2004 um 19:48:28
 
Hallo Bremerin.
Ich gehe davon aus, dass dein Freund in Antalya Richtung Side oder Kemer lebt.
Wenn Ihr euch mal endscheidet zu heiratet wird es auf keinen Fall so einfach sein.
Wenn Ihr vorhabt hier in Deutschland zu heiraten, braucht dein Freund um nach Deutschland einzureisen ein Schengenervisum.  Er muss bevor er nach Deustchland einreisst noch einiges  in der Türkei beim Gouveneuramt erlädigen. Er braucht ein Ehefähigkeitszeugniss, Geburtsurkunde. Das Ehefähigkeitszeugniss ist mehr Sprachig und muss in Deutschland nicht ins deutsche Übersetzt werden.
Aber ihr braucht viel Geduld. Wegen Scheinehen sind die deutschen Behörden sehr Streng.  motz
Dagegen ist es einfacher in der Türkei zu heiraten. disco Wenn dein Freund beim Standesamt fragen sollte was man so alles braucht hilft man weiter. Aber ich glaube bei der türkische Konsulat kannst du  auch dich erkundigen lassen was man so alles zum heiraten in der Türkei braucht.
Aber du solltest nicht vergessen, dass die Sprache, die Kulturunterschiede euer leben nicht einfach machen werden. Mit dem Beruf wird es für ihn auch nicht einfach sein, besonders in der heutigen Zeit. Es wird auch nicht immer so alles Rosarot sein wie in der Türikei im Urlaub.
Aber lasst euch trotzdem nicht endmutigen.
Viel Glück Zwinkernd
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Mick
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Antwort #4 - 13.06.2004 um 20:58:55
 
Zitat:
Wie ist denn das Vorgehen beim Besuchervisum? Ich habe gehört, ich muss eine Einladung schreiben und dann? Wo ich eine Krankenversicherung bekomme habe ich auch schon mal gehört. Welche Papiere wären denn für meinen Freund ratsam mitzubringen, um ggf. die Heirat hier in die Wege zu leiten?


Hi,
bei der Einladung handelt es sich um die "Verpflichtungserklärung - VE". Die solltest Du bei Deiner Ausländerbehörde bekommen, wenn Du die folgenden Unterlagen mitnimmst:

- Die letzten drei Verdienstnachweise
- Mietvertrag/ ggf. Nachweis über Eigentum/Kosten
- Personalien des Verlobten
- 20 Euronen

Mit dieser VE muss Dein Freund zum Konsulat/zur Botschaft und das Visum beantragen. Zu beachten ist hier - wie Doc schrieb -, die Rückkehrbereitschaft wird unter die Lupe genommen.

Zitat:
Über eine Wochenendehe wären wir beide nicht glücklich, aber falls das anders erstmal nicht geht, bekämen wir dann ausländerrechtlich Probleme?


Grundsätzlich ist auch eine Wochenendehe, wenn sie beruflich bedingt ist, ausländerrechtlich kein Problem. Sie macht die Ausländerbehörden allerdings regelmäßig stutzig, es empfiehlt sich daher, Nachweise (Bahnfahrkarten, Tankrechnungen, Telefonrechnungen, Zeugen) parat zu haben. Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Mame Di
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Antwort #5 - 13.06.2004 um 21:01:51
 
Ja Danke für den Zuspruch-ich habe schon ein bißchen in die Herkunft meines Freundes reinschnuppern dürfen, als ich ihn zu Hause in seinem Dorf Nähe Adiyaman besucht habe. Das war schon eine andere Welt....Aber die Familie hat mich sehr herzlich aufgenommen. Zum Glück hat er fast 10 Jahre in der Schweiz und in Deutschland gelebt und kennt daher die Sitten hier so einigermaßen. Nun ist das aber auch schon wieder fast 10 Jahre her, und gerade der Arbeitsmarkt hat sich sehr verschlechtert. Andererseits ist er sehr fleißig und sich für fast keine Arbeit zu schade, das läßt hoffen. Wir sehen uns ja immer nur kurze Zeit, das ist dann immer sehr komprimiert, aber natürlich gibt es immer wieder auch mal Mißverständnisse durch unsere verschiedenen Kulturen. Bis jetzt war aber alles zu klären. Natürlich wird sich das alles erst im Zusammenleben hier bewähren müssen und es ist nicht so, dass ich da gar keine Befürchtungen hätte, zumal ich ja gerade eine Ehe hinter mir gelassen habe. Aber was soll´s-diese Liebe hat uns nun mal der Himmel geschickt...
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Mame Di
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Antwort #6 - 13.06.2004 um 21:05:35
 
Und Danke auch an Mick-das ist doch mal was Handfestes, was ich zum Amt mitnehmen kann....Gibt´s da eine Gültigkeitsbefristung bei dieser VE? Ich meine, kann ich mich da jetzt schon drum kümmern, wenn der Besuch erst im Winter ansteht?
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Mick
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Antwort #7 - 13.06.2004 um 21:52:36
 
Zitat:
Und Danke auch an Mick-das ist doch mal was Handfestes, was ich zum Amt mitnehmen kann....Gibt´s da eine Gültigkeitsbefristung bei dieser VE? Ich meine, kann ich mich da jetzt schon drum kümmern, wenn der Besuch erst im Winter ansteht?


Ich würde dann so ca. 2 Monate vorher hingehen. Max. 3 Monate vorher.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #8 - 13.06.2004 um 21:56:35
 
Hi bremerin,

dann bist Du jetzt noch etwas zu früh dran. Die VE wird max. 6 Monate akzeptiert.

Bine :happy:
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