Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat-aber nur vorläufige AufErl.!! (Gelesen: 2.947 mal)
banjo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat-aber nur vorläufige AufErl.!!
11.06.2004 um 18:16:54
 
Hier unser Problem:

Wir (ich, Studentin) und mein Freund (Nicht-EU) haben vor kurzem geheiratet. Ich habe in x meinen Hauptwohnsitz, in y meinen Nebenwohnsitz. Mein Mann hat in y seinen Hauptwohnsitz. Seine vorhergehene AufBew war noch weitere 2 Monate gültig.
Als wir zur ABH gingen, um für ihn die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wollten sie ihm keine geben, weil wir (noch) keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. (Wir wussten zwar, dass dies evtl. Probleme geben könnte, sind aber durch einen Nicht-EU-Freund ermutigt worden, der genau dasselbe Problem hatte, und trotzdem s o f o r t eine 3-Jahres(!)-AufenthGenehmigung und anschließend natürlich eine Arbeitsgenehmigung gekriegt hat.)

Jetzt hat mein Mann jedenfalls einen Stempel im Pass, der besagt, dass er "seine Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat, und sein Aufenthalt nach §69 vorläufig als erlaubt gilt. Eine arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit darf nur mit gültiger Arbeitserlaubnis ausgeführt werden"(oder so ähnlich). Sie ist drei Moante gültig.
Als die Beamtin meinte, dass das Arbeitsamt auf Grundlage dessen die Arbeitsgenehmigung erteilen könne, waren wir zunächst erleichtert, aber natürlich haben sie ihm keine unbefristete gegeben. Wenn er jemanden findet, für den er arbeiten kann, muss er sie vorher beantragen und der Arbeitsmarkt wird geprüft, was sicherlich keinen Erfolg hätte, oder nicht? Tatsächlich kann er sich nicht mal arbeitssuchend melden!

Was für einen Status hat denn mein Mann nun durch die vorläufige Aufenthaltserlaubnis? Vorteile scheint sie ihm ja gegenüber der AufBew. keine zu geben.

Könnte das Problem dadurch gelöst werden, dass wir ihn bei meinen eltern in x anmelden (Hätten wir wahrscheinlich früher tun müssen.....) Geht das einfach so? Oder wird dann, wenn seine Akte in x ist (was sicherlich auch wieder Wochen dauern wir...) und wir dort dann seine AufErl.beantragen, alles tatsächlich nachgeprüft? (wie gesagt, sein Freund hat sie ohne Prüfung bekommen...)


Viele Grüße und vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
marie
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat-aber nur vorläufige AufErl.!!
Antwort #1 - 11.06.2004 um 19:40:57
 
Vielleicht sind meine Gedankengänge diesbezüglich etwas zu einfach...oder deine einfach zu kompliziert  Schockiert/Erstauntm , aber warum wählst du nicht einfach Y zu deinem Hauptwohnsitz??

Dann würde doch die AE ohne weiteres erteilt werden...

Warum über fadenscheinige Umwege gehen, wenn es doch so einfach erscheint?

Gruß
Marie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat-aber nur vorläufige AufErl.!!
Antwort #2 - 11.06.2004 um 19:48:12
 
Hi banjo,

muss du deinen Wohnsitz bei deinen Eltern zwingend beibehalten? Die einfachste Lösung wäre es doch, wenn ihr euren gemeinsamen (alleinigen) Wohnsitz in y nehmt.
Wenn ihr seinen HW nach x verlegt, kann es natürlich schon sein, dass die ABH nachprüft, ob er sich auch tatsächlich dort aufhält.

Die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung nach § 69 Abs. 3 AuslG wird immer dann ausgestellt, wenn über den Antrag noch nicht endgültig entschieden werden kann (z.B. bei fehlenden Unterlagen oder Sachverhalten die noch abgeklärt werden müssen).

Mein Tipp: Klärt schnellstmöglichst die Angelegenheit mit eurem Wohnsitz (wenn dies tatsächlich der Grund für die Ausstellung der vorl. AG war) und sprecht erneut bei der ABH vor.

Bine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
banjo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat-aber nur vorläufige AufErl.!!
Antwort #3 - 11.06.2004 um 20:01:12
 
Nein, in y kann ich ihn nicht anmelden, weil ich im Studentenwohnheim wohne und auf dem Papier keine zwei Personen erlaubt sind. Praktisch prüft das allerdings (zumindest im letzten halben Jahr) keiner nach......     Hinzukommt, dass er in ca. 2 Monaten evtl. die Chance hat, im EU-Ausland zu arbeiten, und solange dies noch nicht entscheiden ist,  möchten wir es natürlich vermeiden eine neue Wohnung mieten zu müssen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat-aber nur vorläufige AufErl.!!
Antwort #4 - 11.06.2004 um 20:17:12
 
Hi banjo,

ich dachte dein Mann wohnt auch in y. Wo wohnt er denn dann. Ohne einen gemeinsamen Hauptwohnsitz wird es dann wohl auch nichts mit der Aufenthaltserlaubnis werden.

Bine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
marie
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat-aber nur vorläufige AufErl.!!
Antwort #5 - 11.06.2004 um 23:19:37
 
Ach, Banjo...das hört sich ja reichlich konfus an....

Hast du euren Sachverhalt auch dem Sachbearbeiter der AsB erklärt? Das ihr faktisch zusammen wohnt, aber er sich bei dir nicht anmelden kann (wenn ich das so richtig verstanden habe)?


Das wird sicher an dem Sachverhalt nichts ändern, jedoch kommt dann der Sachbearbeiter nicht auch noch auf die Idee euch eine Scheinehe vorzuwerfen.

Oder ihr läßt es und meldet ihn einfach an  kopfhau.

Ich glaube mittlerweile reicht der Mietvertrag und eine Vermieterbescheinigung ist nicht mehr notwendig.





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema