Hier unser Problem:
Wir (ich, Studentin) und mein Freund (Nicht-EU) haben vor kurzem geheiratet. Ich habe in x meinen Hauptwohnsitz, in y meinen Nebenwohnsitz. Mein Mann hat in y seinen Hauptwohnsitz. Seine vorhergehene AufBew war noch weitere 2 Monate gültig.
Als wir zur
ABH gingen, um für ihn die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wollten sie ihm keine geben, weil wir (noch) keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. (Wir wussten zwar, dass dies evtl. Probleme geben könnte, sind aber durch einen Nicht-EU-Freund ermutigt worden, der genau dasselbe Problem hatte, und trotzdem s o f o r t eine 3-Jahres(!)-AufenthGenehmigung und anschließend natürlich eine Arbeitsgenehmigung gekriegt hat.)
Jetzt hat mein Mann jedenfalls einen Stempel im Pass, der besagt, dass er "seine Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat, und sein Aufenthalt nach §69 vorläufig als erlaubt gilt. Eine arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit darf nur mit gültiger Arbeitserlaubnis ausgeführt werden"(oder so ähnlich). Sie ist drei Moante gültig.
Als die Beamtin meinte, dass das Arbeitsamt auf Grundlage dessen die Arbeitsgenehmigung erteilen könne, waren wir zunächst erleichtert, aber natürlich haben sie ihm keine unbefristete gegeben. Wenn er jemanden findet, für den er arbeiten kann, muss er sie vorher beantragen und der Arbeitsmarkt wird geprüft, was sicherlich keinen Erfolg hätte, oder nicht? Tatsächlich kann er sich nicht mal arbeitssuchend melden!
Was für einen Status hat denn mein Mann nun durch die vorläufige Aufenthaltserlaubnis? Vorteile scheint sie ihm ja gegenüber der AufBew. keine zu geben.
Könnte das Problem dadurch gelöst werden, dass wir ihn bei meinen eltern in x anmelden (Hätten wir wahrscheinlich früher tun müssen.....) Geht das einfach so? Oder wird dann, wenn seine Akte in x ist (was sicherlich auch wieder Wochen dauern wir...) und wir dort dann seine AufErl.beantragen, alles tatsächlich nachgeprüft? (wie gesagt, sein Freund hat sie ohne Prüfung bekommen...)
Viele Grüße und vielen Dank!