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Rumänin+D heiraten in DK-Warum verlangt ABH VZF ? (Gelesen: 3.424 mal)
carlosCB
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11.06.2004 um 16:34:09
 
Eine Rumänin besucht (ohne Visum) ihren deutschen Freund und die beiden heiraten in DK. Wieso kann dan die ABH in D jetzt die Aufenthaltserlaubnis verweigern und die Ausreise der Ehefrau verlangen und fordern, eine erneute Einreise mit VZF zu tätigen ???
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Gruß &&CarlosCB
 
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peku
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Antwort #1 - 11.06.2004 um 18:10:56
 
hallo,,es ist zwar im Prinzip eine unlogische Sacvhe aber sehe es mal so:

zum Zeitpunkt der Einreise nach DE waren die beiden verheiratet und es war merh als nur ein Aufenthalt für drei Monate geplant.Bei einem Aufenthalt über 3 Monaten jedoch ist eine AE notwendig.

Warum zur prüfung dieser Sacvhe ein legal eingereister ehepartner eiens/einer Deutschen ausreisen soll verstehe ich zwar nicht Smiley Smiley aber ich aknn ja auch nicht alles verstehen.
gruss peku
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.06.2004 um 19:31:21
 
Zitat:
hallo,,es ist zwar im Prinzip eine unlogische Sacvhe aber sehe es mal so:

zum Zeitpunkt der Einreise nach DE waren die beiden verheiratet und es war merh als nur ein Aufenthalt für drei Monate geplant.Bei einem Aufenthalt über 3 Monaten jedoch ist eine AE notwendig.

Warum zur prüfung dieser Sacvhe ein legal eingereister ehepartner eiens/einer Deutschen ausreisen soll verstehe ich zwar nicht Smiley Smiley aber ich aknn ja auch nicht alles verstehen.
gruss peku


Die Rumänin kann nur zu Besuchszwecken legal einreisen. Zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft braucht sie das Visum. Die AE kann auch nicht nach der visumfreien Einreise eingeholt werden (§ 9 DVAuslG), weil der Anspruch auf die AE nicht durch Eheschließung im Bundesgebiet bzw. einen der dort genannten Umstände entstanden ist.  Daumen runter

Immerhin könnte sie aber ohne Visum einreisen und hier heiraten, dann würde sie die AE bekommen.  Daumen hoch

Andreas
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Mick
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Antwort #3 - 11.06.2004 um 23:29:48
 
Zitat:
hallo,,es ist zwar im Prinzip eine unlogische Sacvhe aber sehe es mal so:

zum Zeitpunkt der Einreise nach DE waren die beiden verheiratet und es war merh als nur ein Aufenthalt für drei Monate geplant.Bei einem Aufenthalt über 3 Monaten jedoch ist eine AE notwendig.

Warum zur prüfung dieser Sacvhe ein legal eingereister ehepartner eiens/einer Deutschen ausreisen soll verstehe ich zwar nicht Smiley Smiley aber ich aknn ja auch nicht alles verstehen.
gruss peku



Hi Peku,
ich finde nicht, dass das so schwer zu verstehen ist.

Grundsätzlich hat jeder Staat das Recht, die mögliche Aufenthaltsnahme im Vorfeld der Einreise zu klären. Wenn jemand meint, diese Bestimmungen umgehen zu müssen, darf er auch nicht böse sein, wenn Vatta Staat dann sagt: Reise aus, beantrage ein Visum, sonst gibt es keine AE. Damit soll halt erreicht werden, dass man schon vor der Einreise die wahren Hintergründe der Einreise darstellt.

So einfach ist das.

Und, sind wir mal ehrlich: Vatta Staat hat durch § 9 Abs. 1 AuslG und § 9 Abs. 2 DVAuslG genug Türen offen gelassen, trotz Visumsverstoß eine AE zu bekommen. Wer davon nicht profitieren kann, soll halt sein Popöchen in Bewegung setzen und ein Visum beantragen.

Sollte jemand diese Vorschriften nicht für sich in Anspruch nehem können, muss er halt ausreisen und ein Visum beantragen. Und damit sind wir bei Deiner Ausgangs"frage", nach der Du nicht verstehst, warum das so sein muss:

Das muss (aus general-präventiven Gründen) so sein, um auch anderen möglichen Einreisekandidaten klar zu machen, dass sie vor der Einreise die Wahrheit über den Aufenthaltszweck zu sagen haben. Andernfalls haben wir eine unkontrollierte Einreise, die letztlich zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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peku
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Antwort #4 - 12.06.2004 um 21:41:45
 
Hi Mick,
ich sehe es rein rechtlich betrachtet wie du gesehen hast ja auch so wie du,dies bedeutet aber noch net das ichs auch verstehen muss (menschlich).
Würde nämlich der gleiche ausländer nicht mit Touristenvisum hierherkommen sondern z.b. als Asylbewerber mit einer Duldung müsste er nicht mehr ausreisen. Smiley :snooz:
Aber grundsätzlich finde ich eh sollte die Ausreise besser zur Eheschliesung erfolgen verbunden mit einem Urlaub um land und leute des Ehepartners in spe kennenzuelrnen.
gruss peku
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.06.2004 um 22:21:11
 
Zitat:
Würde nämlich der gleiche ausländer nicht mit Touristenvisum hierherkommen sondern z.b. als Asylbewerber mit einer Duldung müsste er nicht mehr ausreisen. Smiley :snooz:


Aber mit einer Duldung kann er nicht in Dänemark heiraten.
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fons
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Antwort #6 - 12.06.2004 um 22:27:01
 
Zitat:
Würde nämlich der gleiche ausländer nicht mit Touristenvisum hierherkommen sondern z.b. als Asylbewerber mit einer Duldung müsste er nicht mehr ausreisen.

Öhm?  ???
Warum?  !!!
Erklär mal bitte!  tippse
Die Regelungen des § 9 DV würden da nicht greifen, da Eheschließung
NICHT in D. erfolgte. Und ein Asylbewerber kann/darf eh ned nach
Dänemark "reisen" zum heiraten!

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carlosCB
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Antwort #7 - 12.06.2004 um 23:18:17
 
Aber was kann der gute Mann denn jetzt noch unternehmen, damit seine Frau nich ausreisen muss???
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Gruß &&CarlosCB
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 12.06.2004 um 23:22:23
 
Mir fällt nix ein. Siehe die sachlichen Antworten von Mick oben.
Tricks die es nicht gibt, können wir hier auch nicht anbieten.

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