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Familienzusammenführung (Gelesen: 17.243 mal)
stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.06.2004 um 23:14:06
 
Hallo!
Ich bin seit über drei Monaten mit einer Frau aus Usbekistan verheiratet. Nach der Heirat hat Sie die Dokumente auf Familienzusammenführung abgegeben.
Nach 2,5 Monaten hatten wir eine Befragung auf Scheinehe. Das ist nun schon über drei Wochen her. Habe ich das Recht auf eine Information über die Befragung? Die Deutsche Botschaft in Usbekistan verweigert mir jegliche Hilfe und Unterstützung. Auch meiner Frau werden keine Ergebnisse mitgeteilt. Dazu muss ich sagen, dass ich mich über eine Beamtin beschwert habe. Leider hat der Kollege die Beschwerde 1:1 weitergeleitet. Ich habe den Eindruck, dass der Antrag über 2,5 Monate unbearbeitet liegen geblieben ist. Ich weiss drei Monate sind noch keine Zeit, aber für frisch verheiratet ist es eine Ewigkeit. An wem kann ich mich wenden, der mich unterstützen könnte oder Informationen geben könnte.
Ich wäre über jeden Rat sehr dankbar, denn ich bin total ratlos.
Viele Grüße
Stefan   tippse
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.06.2004 um 23:45:53
 
Zitat:
An wem kann ich mich wenden, der mich unterstützen könnte oder Informationen geben könnte. 
Ich wäre über jeden Rat sehr dankbar, denn ich bin total ratlos.


Ansprechpartner ist für Dich erst mal Deine Ausländerbehörde, die müsste  ??? Dir Auskunft über den Bearbeitungsstand des Visumantrags Deiner Verlobten geben, denn Du bist in dem Verwaltungsverfahren Beteiligter.

Das Visum wird nicht erteilt, bevor die ABH zugestimmt hat, das solltest Du erst mal klären, und woran es eventuell hängt. Die Zustimmung kann und wird normalerweise per Fax an die Botschaft geschickt. Dann ist noch mit 1-2 Wochen zu rechnen bis das Visum abgeholt werden kann.
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.06.2004 um 16:23:06
 
Vielen Dank für Deine Antwort. Die Zustimmung ist schon
am 21.05.2004 erfolgt. Also zwei Tage nach der Befragung über Scheinehe. Ich werde morgen gleich
nochmal in der Ausländerbehörde nachfragen. Es wäre wirklich schön, wenn die Botschaft es in 1-2 Wochen schaffen würde.
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Kobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.06.2004 um 21:18:41
 
Hallo Stefan,
Ich habe in Usbekistan geheiratet am 31.3.Meine Frau ist zur Botschaft und hat gfragt welche Unterlagen sie braucht.Sie braucht genau die gleichen,die ich brauchte hier fürs ehefähigkeitszeugnis.Die Botschaft in Taschkent,will für ihre ganzen Dokus eine Deutsche übersetzung haben.habe ihr diese jetzt geschickt.bin mal gespannt,was noch so kommt?Habt Ihr auch in Taschkent geheiratet?
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.06.2004 um 06:49:44
 
Hallo Kobi,

ja wir haben am 05.03.2004 in Taschkent geheiratet. Meine Frau hat die Dokumente am 12.03.2004 mit den Antrag auf Familienzusammenführung abgegeben. Ich würde mich beim Bundesverwaltungsamt in Köln informieren, ob es schon eine Fernschreibenummer(Aktennummer) gibt. Bei unserem Fall ist erst am Anfang Mai eine Nummer bekannt gewesen. Man kann davon ausgehen, dass über 2 Monate nichts gelaufen ist. Von der Deutschen Botschaft (
**Name, Vorname entfernt**
) haben wir keine Unterstützung bekommen. Was für einen Eindruck hast Du von dieser Dame? Am 06.05.2004 erfuhr ich dann, dass wir eine zeitgleiche Befragung über eine Scheinehe über uns ergehen lassen müssen. Die Befragung war am 19.05.2004. Seit diesem Zeitpunkt haben wir keine neuen Informationen. Die Botschaft sagte zu meiner Frau, dass Sie angerufen wird. Hast Du Deine Heiratsurkunde schon beglaubigen lassen. Du musst zum Standesamt, die für Dich einen Antrag stellen müssen. Die Deutsche Botschaft akzeptiert keine
Legalisierungen mehr. Es gibt ein Substitionsverfahrung zur Beglaubigung. Kosten zwischen 50,00 und 200,00 Euro. So wie ich es aus Deinen Zeilen lese, ist bei Euch auch noch nichts passiert. Wäre schön, wenn wir in Kontakt bleiben könnten. Viel Glück für Euch.



Bearbeitet von Mick weil:

Die Namen von Mitarbeitern der Behörde haben hier nix zu suchen. Ihr könnt Euch gerne über Kurzmitteilungen über Einzelpersonen diskutieren, aber nicht öffentlich. Danke für das Verständnis.
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« Zuletzt geändert: 11.06.2004 um 07:22:16 von Mick »  
 
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Kobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.06.2004 um 08:12:03
 
Hallo Stefan,
So wie ich das sehe,ist Deine Frau noch in Usbekistan?
Spricht Deine Frau Deutsch?Meine ist Deutsch -Russisch Übersetzerin.Vieleicht sollten unsere Frauen sich mal Kontaktieren?Dann habt Ihr im gleichen Zimmer geheiratet wie wir,bei der dicken Direktorin Smiley.
Schreib mir doch auf meine Emailadresse.andiwupp@aol.com
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.06.2004 um 11:57:23
 
Hallo
war heute in der Ausländerbehörde. Der Beamte teilte mir mit, dass von der Ausländerbehörde am 21.05.2004
die Zustimmung an die Deutsche Botschaft in Taschkent
geschickt wurde. Es blockt wahrscheinlich die Botschaft. Für die Ausländerbehörde ist der Fall vorerst abgeschlossen und die können mir auch nicht mehr weiterhelfen.

Der Beamte sagte mir, dass wir erst nach 3 Monaten ein Recht haben eine Klage gegen Untätigkeit zu machen. Die 3 Monaten beginnen ab letztes Korrespondenzschreiben der Botschaft mit meiner Frau (Einladung zur Befragung).

Ausserdem machte mir der Beamte deutlich, dass ein Anwalt auch nichts erreichen kann und der Fall in dieser Zeit ruht. Das Auswärtige Amt ist genauso wenig kooperativ, wie die Deutsche Botschaft in Taschkent.

Ich weiss nicht mehr weiter und bin wirklich um jeden Rat dankbar. Wer kann mir eine Anlaufstelle nennen? Wer hat Erfahrungen in einem ähnlichen Fall?
Gruss, Stefan
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cylber
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Antwort #7 - 11.06.2004 um 12:06:42
 
SOFORT eine E-Mail an das Außenministerium schicken in der Du Deinen Fall schilderst. motz   explo

Bei mir (uns) hat dies wahre Wunder gewirkt. Ruhig auch mal nachfragen ob das sein kann daß Deine Botschaft sich gegenüber Dir so verhält. Auch das zieht meistens.

Gruß
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 11.06.2004 um 12:11:32
 
Vielen Dank für Deine Antwort.
-Hast Du eine bestimmte Ansprechperson und vielleicht die genaue Adresse oder auch eine e-mail im Aussenministerium?
- Kann ich als normaler Deutscher Staatsbürger an das Aussenministerium eine Beschwerde schicken?
-Sollte man per e-mail oder mit einem Brief an das Aussenministerium herantreten?
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.06.2004 um 12:19:17
 
Hallo Stefan,

ich habe in meinem Fall eine E-Mail geschickt und den Sachverhalt geschildert. Dabei habe ich mir durchaus rausgenommen den Fall zu kommentieren   lachen sowie zu fragen ob dies sein könne.

Wie erwähnt, dies habe ich bereits 2x gemacht und jedes mal hat dies super funktioniert. Geh mal auf Google und gebe Außenministerium ein. Dann einfach eine Meldung hinschicken.

Noch einmal viel Glück
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Antwort #10 - 11.06.2004 um 18:31:17
 
Der google-Tipp ist nicht so klasse, da Du dann auf den österreichischen Seiten landest....

Das deutsche Aussenministerium heisst Auswärtiges Amt, www.diplo.de.
Du wendest Dich am besten an den Bürgerservice : buergerservice@auswaertiges-amt.de

Meine Meinung: dann wird mal wieder eine von zigtausenden Akten aus dem Stapel gezogen und eher bearbeitet - während die anderen  geduldig warten.
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Uwe
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Antwort #11 - 11.06.2004 um 21:47:39
 
Ein Visum zur Familienzusammenführung geht von der ABH über das Bundesverwaltungsamt an die Botschaft.

Ruf beim Bundesverwaltungsamt an und Du hast das Ausgangsdatum -Bundesverwaltungsamt an die Botschaft.

Keine Angst vor dem Bundesverwaltungsamt. Das sind sehr nette und hilfsbereite Leute.

Gruß

Uwe
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 14.06.2004 um 19:10:25
 
Hallo!

Ich habe heute die Nachricht bekommen, dass der Antrag auf Familienzusammenführung von der Deutschen Botschaft, Taschkent (Usbekistan) abgelehnt wurde. Wer kann mir bei folgenden Fragen weiterhelfen?

1.) Wie gross ist die Chance bei Einspruch, dass das
     Familienvisum doch noch genehmigt wird?

2.) Wer weiss für mich einen guten Anwalt?

3.) Wie lange dauert es, wenn ich durch einen Anwalt
     Einspruch einlegen lasse?

4.) Was muss in der Vollmacht meiner Frau stehen, dass
     ich in Deutschland klagen kann?

5.) Muss die Vollmacht durch einen Notar beglaubigt
     werden und vielleicht noch legalisiert werden?

6.) Muss die Vollmacht in Original vorliegen, oder genügt
     ein e-mail oder ein Fax?

7.) Habe ich anderweitig noch Chancen, ausser Anwalt,
     wie z.B. Veröffentlichung, oder andere
     Organisationen?

Ich wäre auch mal wieder sehr dankbar für gute Tipps.

Viele Grüße, Stefan
cry: cry: cry:
Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
Schockiert/Erstauntm Schockiert/Erstauntm Schockiert/Erstauntm
explo explo explo
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Antwort #13 - 14.06.2004 um 20:17:08
 
Oh, oh,

die Ablehnung des Visums kann nur bedeuten, dass ein Anspruch auf Familienzusammenführung nicht besteht bzw. als solcher nicht anerkannt wird. Das kann zum einen an den Dokumenten, zum anderen an der tatsächlichen Absicht nach § 17 (1) AuslG liegen.

Die Botschaft ist in ihrer Entscheidung nicht an das gewöhnlicher Verwaltungsverfahren gebunden (
§ 66 (2) AuslG
) und braucht keine Begründung für die Versagung des Visums erteilen.

Eine Beschwerde (Remonstration) beim auswärtigen Amt bleibt der Visumantragstellerin vorbehalten. Eine Vollmacht könnte zwischen formlos bis förmlich ausfallen. Das Optimum wäre eine Erklärung zu Protokoll der deutschen Botschaft.

Doc  Zwinkernd

Nachtrag:
Bitte nicht böse auffassen, nur als Hinweis:
Sollte es sich als versuchte "Scheinehe" herausgestellt haben, dann sollten die Füße still gehalten werden, denn der hier lebende Ehepartner könnte wegen einer Straftat nach
§ 92 (2) 2 AuslG
angezeigt werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 14.06.2004 um 20:27:49
 
das ist ja unglaublich...ich dachte es besteht ein Anspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung. Ich bin etwas geschockt über diese Tatsache.Halt uns auf den Laufenden, Setfan.Ich drücke Dir alle Daumen. Wie kann denn so was angehen?!...

ich will ja  nicht in Stammtischdiskussionen verfallen, aber wenn ich wieder gestern in "Spiegel-TV" gesehen habe, welche ausländischen "Mitbürger" hier herumlaufen und eben nicht ausgewiesen werden...DA WIRD MIR SCHLECHT!!!da kann ich mich nicht mehr beruhigen...da könnte ich ausflippen. Das ist ungerecht!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 14.06.2004 um 20:39:19
 
Hallo, guten Abend !

Ich frag mich nun wo und in was für einem Land wir eigentlich Leben wenn ich mich bereits strafbar machen könnte, nur weil ich als Deutscher meine Russische Frau zu mir holen will. Also das begreif ich jetzt gar nicht mehr, das wenn die AEB ihre Zustimmung gegeben hat, die Botschaft trotzdem nein sagen kann   Augenrollen

Gruss
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Antwort #16 - 14.06.2004 um 20:54:33
 
Zitat:
Hallo, guten Abend !

Ich frag mich nun wo und in was für einem Land wir eigentlich Leben wenn ich mich bereits strafbar machen könnte, nur weil ich als Deutscher meine Russische Frau zu mir holen will. Also das begreif ich jetzt gar nicht mehr, das wenn die AEB ihre Zustimmung gegeben hat, die Botschaft trotzdem nein sagen kann   Augenrollen

Gruss
Wolf



Zur Info:
Wenn die Botschaft entgegen der Zustimmung der ABH das Visum ablehnen möchte, muss sie dieses der ABH vorher mitteilen.

Regt Euch mal nicht auf Leute, wir kennen hier alle nur eine Seite der Geschichte.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #17 - 14.06.2004 um 21:23:04
 
Ja richtig, Mick...das stimmt! Daher bin ja auch sehr sehr gespannt, ob uns Stefan auf dem Laufenden hält...ich kann  und will mir nicht vorstellen, daß die Ablehnung vollkommen grundlos oder "aus Gutdünken" heraus entstanden ist!

Ich meine die begründen das doch sicher, oder?!

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Antwort #18 - 14.06.2004 um 21:34:29
 
Zitat:
Ja richtig, Mick...das stimmt! Daher bin ja auch sehr sehr gespannt, ob uns Stefan auf dem Laufenden hält...ich kann  und will mir nicht vorstellen, daß die Ablehnung vollkommen grundlos oder "aus Gutdünken" heraus entstanden ist!

Ich meine die begründen das doch sicher, oder?!




Hi,
wenn remonstriert wird, gibt es auch einen rechtsmittelfährigen Bescheid mit Gründen. Wir werden sehen, oder nicht Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 14.06.2004 um 21:56:48
 
Zuerst mal möchte ich klarstellen, dass es sich nicht um
eine Scheinehe handelt. Ich frage mich auch, wie andere Leute es schaffen Ihre ganzen Verwandten nach
Deutschland zu bekommen.

Was ich nicht verstehe? Ich war am Freitag in der Ausländerbehörde und der Beamte hat mir seine Zustimmung gezeigt. Er hat mir noch die ganzen Formulare mitgegeben, die wir brauchen, wenn Sie nach
Deutschland kommt. Diesen Satz hat die Botschaft geschrieben.

"Nach Überzeugung der Botschaft und der zuständigen Ausländerbehörde fällt die von Ihnen mit Herrn Stefan Wagner geschlossene Ehe jedoch nicht unter den Schutz des Art 6 GG, Ihr Antrag wurde abgelehnt"

Entweder hat mich die Ausländerbehörde angelogen, oder die Botschaft.

So wie es aussieht werde ich einen Anwalt einschalten müssen. Ich werde mir von meiner Frau eine Vollmacht schicken lassen und dann remonstrieren.
Ich werde Euch auf jeden Fall auf den Laufendem halten.

Vielen Dank für Euer Mitgefühl. Ich habe vorher meiner Frau auch nicht geglaubt, wieso Sie damals kein Touristenvisum bekommen hat. Bis ich dann selber in der Botschaft war und die zuständige Sachbearbeiterin kennengelernt habe. Im Vorfeld gleich Alles ablehnen. Das Verfahren ist nicht automatisiert war die Aussage.
Meine Frau ist schon so sehr eingeschüchtert von dieser Beamtin, dass Sie gar nicht mehr in Botschaft gehen möchte.

Gruss, Stefan
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Antwort #20 - 15.06.2004 um 01:05:56
 
Zitat:
Zuerst mal möchte ich klarstellen, dass es sich nicht um
eine Scheinehe handelt. Ich frage mich auch, wie andere Leute es schaffen Ihre ganzen Verwandten nach
Deutschland zu bekommen.


Ich, vermutlich auch alle anderen, unterstelle gar nichts, wir wollen nur an alles denken und alles in Betracht ziehen.
Man mag auch gespaltener Meinung zum Thema "zeitgleiche Befragung der Ehegatten" sein. Diese Befragungen funzen manchmal hervorragend, oft gibt es Widersprüche. Aber wenn ich Widersprüche sehe, frage ich mich auch immer, ob die nicht logischerweise aufkommen, weil die Betroffenen nach kurzer Kennenlernzeit praktisch "gezwungen" werden zu heiraten, um zusammen zu leben.
In der Regel traue ich mir zu, da ein treffendes Urteil zu finden, im Zweifelsfall sollte man m.E. einen Nachzug zulassen und die eheliche Lebensgemeinschaft nach der Einreise prüfen.

Zitat:
"Nach Überzeugung der Botschaft und der zuständigen Ausländerbehörde fällt die von Ihnen mit Herrn Stefan Wagner geschlossene Ehe jedoch nicht unter den Schutz des Art 6 GG, Ihr Antrag wurde abgelehnt"


Das ist eine Sache, die mich stutzig macht. Normalerweise lehnt die Botschaft ohne Gründe ab und verweist nur auf die Rechtsvorschriften, in denen steht, das keine Begründung angegeben werden muss (§ 66 Abs. 2 AuslG). Eine Begründung erfolgt erst nach Remonstration. Wie ich das hier verfolgt habe, ist es dazu noch lange nicht gekommen.

Zitat:
Entweder hat mich die Ausländerbehörde angelogen, oder die Botschaft.


Das ist so, wenn alles andere stimmt, bzw. richtig verstanden und wiedergegeben wurde.

Zitat:
Ich werde Euch auf jeden Fall auf den Laufendem halten.


Wir bitten drum. Dann aber bitte einen Link zum Ursprungsthread setzen, sonst kann keiner mehr den Zusammenhang herstellen Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #21 - 15.06.2004 um 10:05:21
 
Hallo Stefan71

Zitat:
Meine Frau ist schon so sehr eingeschüchtert von dieser Beamtin, dass Sie gar nicht mehr in Botschaft gehen möchte.


Geht meiner Frau ähnlich, wir stehen kurz vor der gegenseitigen Befragung, meine Frau macht sich jetzt schon fast in die Hose und hat bald keine Lust mehr nach Deutschland zu kommen. Die Behörden hier in Deutschland können sich gar nicht vorstellen welche Angst das die Leute aus Russland oder aus dem Osten von Fragen jeglicher Art haben, besonders die älteren Leute. Das ist aber auf das alte System dort zurück zuführen, wenn da eine/r den Mund aufgemacht hatte, dann musste er/sie in Sibirien weiterleben.

Es herrscht hier aber auch eine völlig falsche Meinung, das alle nur aus wirtschaflichen Gründen nach Deutschland kommen wollen. Das mag vielleicht teilweise bei ganz jungen zutreffen aber doch sicher nicht bei älteren, zumal man in Russland alles bekommt oder Kaufen kann was es auch hier gibt.

Gruss
Wolf



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 15.06.2004 um 19:12:21
 
Hallo zusammen!

War heute nochmals in der Ausländerbehörde. Jetzt weiss ich auch den Grund. Meine Frau hatte einen Zettel bei der Befragung dabei und benützt. Auf dem Zettel waren die Daten meiner Eltern. Ich sagte nur, dass es auch für mich schwer ist, die Namen meiner Schwiegereltern zu merken. Dann sagte der Beamte noch, dass meine Frau auf die Beamtin in Taschkent den Eindruck gemacht hatte, das Sie nur nach Deutschland möchte. Beamte sehen das nach den ersten Eindruck......

Wie können das Beamte entscheiden auf den ersten Eindruck? Laut meiner Einschätzung kommt die Beamtin mit Ihren eigenen Leben nicht klar. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die vorerste Ablehnung mit meiner Beschwerde zusammenhängt. Natürlich musste ich erst einmal schlucken über die Dreistheit.

Der Beamte hat mich noch ein wenig ausgefragt mit unangenehmen Fragen und wird nun nochmals bei der
Botschaft anrufen und Freitag werde ich bescheid kriegen. Ich hoffe nun, dass es evtl. doch ohne Anwalt geht.

Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
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Antwort #23 - 15.06.2004 um 19:18:42
 
Klingt stark nach Willkür (verboten!!!  Smiley). Kannst aber nix machen außer Rechtsweg. Wenn sie sich für den Bescheid etwas aus den Fingern saugt... -> Widerspruch und nochmal ans AA wenden.
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Antwort #24 - 15.06.2004 um 20:01:59
 
Hallo stefan71,

wie oft hast Du deine Frau eigentlich schon besucht  Fragezeichen

Mit den Namen geht es mir ähnlich, von meinen Schwiegereltern weiss ich auch nicht so viel, obwohl ich alle 2 Monate nach Moskau zu meiner Frau fliege, hab ich meine Schwiegereltern erst 2 mal gesehen. Die wohnen aber auch 5 Std. von meiner Frau weg.
Deine Beschwerde am Anfang dürfte warscheinlich die ganze Angelegenheit schon etwas erschwert haben, vermute ich mal.

Gruss
Wolf
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 15.06.2004 um 20:14:54
 
Hallo Wolf,

ich habe meine Frau bisher 2x besucht. 1x haben wir uns in Moskau getroffen. Das zweite Mal habe ich Sie bei Ihren Eltern zuhause besucht. So etwas herzliches habe ich in meinem Leben noch nicht erfahren. Nur die Schwester war ein wenig zickig.
Heute die Fragen waren:

-wie viele Freundinen ich schon gehabt habe?
-wieso hat es bei den anderen nicht geklappt?
-ob ich mich bereit für eine Beziehung fühle?

Nun hoffe ich wirklich, dass der Beamte sich nochmals für mich einsetzt. Glauben tue ich es nicht, weil die Beamten doch zusammen halten. Es wusste noch nichts über die Verweigerung. Komisch, da auf den Bescheid steht, dass es mit Rücksprache der Ausländerbehörde war. Ich glaube schon fest die Probleme wegen der Beschwerde zu haben. Die reden Dir so lange ein schlechtes Gewissen ein, bis Du zweifelst. Na, ja ich werde kämpfen.

Viele Grüße
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 15.06.2004 um 23:48:10
 
waaaaaaaaaaaaas?!

Solche Fragen stellen die?! Geht das nicht zu sehr in die Privatspähre...

-wie viele Freundinen ich schon gehabt habe?
-wieso hat es bei den anderen nicht geklappt?
-ob ich mich bereit für eine Beziehung fühle?


also echt...ich bin entsetzt! Solche Fragen...also als ob wir hier im absoluten Paradies wohnen und alle nur ein Ziel kennen: Auf nach Deutschland...

a) 3 ernsthafte und längerjährige
b)weil es auseinandergegangen ist.
c) aber selbstverständlich..l. Zwinkernd

Also ich finde solche Fragen echt seltsam... was bezweckt man mit solch intimen Fragen?!

Das der ins Stottern gerät?! Pfff also ich bin echt überrascht...vielleicht sollte man sich mit "Beschwerden" auf jeden Fall zurückhalten, Stefan...erst mal immer den Ball flach halten.Du willst ja erst mal was...das Dein Fall rasch bearbeitet wird
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Antwort #27 - 16.06.2004 um 01:14:30
 
Liebe Leute, Scheinehen gibt es! Viele sogar! Und statistisch ist die GUS da sehr weit vorne! Aus diesem Grund gibt es solche zeitgleichen Interviews, die enorm Sinn machen! Warum fasst Ihr das immer gleich alles als "verbotene Willkuer" oder Schikane auf?

Es handelt sich immerhin um einen verfassungsmaessigen Anspruch auf enorm viele staatliche Leistungen, der begruendet wird, und ja, der zustaendige Visumbeamte ist sehr wohl berechtigt, entsprechende Fragen zu stellen und auch, sich seine Meinung zu bilden. So Sprueche wie " Laut meiner Einschätzung kommt die Beamtin mit ihrem eigenen Leben nicht klar" finde ich mehr als daneben.

Wenn Du eine berechtigte Beschwerde ueber das dienstliche Tun und Nicht-Tun der Beamtin hast, dann auessere diese gegenueber dem Dienstherrn, dem Auswaertigen Amt.

Da wir in einem Rechtsstaat leben, gibt es ja die bereits genannten Rechtsmittel wie Remonstration und im Extremfall Klage.

Behoerdenangst der, ich nehme mal an, jungen Frauen mit der Panik vor Sibirien in den "alten" Vorfruehlings-Koepfen zu begruenden finde ich auch recht abwegig, sorry.

Und Stefan, einen ZETTEL mit Daten dabeizuhaben ist wirklich ziemlich daemlich, entschuldige. Die Bemuehungen Deiner Frau, alles prima herzusagen, in allen Ehren, aber sowas RIECHT doch nach Scheinehe.
Da wuerden bei mir als bearbeitender Beamtin ALLE Sirenen angehen.

Na viel Erfolg jedenfalls, so wie Du Dich hier gibst, wirst Du wahrscheinlich soviel Wind machen, dass Deine Frau bald schon bei Dir ist, Glueckwunsch. Wind machen wird ja immer extrem angepriesen her, ruf mal beim AA an, die bringen diese Saecke von der Botschaft schon auf Trab.

Nix fuer ungut, das wuerde mich sogar freuen, sofern es denn bei Euch tatsaechlich auf beiden Seiten ernsthaft ist (und jetzt geh nicht gleich wieder hoch).
Moeglicherweise handelt es sich einfach um ein grosses Missverstaendnis, und Ihr koennt die zustaendligen Konsularbeamten doch noch von der Ernsthaftigkeit Eurer Beziehung ueberzeugen. Und dass ihr das muesst, ist KEINE Schikane und NICHT Eure Privatsache.

Naja. Halt uns auf dem Laufenden.


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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 16.06.2004 um 05:31:46
 
Hallo!

Wieso sollte ich explodieren? Bist Du Beamtin, so wie Du schreibst. Ich habe vollstes Verständnis für Befragung über Scheinehe. Ich werde bestimmt auch nicht gegen die Behörden arbeiten. Deshalb beantworte ich die gestellten Fragen nach besten Gewissen. Auch, wenn Sie unter die Gürtellinie gehen.
Wie gesagt müssen auch die Leute aus den ehmaligen GUS-Staaten verstanden werden. Deutsche Namen sind schwierig, wie für uns Russische Namen. Natürlich war es eine Dummheit einen sogenannten Spickzettel mitzunehmen. Das aber kläre ich lieber persönlich mit Ihr.
Natürlich mache ich mir meine Gedanken und sehe auch die Gefahren. Es stimmt auch, dass viele ehemalige GUS-Staatler eine Scheinehe im Sinn haben. Ich denke schon, dass ich mit beiden Beinen im Leben stehe und auch weiss, was ich mache. Aber wer ist schon 100%-ig geschützt davor. Jeder würde lügen, wenn Er/Sie es so sagen würde. Es ist auch vollkommen klar, dass man über Leute zu beurteilen sehr vorsichtig sein muss. Aber Du kennst die Beamtin nicht und kannst Dir deshalb auch keine Meinung darüber bilden. Gewisse Beamten können schon einen Druck aufbauen.
Klar ist auch, dass ich in diesem Fall emotional bin. Aber ich denke, nein ich weiss, dass ich noch sehr harmlos bin gegenüber anderen Menschen. Das hat mir auch ein Beamter bestätigt. Es ist das gute Recht jedermanns über den Stand der Bearbeitung nachzufragen. Mehr mache ich nicht. Das mit der Beschwerde war ein Fehler aus dem ich lernen werde und schon schmerzlich lernen musste. Beamte solle man Ihre Arbeit machen lassen. Das nur zur Info. Trotzdem finde ich es gut, dass auch ein kritischer Beitrag kommt. Das Forum ist echt klasse.
Gruss, Stefan

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stefan71
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Antwort #29 - 18.06.2004 um 19:47:45
 
Hallo! Ich wollte Euch auf dem Laufenden halten. Am Donnerstag hat mich der Beamte von der Ausländerbehörde angerufen und gesagt, dass die Beamtin mit sich nicht mehr reden lässt. Nur auf dem Bescheid steht mit ausdrücklicher Rücksprache der Ausländerbehörde. Da sieht man, dass die Entscheidung ja wohl nur in Taschkent getroffen wurde und Ober sticht Unter.

Der Beamte meinte nur, wann ich das nächste Mal Urlaub habe und zu meiner Frau fahre. Sein Ratschlag. Wir sollen schnellstmöglich schauen, dass meine Frau schwanger wird. Dann gäbe es kein Problem mehr.

Meine Frau hat schon Einspruch beim Konsul der Deutschen Botschaft eingereicht. Wer weiss denn jetzt den weiteren Ablauf? Geht unser Fall nach Köln zu Bundesverwaltungsgericht? Nach was für welche Kriterien wird dort entschieden? Wie lange dauert die sog. "Remonstration"?

Wer weiss einen guten Anwalt und ab wann kann ein Anwalt etwas unternehmen? Wie gross sind die Erfolgschancen mit einem Anwalt? Ich habe gehört, dass die Anwälte sehr teuer sind, Minimum 1000,-- Euro.

Andere Möglichkeit wäre den Fall zu publizieren. Leider habe ich keine Kontakte zu irgendwelchen Medien.

Guter Rat ist teuer. Darf ich meine Frau über ein anderes EU-Land nach Deutschland bringen? Habe ich dann hier in unserem Rechtstaat die Möglichkeit auf ein Visum für meine Frau?

Für mich ist es nur sehr schwierig, weil ich überhaupt keine Ahnung habe. Mein guter Glaube geht mir langsam verloren. Das ist wirklich ein reiner Nervenkrieg, der meine Frau und mich noch enger zusammen binden wird.

Ich bin Euch wieder für jeden Antwort dankbar. Auch, wenn die Antwort nicht zu meinem Wohlfallen ist.

Viele Grüße, Stefan Schockiert/Erstauntm weinend
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peku
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Antwort #30 - 18.06.2004 um 20:07:18
 
Guter Rat ist teuer. Darf ich meine Frau über ein anderes EU-Land nach Deutschland bringen? Habe ich dann hier in unserem Rechtstaat die Möglichkeit auf ein Visum für meine Frau? 

Hallo,

kannst du aber Vorsicht.Es muss total sauber ablaufen.das bedeutet du selbst must in einem anderen EU Staat wohnen und arbeiten oder studieren.Dann hat deine Ehefrau dasübergeordnete EU Recht als Grundlage.wenn deine Frau dann in einem andweren land der EU lebt und eine AE / EU hat dürft ihr Besuchsweise wieder nach DE reisen.Ein dauerhafter Verbleib in DE geht jedoch auf diesem Wege nicht

gruss peku
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 19.06.2004 um 12:34:41
 
Hallo stefan71

Zitat:
Am Donnerstag hat mich der Beamte von der Ausländerbehörde angerufen und gesagt, dass die Beamtin mit sich nicht mehr reden lässt. Nur auf dem Bescheid steht mit ausdrücklicher Rücksprache der Ausländerbehörde. Da sieht man, dass die Entscheidung ja wohl nur in Taschkent getroffen wurde und Ober sticht Unter. 



Das ist nun ja eindeutig ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, was glauben diese Leute eigentlich was sie sich alles erlauben können. Da würde ich mich an deiner Stelle gleich an das AA wenden. Wenn ich dann so einen Vorschlag lese das sie am besten schwanger ist, da geht mir glatt der Hut hoch.

Gruss
Wolf

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stefan71
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Antwort #32 - 19.06.2004 um 21:55:38
 
Hallo Wolf!

Ich weiss überhaupt nicht mehr, was ich machen soll. Das Auswärtige Amt hat mir auch nicht geholfen. Ob es Sinn macht, dass ich nochmals hinschreibe weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass ich langsam aber sicher verzweifle. Gibt es denn keine Rechtshilfe? Es muss doch eine Möglichkeit geben, gegen solche Leute anzugehen. Ich trete die ganze Zeit auf der Stelle. Es muss bald etwas passieren. Ich habe doch das Recht, dass meine Frau bei mir in Deutschland leben darf. Habe ich eine Möglichkeit, dass die Beamtin den Fall wegen Befangenheit abgeben muss? Jeden Tag höre ich von meienr Frau etwas Anderes. Das ist doch fast schon Psycho-Krieg.
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Reyhan
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Antwort #33 - 19.06.2004 um 22:12:34
 
Hi,

frag doch mal den netten Menschen der ABH oder seinen Vorgesetzten was der beste Weg wäre.

Vielleicht fällt denen im Rahmen der " Amtshilfe " oder dem " kleinen Dienstweg " noch etwas ein. Oder es hilft ein Telefonat zwischen den gehobenen Diensten

Das mit der EU-Freizügigkeit würde ich erst mal sein lassen, denn das muss wirklich sauber sein.

Verlier nicht den Mut !

Reyhan
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Hartmut_Krentz
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Antwort #34 - 20.06.2004 um 10:23:45
 
Hallo Stefan,

also ich hatte auch so meine Probleme mit der Botschaft
allerdings mit der in Havanna. Diese gab die Heiratsdokumente 4 Monate lang nicht frei und beantwortete meine Anfragen erst gar nicht. Dann hat ein von mir beauftragter Anwalt ein Fax geschickt und schon einen Tag spaeter hatten wir Bescheid.
Ist natuerlich mit Deinem Fall nur sehr bedingt zu vergleichen, aber ich wuerde diesen Weg gehen.

Durch diesen wirklich saubloeden Spickzettel haben die natuerlich jetzt einen voellig falschen Eindruck. Die Namen seiner Schwiegereltern sollte man eigentlich schon im Gedaechtnis haben, auch wenn diese
"ungewohnt" klingen.



Gruesse und Viel Glueck
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #35 - 20.06.2004 um 15:25:24
 
Hallo Stefan,

Es gibt immer einen Ausweg, lass dich nur nicht verrückt machen. Gegen die Beamtin bei der Botschaft würde ich an deiner Stelle sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Botschaft, mit Kopie an das AA einreichen. Es geht ja wohl nicht an das die ihre Kompedenz derart überschreitet, zumal Du ja die Zusagung von deiner AEB hast. Du musst das aber alles schriftlich machen, nur anrufen nützt nichts. Ein Schreiben an den Botschafter direkt währe vielleicht auch nicht schlecht.

Das mit dem Spikzettel ist natürlich schon falsch gewesen, aber es ist nur mal geschehen.

Gruss
Wolf
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 20.06.2004 um 15:29:19
 
genau Wolf kann mich deiner Meinung nur anschliessen  disco
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 20.06.2004 um 19:41:03
 
Hallo!

Von dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde erwarte ich mir keine Hilfe mehr. Der wollte ja nicht mal meine Gehaltsnachweise und meinen Mietvertrag sehen. In meinem Augen Desinteresse. Ich habe jetzt einige Institutionen angeschrieben. Hiervon erwarte ich mehr, als ein nochmaliges Gespräch mit der Ausländerbehörde oder Deutschen Botschaft. Die Auländerbehörde kuscht doch vor der Deutschen Botschaft. Mir sagte der Beamte der Ausländerbehörde. "Was haben Sie mit dieser Beamtin angestellt?" Ausserdem sagte er, Ober (Deutsche Botschaft) sticht Unter (Ausländerbehörde).
Und für einen einzelnen Bürger werden die bestimmt nicht etwas machen, was Ihnen schaden könnte.

Vor Allem ist es in der Zwischenzeit wirklich ein verzwickter Fall. Es gibt ja ein Beschluss, deswegen benötige ich dringend professionelle Hilfe.
Ich werde mir durchaus überlegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu tätigen. Nur darf ich nicht überstürzt handeln. Das war vielleicht mein Fehler in der Vergangenheit. Die Beamten halten doch zusammen, wenn es Hart auf Hart kommt. Zweimal hatte ich mich schon beschwert. Beim ersten Mal bekam ich einen Anruf, wo Sie mich besänftigen wollte. Bei der zweiten Bescherde hat das Auswärtige Amt nicht geantwortet.

Meine Frau hat ausserdem Einspruch bei der Deutschen Botschaft eingelegt. Leider hat Sie sich es nicht gegen bestätigen lassen. Und auf einen selbstständigen Anruf der Botschaft an meine Frau rechne ich auch nicht. Tut mir leid, aber aus den ganzen Erfahrungen denkt man negativ. Ich kann nur sagen, was man sich als Bürger in Deutschland gefallen lassen muss kann teilweise nicht nachvollzogen werden.

Wer hat für mich noch Adressen (Institutionen, Rechtshilfe usw.)? Habe ich das Recht und die Möglichkeit direkt mit dem Konsul zu sprechen? Vielleicht kennt der Konsul die Sache nicht und liegt wirklich nur in den Händen der negativ eingestellten Beamtin. Man muss hier im Formu auch vorsichtig sein, was man sagt oder schreibt.

Viele Grüße, Stefan
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 20.06.2004 um 20:03:28
 
Hi Stefan sag mal warum hast du denn solche Angst was gegen diese Beamten zu unternehmen, das brauchst du nicht, du hast deine Rechte also nimm sie dir auch, über eine Dienstaufsichtsbeschwerde würd ich gar nicht lange überlegen mach sie so schnell wie möglich, schreib dem Konsul und schau bitte mal das neue Thema an das ich eröffnet habe, wurde verschoben ist in NON Ausländerrecht wenn ich mich nicht irre.
Eine Petition ist auch für dich sehr sinnvoll, lies dir mal alles durch was ich da eingefügt hab, ok?
Es ist eh eine Frechheit was dir passiert so was darft du dir NIE gefallen lassen, verstehst du.
Sie ist deine Frau ihr habt das Recht zusammenzusein, das verstösst gegen die Meschenrecht, schreib auch mal an Amnesty INT. Deutschland.

Freu dich doch ganz einfach auf einen Kampf der auch dein Selbstbewusstsein stärkt und ich bin sicher wenn du alle Möglichkeiten die dir zu Verfügung stehen ausschöpfst wird es klappen.
Wer weiss vielleicht handeln sie ja auch so damit du einen Fehler machst oder eine andere MÖglichkeit suchen willst??
Nein Stefan besteh darauf das Ihr euer Recht bekommt ,Ihr habt alle Kriterien erfüllt also als Bürger seid ihr euren Pflichten korrekt nachgekommen, jetzt sind die mal dran euch eure Rechte zu geben.

Nur MUt bye yamina
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Bine
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Antwort #39 - 20.06.2004 um 20:10:40
 
Zitat:
Hallo!

Von dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde erwarte ich mir keine Hilfe mehr. Der wollte ja nicht mal meine Gehaltsnachweise und meinen Mietvertrag sehen. In meinem Augen Desinteresse.


Hi Stefan,

das hat nichts mit Desinteresse zu tun, sondern ist für die Erteilung eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten eines Deutschen nicht erforderlich!

Bine
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Kobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #40 - 21.06.2004 um 20:17:58
 
Hallo Biene,
Da Du ja bei der Ausländerbehörde arbeitest,wirst Du nicht unbedingt nachvolziehen können,wie man sich fühltwenn man bei Behörden sitzt und immer und immer wieder irgendwelche Dokumente braucht und sie für teures Geld übersetzen lassen muß.Ihr macht nur Eure Arbeit,das ist mir schon klar.Ich hatte bißher nie irgendwas mit irgendwelchen Behörden zu tuen,außer mal ein Knöllchen wegen Falschparkens.Dazu kommt noch das man von seiner Frau so lange getrennt ist.Sicherlich auch eine Probefriest für die Liebe.Aber in meinem Alter macht man keine Kostspieligen Abenteuer mehr.Ich bin bei meiner Neuen Familie als Sohn aufgenommen worden,habe dort inerhalb von zwei Jahren mehere Wochen gelebtUnd bin glücklich diesen Schritt gemacht zu haben.Die einzigsten,nicht Persöhnlich gemeint,sind Behörden oder Botschaften die meinen Durchgedrehtas ist eine Scheinehe!Was soll der Scheiß????Wenn ich im Fernseh sehe,ein sogenanter Kalif von Köln lebt hier und hält Reden und macht was er will,und Ausländer laufen hier von Amt zu Amt und Kassieren.Und Menschen die sich gefunden haben und ehrlich arbeiten gehen und immer alles bezahlen,werden behandelt wie Verbrecher?Erzähl mir nicht das wäre gerecht.Warum wird nicht die ganze Familie zur Befragung geladen,in beiden ländern?Demokratie nennt man das hier?Wie ich das sehe wird hier das Persönlichkeitsrecht auf schärfster Weise verletzt und das in jeder Stadt in anderer Weise und wie es gerade gefällt.Biene,sei nicht sauer,aber hast Du bei dem ganzen mal gefragt wie es den Menschen geht die soweit weg sind und sich lieben?.wenn ich dann so Sachen höre,wie dann fahr zu ihr und mach ihr ein Kind.Wo sind wir denn mitlerweile angelagt???Dies ist mal ein Beitrag der nicht  auf Pharagrafen beruht,sondern mal was Menschliches beinhaltet,das wohl in unserer Zeit fehl am Platz ist.Es ist Traurig,was hier manchen Leuten wiederfährt und sich hilfesuchend an solche Internetseiten wenden müssen,und im enddefekt doch alleine da stehen.Da kann man nur Sauer sein.Hoffentlich nimmt sich der ein oder andere diesen Beitrag mal zu Herzen,der Abends neben seiner Frau liegt und am Wochenende mit seiner Familie ausgeht.Und an die Leute denkt die seit Monaten getrennt sind nur weil da Leute hinterm Schreibtisch sitzen die gerade einen schlechten Tag haben,oder weil soviele Leute beim Amt sitzen und für sich wichtige Fragen haben.Dann muß man noch Nummern ziehen wie bei der Straßenverkehrsamt.Traurige Wahrheit.Unbescholtene Deutsche Bürger,das nachzuverfolgen ist Doch kein Problem Heutzutage.Gegenseitige Befragung bei den Botschaften un Ausländerbehörde.Habt ihr Euch mal gefragt,Wenn ihr da sitzen würdet,jeder hat Angst vieleicht was falsches zu sagen,obwohl alles was man sagt der Wahrheit entspricht!Leider hat man als kleiner Bürger immer nur die Arschkarte zum zahlen usw.Verschont mich mit schlauen Reden,anscheinend muß man mit Problemen Heutzutage an die Presse,um Gehör zu finden.
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 21.06.2004 um 20:31:33
 
Hallo Kobi es hat sehr gut getan deinen Beitrag zu lesen du hast mir und sicher auch vielen andren aus der SEELE gesprochen,  [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
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Antwort #42 - 21.06.2004 um 21:20:16
 
Hi Kobi,

meine Anmerkung war nur zu Klarstellung gedacht. Warum sollte man Stefan nicht darauf hinweisen, dass solche Unterlagen für die Familienzusammenführung mit einem Deutschen nicht erforderlich sind ??? (Wurde in diesem Forum ja auch schon mehrfach diskutiert).

Ich werde mich hüten hier für irgendeine Seite Stellung zu beziehen, da ich von der Geschichte nur die Version von Stefan kenne. Ich kann weder beurteilen, was bei der Botschaft noch bei der ABH vorgefallen ist.

Wir bei der ABH kennen eben auch die andere Seite (und das kommt wirklich nicht allzu selten vor), wo nach einiger Zeit die gleichen Leute dann wieder vor uns sitzen. Nun aber nicht mit der Bitte den Partner nach Deutschland kommen zu lassen, sondern mit der eindringlichen Bitte ihn so schnell wie möglich wieder ins Heimatland zu befördern. Und das sind oftmals die Fälle, denen es zuvor nicht schnell genug gehen konnte. 

Darum müßt Ihr auch Euer gegenüber bei den Behörden verstehen, wenn Sie manchmal etwas skeptisch reagieren. Ihr könnt mir aber auch glauben, dass es sich bei den geschilderten Fällen immer noch um Einzelfälle handelt, die anderen, die das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung ohne weitere Probleme erhalten melden sich hier in der Regel ja nicht zu Wort.

Bine



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #43 - 21.06.2004 um 21:20:34
 
Hallo Kobi,

es sind nicht die guten Menschen, die den schlechten, unehrlichen, hinterlistigen Menschen das Leben schwer machen!

Es sind die schlechten, unehrlichen und hinterlistigen Menschen, die es den rechtschaffenen, ehrlichen und liebenden Menschen schwer machen, weil sie die anderen in vielfacher Weise diskreditieren!

Doc  8)
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Kobi
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Antwort #44 - 21.06.2004 um 23:33:32
 
Manchen kann es nicht schnell genug gehen,das mag stimmen,Wir haben alleine auf diese Scheiß Ehefähigkeitszeugnis 9MONATE gewartet mit fast 1000 EURO für Übersetzungen.Wenn ein Komma falsch gesetzt war,mußte das Dokument neu sein.Und nun muß für die gleichen Dokumente bei der Botschaft wieder alles übersetzt werden?Was soll das???????????Unsere Papiere sind doch in Berlin überprüft worden,und es kam die Zustimmung.Wollen die alle warten bis ich meinen rentenbescheid habe zum Übersetzen vieleicht?Ich bin sowas von Sauer,das kann keiner nachvollziehen.Kluges Paragrahfengerede,bingen Leute die verzweifelt sind nicht wirklich weiter.Hier muß was Grundlegend geändert werden,und nicht die unschuldigen in Grund und Bodern verschrecken.Wenn ich lese:Meine Frau hat schon langsam keine Lust mehr nach Deutschland zu kommen,weil sie bei der Botschaft wie der letzte Dreck behandelt wird.Ja wo sind wir denn?Solche Leute müssen woanders arbeiten und sich nicht rausnehmen Menschen zu beurteilen die sie ein paar Minuten kennen.Na dann hat die Frau von Stefan eben einen Zettel mit gahabt,wo die Namen draufstehen.Schonmal Russische und Usbekische Schrifft gesehen??Sollen wir das mal andersrum machen.Schreibt doch mal Eure Namen in diesen Schrifften.Ich lach mich tot.Wie ein Verhör bei der Polizei.Und im Hinterkopf,wann sehe ich endlich meine Frau,hoffentlich versteht keiner was falsch.Wieviele Stunden muß ich Heute beim Amt warten um als Scheinheirater mir Klasse Fragen anzuhören?Supergut,echt.So nun habe ich mal Dampf abgelassen Smiley
Mensch Leute,wo ihr doch genau sehen könnt,und nachgeforscht habt.Zum Beispiel die haben Ihr Ehefähigkeitszeugnis und die ganzen Dokumente sind 8000mal überprüft worden.Wofür der ganze Käse nochmal?Vieleicht geben sie ja auf wenn es noch 4 Monate länger dauert,da warten wir mal ab kopfhau
Könnt Ihr verstehen,das einem der Hut hoch geht?Ich bin ein stinknormaler Arbeiter und zahle immer alles pünktlich.Ich will doch nur mit meiner Frau endlich ein ganz normales Leben führen.Mehr wollen wir nicht.Wir tuen niemanden etwas.eine Sicherheit gibt es nicht,das die Ehe hält,aber wenn man das nur vor Augen hat,dann brauchen wir diese Forums nicht dann bleiben alle alleine und nur jeder ist sich selbst der nächste.Nun hab ich mich hier zum Affen gemacht,aber das ist mir egal.Sowas muß mal gesagt werden,auch wenn es nichts ändert.aber vieleicht hat der ein oder Andere mal ein einsehen und kann Anhand seiner in den Jahren erworbenen Menschenkenntniss ein Pärchen glücklich machen.Und Ihr könnt schon einiges dazu tuen,wenn ihr wollt.Seid nicht böse,will keinen beleidigen.Aber ich denke,das einige das genauso sehen.
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 22.06.2004 um 05:30:11
 
Hallo Kobi,

Du sprichst mir aus der Seele. Es gibt hier Menschen, die wirklich sehr nett sind und hilfsbereit sind. Dann gibt
es Menschen, die nur Ihr Beamten-Deutsch so herunterrasseln. Vielleicht sind solche Menschen nur zum ausspionieren im Forum. Mir kommt es so vor, als wir Menschen zweiter Garde sind, bloss weil wir mit einer Russin/Usbekin verheiratet sind.
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 22.06.2004 um 05:36:10
 
Ich kann nur zustimmen. Ich habe langsam aber sicher so einen Hass auf gewisse Leute. Ist es Sinn und Zweck
sich in Ruin zu klagen? Das bloss, weil sogenannte Halbgötter in der Botschaft hocken. Wahrscheinlich noch strafversetzt dazu. Selber keine Menschenkenntnis, aber
über andere Menschen urteilen. Glaube jetzt muss ich aufhören, sonst............
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #47 - 22.06.2004 um 07:41:36
 
Dieser Thread wird geschlossen, da er nicht nur unsachlich ist, sondern mittlerweile auch beleidigend für Mitarbeiter bestimmter Behörden wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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