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Familienzusammenführung (Gelesen: 17.249 mal)
Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 14.06.2004 um 20:39:19
 
Hallo, guten Abend !

Ich frag mich nun wo und in was für einem Land wir eigentlich Leben wenn ich mich bereits strafbar machen könnte, nur weil ich als Deutscher meine Russische Frau zu mir holen will. Also das begreif ich jetzt gar nicht mehr, das wenn die AEB ihre Zustimmung gegeben hat, die Botschaft trotzdem nein sagen kann   Augenrollen

Gruss
Wolf
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Mick
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Antwort #16 - 14.06.2004 um 20:54:33
 
Zitat:
Hallo, guten Abend !

Ich frag mich nun wo und in was für einem Land wir eigentlich Leben wenn ich mich bereits strafbar machen könnte, nur weil ich als Deutscher meine Russische Frau zu mir holen will. Also das begreif ich jetzt gar nicht mehr, das wenn die AEB ihre Zustimmung gegeben hat, die Botschaft trotzdem nein sagen kann   Augenrollen

Gruss
Wolf



Zur Info:
Wenn die Botschaft entgegen der Zustimmung der ABH das Visum ablehnen möchte, muss sie dieses der ABH vorher mitteilen.

Regt Euch mal nicht auf Leute, wir kennen hier alle nur eine Seite der Geschichte.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Olaf36
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Antwort #17 - 14.06.2004 um 21:23:04
 
Ja richtig, Mick...das stimmt! Daher bin ja auch sehr sehr gespannt, ob uns Stefan auf dem Laufenden hält...ich kann  und will mir nicht vorstellen, daß die Ablehnung vollkommen grundlos oder "aus Gutdünken" heraus entstanden ist!

Ich meine die begründen das doch sicher, oder?!

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Mick
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Antwort #18 - 14.06.2004 um 21:34:29
 
Zitat:
Ja richtig, Mick...das stimmt! Daher bin ja auch sehr sehr gespannt, ob uns Stefan auf dem Laufenden hält...ich kann  und will mir nicht vorstellen, daß die Ablehnung vollkommen grundlos oder "aus Gutdünken" heraus entstanden ist!

Ich meine die begründen das doch sicher, oder?!




Hi,
wenn remonstriert wird, gibt es auch einen rechtsmittelfährigen Bescheid mit Gründen. Wir werden sehen, oder nicht Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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stefan71
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Antwort #19 - 14.06.2004 um 21:56:48
 
Zuerst mal möchte ich klarstellen, dass es sich nicht um
eine Scheinehe handelt. Ich frage mich auch, wie andere Leute es schaffen Ihre ganzen Verwandten nach
Deutschland zu bekommen.

Was ich nicht verstehe? Ich war am Freitag in der Ausländerbehörde und der Beamte hat mir seine Zustimmung gezeigt. Er hat mir noch die ganzen Formulare mitgegeben, die wir brauchen, wenn Sie nach
Deutschland kommt. Diesen Satz hat die Botschaft geschrieben.

"Nach Überzeugung der Botschaft und der zuständigen Ausländerbehörde fällt die von Ihnen mit Herrn Stefan Wagner geschlossene Ehe jedoch nicht unter den Schutz des Art 6 GG, Ihr Antrag wurde abgelehnt"

Entweder hat mich die Ausländerbehörde angelogen, oder die Botschaft.

So wie es aussieht werde ich einen Anwalt einschalten müssen. Ich werde mir von meiner Frau eine Vollmacht schicken lassen und dann remonstrieren.
Ich werde Euch auf jeden Fall auf den Laufendem halten.

Vielen Dank für Euer Mitgefühl. Ich habe vorher meiner Frau auch nicht geglaubt, wieso Sie damals kein Touristenvisum bekommen hat. Bis ich dann selber in der Botschaft war und die zuständige Sachbearbeiterin kennengelernt habe. Im Vorfeld gleich Alles ablehnen. Das Verfahren ist nicht automatisiert war die Aussage.
Meine Frau ist schon so sehr eingeschüchtert von dieser Beamtin, dass Sie gar nicht mehr in Botschaft gehen möchte.

Gruss, Stefan
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Mick
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Antwort #20 - 15.06.2004 um 01:05:56
 
Zitat:
Zuerst mal möchte ich klarstellen, dass es sich nicht um
eine Scheinehe handelt. Ich frage mich auch, wie andere Leute es schaffen Ihre ganzen Verwandten nach
Deutschland zu bekommen.


Ich, vermutlich auch alle anderen, unterstelle gar nichts, wir wollen nur an alles denken und alles in Betracht ziehen.
Man mag auch gespaltener Meinung zum Thema "zeitgleiche Befragung der Ehegatten" sein. Diese Befragungen funzen manchmal hervorragend, oft gibt es Widersprüche. Aber wenn ich Widersprüche sehe, frage ich mich auch immer, ob die nicht logischerweise aufkommen, weil die Betroffenen nach kurzer Kennenlernzeit praktisch "gezwungen" werden zu heiraten, um zusammen zu leben.
In der Regel traue ich mir zu, da ein treffendes Urteil zu finden, im Zweifelsfall sollte man m.E. einen Nachzug zulassen und die eheliche Lebensgemeinschaft nach der Einreise prüfen.

Zitat:
"Nach Überzeugung der Botschaft und der zuständigen Ausländerbehörde fällt die von Ihnen mit Herrn Stefan Wagner geschlossene Ehe jedoch nicht unter den Schutz des Art 6 GG, Ihr Antrag wurde abgelehnt"


Das ist eine Sache, die mich stutzig macht. Normalerweise lehnt die Botschaft ohne Gründe ab und verweist nur auf die Rechtsvorschriften, in denen steht, das keine Begründung angegeben werden muss (§ 66 Abs. 2 AuslG). Eine Begründung erfolgt erst nach Remonstration. Wie ich das hier verfolgt habe, ist es dazu noch lange nicht gekommen.

Zitat:
Entweder hat mich die Ausländerbehörde angelogen, oder die Botschaft.


Das ist so, wenn alles andere stimmt, bzw. richtig verstanden und wiedergegeben wurde.

Zitat:
Ich werde Euch auf jeden Fall auf den Laufendem halten.


Wir bitten drum. Dann aber bitte einen Link zum Ursprungsthread setzen, sonst kann keiner mehr den Zusammenhang herstellen Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 15.06.2004 um 10:05:21
 
Hallo Stefan71

Zitat:
Meine Frau ist schon so sehr eingeschüchtert von dieser Beamtin, dass Sie gar nicht mehr in Botschaft gehen möchte.


Geht meiner Frau ähnlich, wir stehen kurz vor der gegenseitigen Befragung, meine Frau macht sich jetzt schon fast in die Hose und hat bald keine Lust mehr nach Deutschland zu kommen. Die Behörden hier in Deutschland können sich gar nicht vorstellen welche Angst das die Leute aus Russland oder aus dem Osten von Fragen jeglicher Art haben, besonders die älteren Leute. Das ist aber auf das alte System dort zurück zuführen, wenn da eine/r den Mund aufgemacht hatte, dann musste er/sie in Sibirien weiterleben.

Es herrscht hier aber auch eine völlig falsche Meinung, das alle nur aus wirtschaflichen Gründen nach Deutschland kommen wollen. Das mag vielleicht teilweise bei ganz jungen zutreffen aber doch sicher nicht bei älteren, zumal man in Russland alles bekommt oder Kaufen kann was es auch hier gibt.

Gruss
Wolf



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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 15.06.2004 um 19:12:21
 
Hallo zusammen!

War heute nochmals in der Ausländerbehörde. Jetzt weiss ich auch den Grund. Meine Frau hatte einen Zettel bei der Befragung dabei und benützt. Auf dem Zettel waren die Daten meiner Eltern. Ich sagte nur, dass es auch für mich schwer ist, die Namen meiner Schwiegereltern zu merken. Dann sagte der Beamte noch, dass meine Frau auf die Beamtin in Taschkent den Eindruck gemacht hatte, das Sie nur nach Deutschland möchte. Beamte sehen das nach den ersten Eindruck......

Wie können das Beamte entscheiden auf den ersten Eindruck? Laut meiner Einschätzung kommt die Beamtin mit Ihren eigenen Leben nicht klar. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die vorerste Ablehnung mit meiner Beschwerde zusammenhängt. Natürlich musste ich erst einmal schlucken über die Dreistheit.

Der Beamte hat mich noch ein wenig ausgefragt mit unangenehmen Fragen und wird nun nochmals bei der
Botschaft anrufen und Freitag werde ich bescheid kriegen. Ich hoffe nun, dass es evtl. doch ohne Anwalt geht.

Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
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Andreas78
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Antwort #23 - 15.06.2004 um 19:18:42
 
Klingt stark nach Willkür (verboten!!!  Smiley). Kannst aber nix machen außer Rechtsweg. Wenn sie sich für den Bescheid etwas aus den Fingern saugt... -> Widerspruch und nochmal ans AA wenden.
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 15.06.2004 um 20:01:59
 
Hallo stefan71,

wie oft hast Du deine Frau eigentlich schon besucht  Fragezeichen

Mit den Namen geht es mir ähnlich, von meinen Schwiegereltern weiss ich auch nicht so viel, obwohl ich alle 2 Monate nach Moskau zu meiner Frau fliege, hab ich meine Schwiegereltern erst 2 mal gesehen. Die wohnen aber auch 5 Std. von meiner Frau weg.
Deine Beschwerde am Anfang dürfte warscheinlich die ganze Angelegenheit schon etwas erschwert haben, vermute ich mal.

Gruss
Wolf
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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 15.06.2004 um 20:14:54
 
Hallo Wolf,

ich habe meine Frau bisher 2x besucht. 1x haben wir uns in Moskau getroffen. Das zweite Mal habe ich Sie bei Ihren Eltern zuhause besucht. So etwas herzliches habe ich in meinem Leben noch nicht erfahren. Nur die Schwester war ein wenig zickig.
Heute die Fragen waren:

-wie viele Freundinen ich schon gehabt habe?
-wieso hat es bei den anderen nicht geklappt?
-ob ich mich bereit für eine Beziehung fühle?

Nun hoffe ich wirklich, dass der Beamte sich nochmals für mich einsetzt. Glauben tue ich es nicht, weil die Beamten doch zusammen halten. Es wusste noch nichts über die Verweigerung. Komisch, da auf den Bescheid steht, dass es mit Rücksprache der Ausländerbehörde war. Ich glaube schon fest die Probleme wegen der Beschwerde zu haben. Die reden Dir so lange ein schlechtes Gewissen ein, bis Du zweifelst. Na, ja ich werde kämpfen.

Viele Grüße
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 15.06.2004 um 23:48:10
 
waaaaaaaaaaaaas?!

Solche Fragen stellen die?! Geht das nicht zu sehr in die Privatspähre...

-wie viele Freundinen ich schon gehabt habe?
-wieso hat es bei den anderen nicht geklappt?
-ob ich mich bereit für eine Beziehung fühle?


also echt...ich bin entsetzt! Solche Fragen...also als ob wir hier im absoluten Paradies wohnen und alle nur ein Ziel kennen: Auf nach Deutschland...

a) 3 ernsthafte und längerjährige
b)weil es auseinandergegangen ist.
c) aber selbstverständlich..l. Zwinkernd

Also ich finde solche Fragen echt seltsam... was bezweckt man mit solch intimen Fragen?!

Das der ins Stottern gerät?! Pfff also ich bin echt überrascht...vielleicht sollte man sich mit "Beschwerden" auf jeden Fall zurückhalten, Stefan...erst mal immer den Ball flach halten.Du willst ja erst mal was...das Dein Fall rasch bearbeitet wird
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Anjalein
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Antwort #27 - 16.06.2004 um 01:14:30
 
Liebe Leute, Scheinehen gibt es! Viele sogar! Und statistisch ist die GUS da sehr weit vorne! Aus diesem Grund gibt es solche zeitgleichen Interviews, die enorm Sinn machen! Warum fasst Ihr das immer gleich alles als "verbotene Willkuer" oder Schikane auf?

Es handelt sich immerhin um einen verfassungsmaessigen Anspruch auf enorm viele staatliche Leistungen, der begruendet wird, und ja, der zustaendige Visumbeamte ist sehr wohl berechtigt, entsprechende Fragen zu stellen und auch, sich seine Meinung zu bilden. So Sprueche wie " Laut meiner Einschätzung kommt die Beamtin mit ihrem eigenen Leben nicht klar" finde ich mehr als daneben.

Wenn Du eine berechtigte Beschwerde ueber das dienstliche Tun und Nicht-Tun der Beamtin hast, dann auessere diese gegenueber dem Dienstherrn, dem Auswaertigen Amt.

Da wir in einem Rechtsstaat leben, gibt es ja die bereits genannten Rechtsmittel wie Remonstration und im Extremfall Klage.

Behoerdenangst der, ich nehme mal an, jungen Frauen mit der Panik vor Sibirien in den "alten" Vorfruehlings-Koepfen zu begruenden finde ich auch recht abwegig, sorry.

Und Stefan, einen ZETTEL mit Daten dabeizuhaben ist wirklich ziemlich daemlich, entschuldige. Die Bemuehungen Deiner Frau, alles prima herzusagen, in allen Ehren, aber sowas RIECHT doch nach Scheinehe.
Da wuerden bei mir als bearbeitender Beamtin ALLE Sirenen angehen.

Na viel Erfolg jedenfalls, so wie Du Dich hier gibst, wirst Du wahrscheinlich soviel Wind machen, dass Deine Frau bald schon bei Dir ist, Glueckwunsch. Wind machen wird ja immer extrem angepriesen her, ruf mal beim AA an, die bringen diese Saecke von der Botschaft schon auf Trab.

Nix fuer ungut, das wuerde mich sogar freuen, sofern es denn bei Euch tatsaechlich auf beiden Seiten ernsthaft ist (und jetzt geh nicht gleich wieder hoch).
Moeglicherweise handelt es sich einfach um ein grosses Missverstaendnis, und Ihr koennt die zustaendligen Konsularbeamten doch noch von der Ernsthaftigkeit Eurer Beziehung ueberzeugen. Und dass ihr das muesst, ist KEINE Schikane und NICHT Eure Privatsache.

Naja. Halt uns auf dem Laufenden.


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stefan71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 16.06.2004 um 05:31:46
 
Hallo!

Wieso sollte ich explodieren? Bist Du Beamtin, so wie Du schreibst. Ich habe vollstes Verständnis für Befragung über Scheinehe. Ich werde bestimmt auch nicht gegen die Behörden arbeiten. Deshalb beantworte ich die gestellten Fragen nach besten Gewissen. Auch, wenn Sie unter die Gürtellinie gehen.
Wie gesagt müssen auch die Leute aus den ehmaligen GUS-Staaten verstanden werden. Deutsche Namen sind schwierig, wie für uns Russische Namen. Natürlich war es eine Dummheit einen sogenannten Spickzettel mitzunehmen. Das aber kläre ich lieber persönlich mit Ihr.
Natürlich mache ich mir meine Gedanken und sehe auch die Gefahren. Es stimmt auch, dass viele ehemalige GUS-Staatler eine Scheinehe im Sinn haben. Ich denke schon, dass ich mit beiden Beinen im Leben stehe und auch weiss, was ich mache. Aber wer ist schon 100%-ig geschützt davor. Jeder würde lügen, wenn Er/Sie es so sagen würde. Es ist auch vollkommen klar, dass man über Leute zu beurteilen sehr vorsichtig sein muss. Aber Du kennst die Beamtin nicht und kannst Dir deshalb auch keine Meinung darüber bilden. Gewisse Beamten können schon einen Druck aufbauen.
Klar ist auch, dass ich in diesem Fall emotional bin. Aber ich denke, nein ich weiss, dass ich noch sehr harmlos bin gegenüber anderen Menschen. Das hat mir auch ein Beamter bestätigt. Es ist das gute Recht jedermanns über den Stand der Bearbeitung nachzufragen. Mehr mache ich nicht. Das mit der Beschwerde war ein Fehler aus dem ich lernen werde und schon schmerzlich lernen musste. Beamte solle man Ihre Arbeit machen lassen. Das nur zur Info. Trotzdem finde ich es gut, dass auch ein kritischer Beitrag kommt. Das Forum ist echt klasse.
Gruss, Stefan

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Antwort #29 - 18.06.2004 um 19:47:45
 
Hallo! Ich wollte Euch auf dem Laufenden halten. Am Donnerstag hat mich der Beamte von der Ausländerbehörde angerufen und gesagt, dass die Beamtin mit sich nicht mehr reden lässt. Nur auf dem Bescheid steht mit ausdrücklicher Rücksprache der Ausländerbehörde. Da sieht man, dass die Entscheidung ja wohl nur in Taschkent getroffen wurde und Ober sticht Unter.

Der Beamte meinte nur, wann ich das nächste Mal Urlaub habe und zu meiner Frau fahre. Sein Ratschlag. Wir sollen schnellstmöglich schauen, dass meine Frau schwanger wird. Dann gäbe es kein Problem mehr.

Meine Frau hat schon Einspruch beim Konsul der Deutschen Botschaft eingereicht. Wer weiss denn jetzt den weiteren Ablauf? Geht unser Fall nach Köln zu Bundesverwaltungsgericht? Nach was für welche Kriterien wird dort entschieden? Wie lange dauert die sog. "Remonstration"?

Wer weiss einen guten Anwalt und ab wann kann ein Anwalt etwas unternehmen? Wie gross sind die Erfolgschancen mit einem Anwalt? Ich habe gehört, dass die Anwälte sehr teuer sind, Minimum 1000,-- Euro.

Andere Möglichkeit wäre den Fall zu publizieren. Leider habe ich keine Kontakte zu irgendwelchen Medien.

Guter Rat ist teuer. Darf ich meine Frau über ein anderes EU-Land nach Deutschland bringen? Habe ich dann hier in unserem Rechtstaat die Möglichkeit auf ein Visum für meine Frau?

Für mich ist es nur sehr schwierig, weil ich überhaupt keine Ahnung habe. Mein guter Glaube geht mir langsam verloren. Das ist wirklich ein reiner Nervenkrieg, der meine Frau und mich noch enger zusammen binden wird.

Ich bin Euch wieder für jeden Antwort dankbar. Auch, wenn die Antwort nicht zu meinem Wohlfallen ist.

Viele Grüße, Stefan Schockiert/Erstauntm weinend
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