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Ergebnisse Vertrauensanwalt der DB (Gelesen: 1.905 mal)
bingoma
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ergebnisse Vertrauensanwalt der DB
05.06.2004 um 08:19:12
 
Hallo ! wäre für einen Rat sehr dankbar!

Seit 3 Jahren bemühen wir uns um die Einreise meines Freundes - seit 1,5 Jahren sind wir verheiratet.

Vor 2,5  Jahren war das 1. Ergebnis des Vertrauensanwaltes dieser westafrik. Botschaft, mein Freund sei verheiratet. Glücklicherweise konnte ich den normalerweise nicht einsehbaren Bericht mir anschauen (ein guter Bekannter war damals mein Sachbearb. auf der AHB). Es waren Namen im Bericht, die niemand kannte.Es wurden also falsche Personen befragt. Ich hatte dann bei der DB eine erneute Untersuchung gefordert - das wurde abgelehnt. Darauf hin schrieb ich an das Auswärtige Amt. Aber die haben meinen Brief einfach an die DB weitergeleitet.

Dann haben wir beschlossen, dort zu heiraten . Der Standesbeamte hier in D forderte die Überprüfung der Urkunden. 2. Ergebnis der Vertrauensanwalts: Urkunden seien OK, es ist auch davon auszugehen, daß mein Mann  ledig war. Der Satz "es ist davon auszugehen..." reichte dem Standesbeamten nicht - er forderte eine 100% Aussage, daß er nicht verheiratet war.

Es wurde eine dritte Untersuchung veranlasst (auf meine Kosten natürlich) : Ergebnis : mein Mann sei geschieden, die Ehe sei somit rechtmäßig. Wir sollen aber die Eheurkunde ändern lassen. Mein Mann sieht das aber überhaupt nicht ein, weil er nicht geschieden war sondern ledig.

Es ist eindeutig, daß mindestens 2 Ergebnisse des VA innerhalb von 3 Jahren nicht OK sind.

Was können wir tun, um gegen das letzte Ergebnis vorzugehen? Warum verlässt sich die DB so einfach auf diese Berichte, wo doch alleine in unserem Beispiel der Beweis auf der Hand liegt, daß der VA in mindestens 66 % schlampig gearbeitet hat?

An wen kann ich mich wenden? Leider habe ich es mit einer sehr sturen Botschaft zu tun, die es mir noch heute übel nimmt, daß ich die Eheschließung in Westafrika vorgenommen habe, ohne vorher bei der DB einen Besuch abzustatten. (Wollte mir im Urlaub die Laune nicht vermiesen lassen) Auch meine AHB ist nicht interessiert mir weiterzuhelfen, die warten nur auf die BEstätigung vom Standesbeamten, daß die Eheschließung rechtmäßig ist.

Wie schätzen Sie die Situation ein?
Ich wäre Ihnen so sehr dankbar für einen Rat!

Liebe Grüsse
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Janine
Ex-Mitglied
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.06.2004 um 09:39:18
 
Hallo,

das ist ja furchtbar. So lange läuft das ganze schon? Wie hälst du das bloss aus?

Um welches Westafrikanische Land handelt es sich den bei Euch? Hast Du einen Anwalt hier? Das kann der DB doch völlig egal sein, ob du in Afrika geheiratet hast - das tun doch fast alle. Und kein Mensch geht vorher zur Botschaft und stellt sich dort vor.

Ich drücke dir Daumen.

LG,
Janine
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LG janine
 
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Andreas78
Junior Top-Member
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.06.2004 um 11:04:49
 
Hmm, kompliziert. Wäre wirklich interessant, um welches Land es sich handelt.

Zunächst mal frage ich mich, welchen Beweiswert das Überprüfungsverfahren überhaupt haben kann, wenn bei 3 Untersuchungen 3 verschiedene Ergebnisse herauskommen. Wenn das ganze gerichtlich überprüft würde, was käme dann bei einer 4. Untersuchung heraus? Da ist doch eine eidesstattliche Erklärung mehr wert.  motz

Dann könnte man dagegen vorgehen, dass der Standesbeamte "ist davon auszugehen" als nicht ausreichend ansah. Meiner Meinung nach müssen begründete Zweifel an der Echtheit bzw. inhaltlichen Richtigkeit bestehen, alles andere ist Willkür.  explo

Am besten gehst Du zum Anwalt. Leider dauern Verwaltungsgerichtsverfahren auch ziemlich lange. Keine Ahnung ob man da etwas beschleunigen kann wegen Grundrechten (Schutz von Ehe und Familie), damit Dein Mann endlich das Visum bekommt.  ???

Viel Glück!
Und halt uns auf dem laufenden.

Andreas
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 05.06.2004 um 15:12:50
 
Hallo,

wenn Dir der Stress und Rummel nicht zu groß ist, geh' an die Öffentlichkeit.

Auf meiner Homepage findest Du dazu ein paar Tipps und außerdem noch alle möglichen anderen Stellen, an die Du Dich wenden kannst.

http://people.freenet.de/scheinehe

Wenn die Behörden Druck von außen, seien es die Medien oder politische Vertreter, bekommen, sind sie (nach meiner Erfahrung) eher bereit, einzulenken.

Ich wünsche Dir und Deinem Mann weiterhin viel Kraft und vor allem, viel Erfolg!

Liebe Grüße
Janna
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