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deutsch-bras. Ehe: Kosten+Heiratsvisum (Gelesen: 3.794 mal)
karoluc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.06.2004 um 21:15:48
 
Hallo

Ich habe vor, meinen brasilianischen Freund in D zu heiraten. Da ich "nur" Studentin bin wuerde ich gerne wissen:

1.was fuer Kosten da auf mich/uns  zukommen?

2. ob es sich lohnt, die erforderlichen Dokumente bereits in Brasilien durch von der Botschaft empfohlene und bestaetigte Ubersetzer zu uebersetzen?

3. ob deutsch-bras. Paare Erfahrungen mit einer Heirat ohne Heiratsvisum haben ? (bras. Partner reist als Postivstaatler ohne Visum ein und heiratet in D)

4. ob durchgesetzt werden kann, dass auf eine Rueckreise zwecks Heiratsvisumbeantragen aufgrund des Ticketpreises verzichtet wird?

5. wie viel ungefaehr ein zu diesem Zweck eingesetzer Anwalt kostet?

Vielen Dank fuer jegliche Tipps
schoenen Gruss

ka
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.06.2004 um 21:36:04
 
Ich gehe davon aus, dass Du Deutsche bist.

zu 1. Gebühren fürs Standesamt, Übersetzung von Dokumenten, Dolmetschen (1 Termin vorher sowie die Eheschließung), grob geschätzt solltest Du dafür 300 € einplanen

zu 2. Nein, Übersetzungen müssen normalerweise von einem vereidigten Übersetzer in D angefertigt werden.

zu 4. bei Eheschließung in D kann die Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise eingeholt werden.

zu 5. brauchst Du nicht.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.06.2004 um 21:38:24
 
Es besteht das Risiko, dass das OLG nicht schnell genug arbeitet, um die Eheschließung innerhalb von 3 Monaten durchführen zu können.  Smiley
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 03.06.2004 um 22:14:23
 
Tja, stellt sich die Frage, ob man nicht ein Eheschließungvisum beantragen sollte Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.06.2004 um 22:29:22
 
Zitat:
Tja, stellt sich die Frage, ob man nicht ein Eheschließungvisum beantragen sollte Zwinkernd


Das sehe ich auch so. Das Problem ist, dass oftmals die Zustimmung erst erteilt wird, wenn das Verfahren beim OLG abgeschlossen ist. Dazu muß aber erstmal die Eheschließung angemeldet werden. Das erfordert die Anwesenheit beider Verlobten oder diese Beitrittserklärung, in jedem Fall ist es mit höheren Kosten verbunden.
Am besten mit der ABH sprechen, damit sie dem Visum vorher zustimmen, evtl. müssen zumindest alle Dokumente im Original, legalisiert und übersetzt vorliegen (vom Standesamt bescheinigen lassen).
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karoluc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.06.2004 um 16:47:11
 
hallo,

Vielen Dank fuer die schnellen Antworten.

dann noch mal 2 Fragen:

1. Waer es dann nicht am sichersten, ein Heiratsvisum zu beantragen und dann einfach in Daenemark zu heiraten? Der Papieraufwand ist dann doch weniger kompliziert, oder?

2. Wenn doch Heirat in D: kann ich mit einer Vollmacht von meinem Zukuenftigen  nicht schon mal beim Standesamt antreten und den Pruefprozess ins laufen bringen, bevor der junge Mann eingereist ist?

nochmals danke
Ka
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karoluc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.06.2004 um 17:10:53
 
Hier noch mal Ka

ich hab da noch ein Verstaendnisproblem!

das Standesamt sagt, dass die Legalisierung von Dokumenten aus Brasilien nicht notwendig ist.

1. Ist es also die ABH die die Legalisierung verlangt?
2. Gemeint ist also die Legalisierung vom OLG in D nicht in Brasilien?

Danke fuer die Hilfe.   
ka
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.06.2004 um 18:11:53
 
Zitat:
1. Waer es dann nicht am sichersten, ein Heiratsvisum zu beantragen und dann einfach in Daenemark zu heiraten? Der Papieraufwand ist dann doch weniger kompliziert, oder?


Exotische Variante, lohnt sich nur wegen dem Geld wohl höchstens, wenn Du nah an der Grenze wohnst. Hängt außerdem von der ABH ab, die stimmen dem Visum üblicherweise erst zu, wenn schon (mit Kosten verbundene) Schritte zur Eheschließung unternommen wurden.

Zitat:
2. Wenn doch Heirat in D: kann ich mit einer Vollmacht von meinem Zukuenftigen  nicht schon mal beim Standesamt antreten und den Pruefprozess ins laufen bringen, bevor der junge Mann eingereist ist?


Ja, das geht. Dafür brauchst Du das Formular für die Beitrittserklärung vom Standesamt. Das füllt Dein Freund aus und läßt seine Unterschrift vom Konsularbeamten in Brasilien beglaubigen (20 €?), außerdem ist noch eine beglaubigte Passkopie erforderlich.
Zusammen mit allen Originalen dann per Kurier nach D schicken. Papiere übersetzen lassen und Eheschließung anmelden. Beim OLG wird dann das Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durchgeführt, es fallen einkommensabhängige Gerichtsgebühren an.
Danach bekommt ihr einen Termin für die Eheschließung. Ein Visum ist dann natürlich nicht mehr erforderlich.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.06.2004 um 18:23:57
 
Zitat:
Hier noch mal Ka

ich hab da noch ein Verstaendnisproblem!

das Standesamt sagt, dass die Legalisierung von Dokumenten aus Brasilien nicht notwendig ist.

1. Ist es also die ABH die die Legalisierung verlangt?
2. Gemeint ist also die Legalisierung vom OLG in D nicht in Brasilien?

Danke fuer die Hilfe.  
ka


Erst mal die übliche Info beim Auswärtigen Amt:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Also angesichts der Tatsache, dass Behördenmitarbeiter sich auch schon mal irren können  Smiley, würde ich die Legalisierung in jedem Fall vornehmen lassen, damit Du dann nicht so  cry: dastehst.
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