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Einkommensnachweis für Selbständige (Gelesen: 3.267 mal)
Zemra4
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Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.06.2004 um 17:46:57
 
Ich wurde im Rahmen der Familienzusammenführung, mein Mann ist aus dem Kosovo, aufgefordert von meinem Steuerberater einen „Nachweis meines Lebensunterhaltes“ beizubringen.

Da ich erst seit 1 Jahr eine eigene Firma habe, sind die steuerlichen Angelegenheiten Gewinn/Verlustrechnung noch nicht abgeschlossen.

Habe jetzt folgende Fragen:

1 - Reicht auch eine Umsatzbestätigung meines Steuerberaters aus?

2. – Können durch „falsche“ bzw. „ungeschickt“ formulierte Auskünfte Nachteile entstehen?
Wenn ja welche?

3 – Es wurde mir gesagt, dass mein Einkommen keine Rolle spielen würde, denn als Deutsche dürfte einer Familienzusammenführung selbst als Sozialhilfeempfängerin nichts im Wege stehen, Stimmt das?

4 – Wenn Punkt 3 zutrifft, warum wird dann überhaupt nach einem Nachweis für den Lebensunterhalt im Falle einer Selbständigkeit gefragt?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.06.2004 um 18:18:31
 
Mal kurz:

Bei deutschen Ehegatten spielt in der Tat das Einkommen keine Rolle (evtl. nur für die Frage, ob die Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 3 Jahre erteilt wird).

Siehe auch mal in der
FAQ
dazu nach . Wurde auch schon oft im Board besprochen.... Suchfuntion nutzen  Zwinkernd
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Zemra4
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Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.06.2004 um 19:12:08
 
Hallo Fons,

vielen Dank für den Hinweis, habe die Suchfunktion benutzt und bin bis 360 Tage zurückgegangen.

Jetzt brauche ich "nur noch" die Antworten auf die Fragen 1 und 2

Danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.06.2004 um 19:13:51
 
Na eigentlich erübrigen die sich ja!
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Andreas78
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.06.2004 um 21:54:14
 
Zitat:
1 - Reicht auch eine Umsatzbestätigung meines Steuerberaters aus?

2. – Können durch „falsche“ bzw. „ungeschickt“ formulierte Auskünfte Nachteile entstehen?
Wenn ja welche?


Wenn Du etwas nicht nachweisen kannst, mußt Du versuchen, es glaubhaft zu machen. Dafür kannst Du verschiedenste Dokumente verwenden, z.B. Kontoauszüge oder auch die Umsatzsteuererklärungen, Hauptsache große Zahlen  lachen  lach
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag aktuelles ungeprüftes Kassenbuch vorlegen
Antwort #5 - 04.06.2004 um 01:10:13
 
Hallo,

ich würde mein aktuelles Kassenbuch vorlegen, egal ob schon vom Steuerberater geprüft oder nicht und die ABH darauf hinweisen, dass diese aktuellen Zahlen noch nicht vom Steuerberater bearbeitet sind. Wenn Dein Steuerberater eine Umsatzbestätigung ausstellt, lege sie auch mit vor.

So zeigst Du Kooperationsbereitschaft. Falls Du auch noch Miet- oder Zinseinnahmen hast, lege hierfür Mietverträge und Kontoauszüge vor.

Das sollte der ABH eigentlich reichen, zumal sie ja im Grunde bei Deutschen den Einkommensnachweis gar nicht fordern darf ...

Falschangaben zu machen, kann gefährlich sein, könnte als vorsätzlicher Betrug ausgelegt werden. Und ehrlich währt immer am längsten.

Ungeschickt formulieren kannst Du eigentlich nichts, wenn Du der ABH die Fakten (sprich: Kassenbuch, Mietverträge, Kontoauszüge) auf den Tisch legst. Ich würde immer persönlich mit den Unterlagen vorsprechen, der ABH auch keine Originale da lassen - sie sollen ruhig kopieren, was sie für die Akte haben wollen.

Liebe Grüße
Janna
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