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Ohne Heiratsvisum keine AE (Gelesen: 7.643 mal)
ralfh
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ohne Heiratsvisum keine AE
02.06.2004 um 14:20:37
 
Hallo

wir haben in Dänemark geheiratet. Die Ausländerbehörde gibt keine AE ohne Heiratsvisum.
Was für Möglichkeiten gibt es jetzt genau, was kann man tun das Sie eine AE bekommt?.
Weil zurück nur wegen dem Visum ist nicht normal u. finanziell im Moment nicht möglich.

Ralf
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Ralf
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Antwort #1 - 02.06.2004 um 15:15:55
 
Ääähhhh....
Wenn mich nicht alles täuscht, ist deine Frage
hier
schon einmal beantwortet worden.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.06.2004 um 15:30:41
 
Du wolltest doch einen Anwalt konsultieren. Was hat der denn gesagt?

Darüber, ob die Ausreise zur Beschaffung eines "richtigen" Visums "normal" ist oder nicht und ob Ehepaare dafür getrennt werden dürfen, brauchen wir in diesem Forum nicht zu diskutieren. Es entspricht der Gesetzeslage.

Aber glaube mir, 2 Monate sind echt auszuhalten. Andere warten da viel länger (z.B. ich).
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ralfh
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Antwort #3 - 02.06.2004 um 15:37:57
 
morgen habe ich termin beim anwalt dann weis ich genaueres wie es weiter geht....
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.06.2004 um 15:56:03
 
Hallo,
Ich habe das gleiche Problem wie Ralf. habe meinen Mann in Dänemark geheiratet aber er bekommt keine AE weil er Touristenvisa hat!! das Problem ist, daß er NICHT zurück darf, da er sonst ins Gefängnis kommt!!
Wie wissen nicht was wir tun sollen!! kein Geld da, Wohnung am Hals und mein mann hat nur noch 1 Woche Visa!!!
Gibt es die Möglichkeit, daß er Asyl beantragt, da er nicht zurück kann??!!
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Mick
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Antwort #5 - 02.06.2004 um 16:12:59
 
Zitat:
Gibt es die Möglichkeit, daß er Asyl beantragt, da er nicht zurück kann??!!


Das ist ein freies Land. Wenn er Asylgründe hat, dann sollte er einen entsprechenden Antrag stellen. Sein Verhalten wird allerdings negativ bewertet werden, denn: wer sich verfolgt fühlt, der stellt einen Asylantrag unmittelbar nach der Einreise und nicht erst dann, wenn ihm kein anderweitiges Aufenthaltsrecht eingeräumt wird.
BTW: warum würde er inhaftiert werden im Falle der Rückkehr?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Hartmut_Krentz
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Antwort #6 - 02.06.2004 um 16:19:26
 
Wenn ich mich recht erinner wegen Nichtableistung
des Wehrdienstes im Libanon.
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.06.2004 um 16:45:01
 
Zitat:
Aber glaube mir, 2 Monate sind echt auszuhalten. Andere warten da viel länger (z.B. ich).


Also ich bin auch schon wieder seit gut 10 Wochen von meiner Frau getrennt. Da muss man eben durch!

Und wer eben nicht warten kann und unbedingt in Dänemark heiraten möchte, der kann das natürlich tun, darf sich aber dann nicht wundern, wenn der ausländische Ehepartner in das Heimatland zurückgeschickt wird, um dort ein Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen.

Joemi
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ralfh
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Antwort #8 - 02.06.2004 um 18:56:50
 
Und was mein Ihr dazu???  [beifall=beifall.gif]

Sollte die ABH die Genehmigung nicht erteilen und auf eine Ausreise und einen neuen Visumsantrag bestehen, dann kann man noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen wegen Ermessungsfehler, denn das würde dem Artikel 6 des Grundgesetzes bzgl. Recht auf Unverletzlichkeit der Ehe widersprechen und evtl. auch der allgemeinen Verwaltungsvorschrift 9.1.0.4 zum Ausländergesetz (AuslG-VwV) "Das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Visumspflicht verliert jedoch an Gewicht, wenn offensichtlich ist, daß ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung erfüllt ist".
Ein Gerichtsurteil des VG München (Gerichtsbescheid vom 02.02.2001 - M 21 K 00.3535 -; 22 S., M0163) bestätigt dies. Ein interessanter Absatz aus diesem Urteil lautet wie folgt: ... Demzufolge darf die betreffende Ausländerbehörde die beantragte Aufenthaltsbefugnis nur dann versagen, wenn ausnahmsweise besonders schwerwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, die gegenüber dem grundrechtlich gewährleisteten Schutz der familiären Lebensgemeinschaft überwiegen.

Steht nix das ein Visum Pflicht ist um die AE zu bekommen explo

Ralf
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Doc
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Antwort #9 - 02.06.2004 um 20:03:34
 
Zitat:
Und was mein Ihr dazu???  [beifall=beifall.gif]


§ 71 AuslG:
Zitat:
(1) Die Versagung eines Visums und eines Paßersatzes an der Grenze ist unanfechtbar. Der Ausländer wird auf die Möglichkeit einer Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung hingewiesen.

(2) Gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach den §§ 8 und 13 Abs. 2 Satz 1 können vor der Ausreise des Ausländers Rechtsbehelfe nur darauf gestützt werden, daß der Versagungsgrund nicht vorliegt. In den Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und § 13 Abs. 2 Satz 1 wird vermutet, daß schon im Zeitpunkt der Einreise der Ausländer visumpflichtig und das Visum zustimmungsbedürftig war.

(3) Gegen die Versagung einer Duldung findet kein Widerspruch statt.


Und es gibt höchstrichterliche Entscheidungen, dass die Ausländerbehörde verlangen kann, dass das Visumverfahren nachgeholt werden muss, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, wenn dies den Betroffenen zumutbar ist. In seltenen Fällen darf die Ausreisepflicht sogar zwangsweise durchgesetzt werden (Abschiebung).

Doc  Augenrollen


Nachtrag:
Mal ehrlich, wenn bei jedem Fall die 6 Augen (2 beim Sachbearbeiter und 4 bei den Eheleuten) zugedrückt werden würden, dann können wir die Gesetze bald in die Tonne treten!
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« Zuletzt geändert: 02.06.2004 um 20:15:30 von Doc »  

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Mick
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Antwort #10 - 02.06.2004 um 20:56:06
 
Zitat:
Wenn ich mich recht erinner wegen Nichtableistung
des Wehrdienstes im Libanon.



In letzter Konsequenz müsste ich auch in den Bau, wenn ich mich dem Wehrdienst entziehe. Ist kein Grund, von einer Rückkehr abzusehen.

Und wer behauptet, dass eine Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung bei bestehender Ehe mit Deutschen nicht möglich ist, der hat zuviel im falschen Forum gelesen. Siehe Antwort von Doc. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
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Zitat:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 02.06.2004 um 21:27:31
 
Hallo Doc,

zu Deinem Nachtrag: Ja Du hast recht, Gesetze müssen sein...Aber auch wenn ich durchaus sehr gern in diesem Land lebe, kann ich viele Dinge nicht verstehen:

Z.B.
warum darf ein Metin Kaplan bleiben und führt den dt. Staat so vor und ehrliche Bürger müssen einen solchen Affentanz für ihr Visa aufführen?! Damit dem Gesetz Genüge getan wird?!

Ok, das führt jetzt sicher in Richtung Stammtisch-Diskussion, aber das wurmt mich schon länger.

Gruß an Doc und  alle anderen Cyberfreunde

Olli
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Antwort #12 - 02.06.2004 um 21:30:52
 
da wir absolut kein geld mehr für einen Anwalt haben, wird er wohl oder übel zurück nach Libanon müssen weinend weinend Flugticket ist immer hin billiger als einen Anwalt.
ich habe so große Angst, daß er erwischt wird und nie mehr zurück kommt.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 02.06.2004 um 21:56:39
 
Wobei soll er denn erwischt werden? Er hat doch noch eine Woche Visum. Was hindert Euch daran innerhalb dieser Zeit ein Flugticket zu kaufen und ihn ausreisen zu lassen? Ich habe den Eindruck, dass Du ein wenig dramatisierst (nimm es mir bitte nicht übel).

Bist Du Dir sicher, dass ein Flugticket billiger ist, als ein Anwalt? Mir hatte ein Anwalt eine Kosteneinschätzung von ca. 400 € gegeben, um uns bei den Verhandlungen mit der AB zu helfen (wir haben dann allerdings einen anderen Weg eingeschlagen).

Auf jeden Fall hatte unser Anwalt gesagt, dass es möglich sei, mit der AB zu verhandeln, dass man evtl. etwas länger in D-land bleiben kann (wenn man dann letztendlich für das Visum ausreist) und dann von hier aus alles so weit vorzubereiten (ich nehme an, er meinte die Vorabzustimmung), dass der tatsächliche Aufenthalt im Heimatland dann nicht mehr soo lange dauert.

An Deiner Stelle würde ich das auf jeden Fall versuchen (falls unser Anwalt keinen Quatsch erzählt hat).
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Doc
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Antwort #14 - 02.06.2004 um 22:22:38
 
Zitat:
Hallo Doc,

zu Deinem Nachtrag: Ja Du hast recht, Gesetze müssen sein...Aber auch wenn ich durchaus sehr gern in diesem Land lebe, kann ich viele Dinge nicht verstehen:

Z.B.
warum darf ein Metin Kaplan bleiben und führt den dt. Staat so vor und ehrliche Bürger müssen einen solchen Affentanz für ihr Visa aufführen?! Damit dem Gesetz Genüge getan wird?!

Ok, das führt jetzt sicher in Richtung Stammtisch-Diskussion, aber das wurmt mich schon länger.

Gruß an Doc und  alle anderen Cyberfreunde

Olli



Genau das ist der Punkt:

Die Behörden sollen einen Aufenthalt schnellstmöglich genehmigen. Wenn der Aufenthalt beendet werden soll, dann müssen sich die Behörden aber an die Gesetze halten. Dann gibt es RA's die nicht nur solche Aufenthalte ermöglichen, sondern nach allen Regeln der Kunst alle Verzögerungstaktiken ausnutzen, so wie es sich für einen guten RA auch gehört.

Und so wie es sich für einen guten Sachbearbeiter bei einer ABH gehört, erteilt er gefälligst nur dann eine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung, wenn diese nach den Gesetzen auch erteilt werden darf.

Doc  8)
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