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legal zusammen leben ohne Trauschein ? (Gelesen: 5.330 mal)
Mario
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.06.2004 um 22:41:29
 
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin Deutscher, meine Freundin Chinesin (lebt in Peking). Ich möchte mit ihr zusammen leben (in Deutschland), aber ich würde nur ungern heiraten. Wir wollen aber beide Kinder, so stellt sich mir die Frage ob es ggfls rechtlich möglich ist das sie als Touristin nach Deutschland kommt und dann hier in Deutschland unser erstes Kind bekommt ,so das unser Kind gleich die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen könnte ? Bzw kann ich unser Kind dann einfach als mein Kind das es ja nun mal sein wird einfach in Deutschland anmelden ?  Dürften dann Mutter und Kind legal bei mir in Deutschland bleiben ? Dürfte die Mutter dann für immer in Deutschland bleiben oder evtl. nur bis die Kinder achtzehn Jahre alt sind ? Bekäme meine Freundin eine Arbeitserlaubnis ? Würde meine Freundin irgendwann selbst die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen können ? Es wäre toll wenn mir der/die ein oder andere sagen könnte inwieweit dies legal möglich ist. Bitte keine Illegalen Tips ! Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 01.06.2004 um 22:48:28
 
Ich muss mich hier mal der Stimme enthalten!

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 01.06.2004 um 23:23:07
 
Zitat:
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin Deutscher, meine Freundin Chinesin (lebt in Peking). Ich möchte mit ihr zusammen leben (in Deutschland), aber ich würde nur ungern heiraten. Wir wollen aber beide Kinder, so stellt sich mir die Frage ob es ggfls rechtlich möglich ist das sie als Touristin nach Deutschland kommt und dann hier in Deutschland unser erstes Kind bekommt ,so das unser Kind gleich die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen könnte ? Bzw kann ich unser Kind dann einfach als mein Kind das es ja nun mal sein wird einfach in Deutschland anmelden ?  Dürften dann Mutter und Kind legal bei mir in Deutschland bleiben ? Dürfte die Mutter dann für immer in Deutschland bleiben oder evtl. nur bis die Kinder achtzehn Jahre alt sind ? Bekäme meine Freundin eine Arbeitserlaubnis ? Würde meine Freundin irgendwann selbst die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen können ? Es wäre toll wenn mir der/die ein oder andere sagen könnte inwieweit dies legal möglich ist. Bitte keine Illegalen Tips ! Danke



Wenn Du die Vaterschaft anerkennst, wird das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Deine Freundin erhält einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG, die kann gem. § 9 Abs. 2 DVAuslG auch nach der Geburt des Kindes erteilt werden, wenn sich die Mutter hier aufhält. Für weitere Einzelheiten bitte nachlesen. Nach fünf Jahren wäre eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis drin, nach acht Jahren Aufenthaltserlaubnis könnte die Mutter nach § 85 AuslG eingebürgert werden. Auch hierzu müssten Feinheiten nachgelesen werden, sind natürlich mehr Voraussetzungen zu erfüllen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Marco_D.
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Antwort #3 - 02.06.2004 um 08:16:41
 
Wenn sie als Touristin herkommt, beachte aber bitte, dass aller Wahrscheinlichkeit die Reisekrankenversicherung, die du für sie dann in D abgeschlossen hast, für die Geburt nicht aufkommt, da diese nur für Notfälle aufkommt.
Sofern die chinesische KV nicht aufkommt, müsst ihr wohl oder übel die Geburt selbst bezahlen.
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Rolsoft
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Antwort #4 - 02.06.2004 um 11:12:27
 
Moin Moin,

ich hätte da noch eine kleine Anmerkung: Die Erzeugung eines Kindes bis zur Geburt beansprucht meines Wissens nach mindestens 9 Monate, ich glaube nicht das deine Freundin mit einem Besuchsvisum so lange nach Deutschland kommen kann.
Ganz zu schweigen vom Moralischen Aspekt der Frage ein Kind nur für das Bleiberecht der Mutter in die Welt zu setzen.......... Und falls Ihr ein Kind aus Liebe erzeugen wollt dann könnt Ihr eigentlich auch heiraten (gemeinsame Veranlagung bei der Steuer!). Mit einem guten Ehevertrag ist das im Falle des Scheiterns sicher kostengünstiger als ein Kind.

Frage:
Was passiert eigentlich wenn die Freundin schwanger wird und das Visum ausläuft?
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Mario
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.06.2004 um 13:18:23
 
Moin Moin,
noch nicht ausgeschlafen nehme ich zu deinen Gunsten einmal an, mit dem denken klappt es jedenfalls noch nicht so richtig will ich meinen ! Mich Moralisch in Frage zu stellen ist schon ziemlich dreist von dir ! Wenn man mangels IQ nichts zu sagen hat sollte man vielleicht lieber schweigen !
Es geht zwar niemanden etwas an aber ich bin seit ca. zwei Jahren übers Jahr verteilt insges. 2-3 Monate im Jahr beruflich in China und dies wird auch noch etwa 2,5 Jahre weiter so sein. Danach aller Voraussicht nach aber nicht mehr. Folglich muß ich das Kind nicht in Deutschland zeugen. Das ein Touristenvisum nur max. 3 Monate gilt ist wohl jedem klar.
Auch übersteigt es offensichtlich dein Vorstellungvermögen das meine Freundin und ich mehrere Kinder haben wollen und es nicht so ist das ich ihr nur ein Kind mache damit sie in Deutschland mit mir leben kann. Ein kleiner aber feiner Unterschied will ich meinen ! Wir wollen Kinder und überlegen ob diese Tatsache eine Ehe unnötig macht. Ich halte dies keinesfalls für unmoralisch, da ist es ja wohl wesentlich unmoralischer aus Steuerlichen Gründen zu heiraten wie du es vorschlägst und dann einen Ehevertrag zu machen der die Frau dann völlig über den Tisch zieht.  Das so jemand wie du mir sagt ich sei unmoralisch ist ja wohl der Witz schlechthin ! Eine Ehe ist billiger als Kinder, wirklich super du Moralapostel.
Wie pervers ein Staat und Leute wie du sind, die meinen sie müssten zwei Menschen die sich lieben zu einer Heirat zwingen damit sie legal zusammen leben dürfen, lasse ich mal dahin gestellt. Jeder möge sich hierzu seine eigene Meinung zu dir und diesem Staat bilden !


PS: den anderen Dank für ihre Auskünfte.

wenn noch jemand etwas zum Thema Arbeitserlaubnis schreiben kann. Meine Freundin ist Dolmetscherin und möchte auch hier ihrem Job nachgehen können, zumindest Teilzeit oder Freiberuflich.
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Feffi
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Antwort #6 - 02.06.2004 um 14:49:13
 
das ganze hier ist doch ein forum zur freien meinungsäußerung. wer ein posting eröffnet und hilfe oder tipps erhofft,  sollte aber auch mit kritik oder hinterfragungen zurecht kommen können.

das finde ich wiederum DREIST. denn erst vor kurzem gab es ein ähnliches "streitposting" und dies dient in keinerlei hinsicht dem zweck dieses forums.

mit besten grüßen feffi. Hut
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Antwort #7 - 02.06.2004 um 16:19:32
 
Feffi,  [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Mario, Deine Reaktion scheint mir auch extrem überzogen und grenzt schon an Beleidung, steht in keinem Fall in relation zu Rolsofts posting.  Lies Dein eigenes 1.  Posting nochmal mit den unbedarften Auge des Dich-und-Deine-Freundin-und-Eure-Situation-Nicht-Kenners.

Es ist nun mal Fakt, dass es im deutschen Familienrecht den Tatbestand der nichtehelichen heterosexuellen Lebensgemeinschaft NICHT gibt, entsprechend keinerlei Bleiberecht für Deine Freundin über Dich abgeleitet werden kann, bottomline.
Kein Mensch zwingt Euch zu heiraten - es ist nur so, dass die EHE schon rein verfassungsmässig einen besonderen Schutz geniesst, der sich in allen anderen deutschen Sachnormen niederschlägt, wie z.B. der Möglichkeit einer Aufenthaltsgenehmigung.
Mick hat alles Wissenswerte in punkto Bleiberecht für sie als Mutter eines deutschen Kindes bereits gepostet. Lies Dir einfach mal die einschläggigen §§ durch, statt Dich hier so entrüstet aufzuplustern.

LG
Anja
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.06.2004 um 16:31:29
 
Zur Klarstellung:

Mario ist hier kein User mehr. Er hat sich aber selbst gelöscht/abgemeldet.  tippse

Nicht dass der falsche Eindruck entsteht, einer der Admins hätte seinen account gelöscht  Zwinkernd
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Rolsoft
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Antwort #9 - 02.06.2004 um 19:57:39
 
@Mario,

mein lieber Schwan, Du nimmst die Schnauze verdammt voll. Ich will mich nicht auf dein Niveau begeben, aber diese Antwort will ich nicht so einfach stehen lassen.

Zitat:
noch nicht ausgeschlafen nehme ich zu deinen Gunsten einmal an, mit dem denken klappt es jedenfalls noch nicht so richtig will ich meinen ! Mich Moralisch in Frage zu stellen ist schon ziemlich dreist von dir ! Wenn man mangels IQ nichts zu sagen hat sollte man vielleicht lieber schweigen !

Danke für den Hinweis, ich komme eigentlich ganz gut klar. Deinen IQ möchte ich nicht in Frage stellen, aber deine Kommunikationsfähigkeit schon eher.... Wenn du anderen Leuten so auf die Füße scheißt Frage ich mich wie du in einem Asiatischen Land zurechtkommst??

Zitat:
Es geht zwar niemanden etwas an aber ich bin seit ca. zwei Jahren übers Jahr verteilt insges. 2-3 Monate im Jahr beruflich in China und dies wird auch noch etwa 2,5 Jahre weiter so sein. Danach aller Voraussicht nach aber nicht mehr. Folglich muß ich das Kind nicht in Deutschland zeugen. Das ein Touristenvisum nur max. 3 Monate gilt ist wohl jedem klar.

Dann wäre ja wohl zumindes die Gelegenheit zur Erzeugung gegeben. Aber wie soll ich das bitte aus dem ersten Posting entnehmen du Klugscheißer motz

Zitat:
Auch übersteigt es offensichtlich dein Vorstellungvermögen das meine Freundin und ich mehrere Kinder haben wollen und es nicht so ist das ich ihr nur ein Kind mache damit sie in Deutschland mit mir leben kann. Ein kleiner aber feiner Unterschied will ich meinen ! Wir wollen Kinder und überlegen ob diese Tatsache eine Ehe unnötig macht. Ich halte dies keinesfalls für unmoralisch

Vielleicht bin ich ja zu sehr in meinen altertümlichen Werrtvorstellungen gefangen aber ich denke die Erziehung und Betreuung von Kindern ist wesentlich schwieriger als die Erzeugung. Wie willst du bitte ohne eine Eheähnliche Gemeinschaft die Betreuung der Kinder sicherstellen?? Oder willst du dich einfach davonpissen und evtl. ab und zu ein paar Euros rüberwachsen lassen und in 2,5 Jahren willst du ja sowieso nicht mehr nach China explo

Zitat:
da ist es ja wohl wesentlich unmoralischer aus Steuerlichen Gründen zu heiraten wie du es vorschlägst

Wer lesen kann ist schwer im Vorteil Einstein, ich hatte nur darauf hingewiesen das Ihr dann gleich heiraten könnt wenn Ihr schon ein Kind in die Welt setzen wollt.

Zitat:
und dann einen Ehevertrag zu machen der die Frau dann völlig über den Tisch zieht.

Bitte? Abgesehen daß das gar nicht möglich ist (schon mal was von Sittenwidrig gehört Einstein?) halte ich persönlich nichts von Eheverträgen und habe auch keinen.

Zitat:
Das so jemand wie du mir sagt ich sei unmoralisch ist ja wohl der Witz schlechthin ! Eine Ehe ist billiger als Kinder, wirklich super du Moralapostel.

Eine Ehe ist definitiv billiger als Kinder (Wenn man sie 'ordentlich' aufziehen will)! Ganz zu schweigen von der Verantwortung die Kinder mit sich bringen. Ich würde jedem nur raten erst einmal zu kucken wie man miteinander klarkommt bevor man Kinder in die Welt setzt die dann mit einer zerrütteten Familie klarkommen müssen. Was hast du denn für eine Moral wenn ich fragen dürfte?

Zitat:
Wie pervers ein Staat und Leute wie du sind, die meinen sie müssten zwei Menschen die sich lieben zu einer Heirat zwingen damit sie legal zusammen leben dürfen, lasse ich mal dahin gestellt.

Ich möchte mich dagegen verwehren mit dem Staat gleichgesetzt zu werden, oder willst du mich zum Großen Demokrator wählen und Schröder aus dem Amt jagen? lachen
Legal kannst du eventuell mit deiner Freundin in China zusammen leben, in Deutschland will der Staat einen Verantwortlichen (Ehepartner) haben bevor er ein Zusammenleben ermöglicht, das ist leider so bei einem Staat mit einem hohen Sozialniveau, da ansonsten die Kassen noch viel schneller leer wären.

Zitat:
Jeder möge sich hierzu seine eigene Meinung zu dir und diesem Staat bilden !

Das hoffe ich auch Zwinkernd

Das mußte Einfach raus.
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Antwort #10 - 02.06.2004 um 20:48:11
 
Damit sich nicht noch Unbeteiligte  Zwinkernd einmischen, wird der Thread geschlossen. Thema durch.
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