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nochmal Fragen zur Einbürgerung (Gelesen: 3.220 mal)
Gerdle
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28.05.2004 um 16:06:13
 
Hallo nochmal,

meine Ehefrau wird jetzt einen Einbürgerungsantrag stellen, jetzt noch ein paar Fragen:

- in dem Antrag sind Fragen zu "Grundstücke", "Schulden" und "Ersparnisse"...wir haben z.B. eine gemeinsame Eigentumswohnung + natürlich Kredite davon, schreibt man dies dort rein?

- sind für die Ermessenseinbürgerung 4Jahre Ehe+Aufenthalt zu kurz? wird man gleich irgendwie verdächtigt, "aha, warum wollen sie sich den schon Einbürgern lassen?", oder ist dies quatsch?

Danke für die Antworten im Voraus.

Gerd.
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Ralf
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Antwort #1 - 28.05.2004 um 16:37:08
 
Hallo Gerd!

Schön, dass ihr euch nun für die Einbürgerung entschieden habt.

Wenn in dem verwendeten Antragsformular nach den genannten Punkten gefragt wird, sollte es auch entsprechend und korrekt ausgefüllt werden (damit niemand den Vorwurf falscher Angaben erheben kann). Offensichtlich ist hier noch ein veralteter Vordruck im Umlauf. Macht aber nix, für das Verfahren bzw. die Entscheidung ist es sowieso nicht relevant.

Für eine Einbürgerung nach § 9 StAG sind 4 Jahre Ehe und Aufenthalt vollkommen ausreichend, da als Minimum nur 2 Jahre Ehe und 3 Jahre Aufenthalt gefordert sind. Es handelt sich auch nicht wirklich um eine Ermessenseinbürgerung, im Gegensatz zu § 8 StAG ist § 9 eine Soll-Vorschrift ( "soll eingebürgert werden, wenn..." ) und damit - beim Vorliegen der Voraussetzungen - fast ein Anspruch. Nur in atypischen Fällen darf davon abgewichen werden.

Also: Lass deine Frau jetzt mal den Antrag stellen und berichte uns vom Fortgang der Angelegenheit.
Good Luck !  :happy:
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Gerdle
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Antwort #2 - 30.05.2004 um 11:42:34
 
Hallo Ramaol,

d.h. bei "Grundstücke" muss sie den Wert in EURO unserer Eigentumswohnung eintragen? Oder schreiben wir da gemeinsame Eigentumswohnung hin?
Bei "Schulden" alle Kredite in EURO?
Ist ja alles gemeinsam!

Gerd.
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Antwort #3 - 30.05.2004 um 13:33:28
 
Hallo Gerd!

Der Wert der Wohnung wird die Behörde kaum interessieren, einfach "Eigentumswohnung" oder "gemeinsame Eigentumswohnung" eintragen, ebenso bei Schulden z.B.: "Hypothek für Eigentumswohnung", evtl. noch z.B.: "Auto-Kredit", je nachdem, was zutreffend ist, Wertangaben würde ich weg lassen. Wie bereits gesagt: es ist für das Einbürgerungsverfahren letztlich unerheblich.
Wirklich interessant wären lediglich Schulden gegenüber der öffentlichen Hand, z.B. Steuerschulden oder Schulden beim Sozialamt, obwohl solche letztlich eine Einbürgerung auch nicht verhindern können, da keine Einbürgerungsvoraussetzungen berührt werden.
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Gerdle
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Antwort #4 - 30.05.2004 um 14:34:34
 
Hallo Ramaol,

vielen Dank, so werden wir es machen.

Gerd.
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