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Einbürgerung nach 3 Jahren (Gelesen: 4.800 mal)
marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach 3 Jahren
29.05.2004 um 12:53:03
 
Hallo ! (spezi. to Ramaol grin)

Obwohl nicht akut, interessiert mich doch Anwort auf folgendes....

Deutscher Ehegatte, Einbürgerung des Nicht EU-Gatten nach 3 Jahren, zu Beginn der Ehe noch 10 Monate im Besitz der Duldung ( cry: )...also erst AE nach 10 Monaten Ehe....

Werden diese 10 Monate "illegaler" Aufenthalt mitgerechnert zu den  erwünschten legalen 3 Jahren Aufenthalt?

Vielleicht noch mal kurz an Hand der Daten:

Heirat im Aug. 03, AE Anfang Juni 04 (vorher Duldung)

Wann könnte man/frau frühestens den Antrag auf Einbürgerung stellen?

Grüsse
Marie







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Ralf
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Antwort #1 - 29.05.2004 um 16:11:34
 
Hallo Marie!

Zeiten mit einer Duldung sind kein rechtmäßiger Aufenthalt und können daher bei der für die Einbürgerung erforderlichen Zeiten niemals angerechnet werden.
Der Einbürgerungsantrag kann frühestens 3 Jahre nach Erteilung der AE gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass neben der Aufenthaltsdauer auch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.05.2004 um 12:39:07
 
Sorry Ramaol, muß jetzt doch nochmal nachhaken...

Defakto steht ihm ja schon eine AE zu nach einer Heirat, die Duldung erhielt er ja, weil ein Anspruch auf eine AE bestand. Irgendwie schon obstrus, wenn es doch nicht einem selber zuzuschreiben ist eine AE erst nach 10 Monaten zu erhalten...

Obwohl du niemals betont hast, wurde doch z.B. auch bei Kriegsflüchtlingen bei der Berechnungszeit eine Duldung berücksichtigt, weil ja eine Abschiebung nie möglich war. Ist das nicht in diesem Fall ähnlich? Eine Abschiebung bzw. Ausweisung ist ja in diesem Fall auch nicht ohne weiters möglich.

Vertue ich mich da jetzt irgendwie arg?
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.05.2004 um 12:43:14
 
Also...könnte nicht schon die Berücksichtung der Zeiten ab diesem Zeitpunkt beginnen an dem ein Anspruch   Smiley auf eine AE bestand?


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Hartmut_Krentz
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Antwort #4 - 30.05.2004 um 13:01:16
 
Hallo Marie,

wenn ich mich richtig an Deinen Fall erinner, haette Dein
Mann ja eigentlich bei 100%zig genauer Anwendung der
gesetze und Bestimmungen nochmal nach Amman ausreisen muessen wg dem Visum auf familienzusammenfuehrung. Darauf hat Deine zustaendige ALB ja nun offentsichlich verzichtet.
Sei doch froh dass sie es getan hat und versuche jetzt
nicht noch nachzukarten ist waere es wirklich ein grosses Problem wenn Dein Mann jetzt ein paar
Monate spaeter eingebuergert wird, und ausserdem
waeren da  ja noch einige andere Vorussetzungen
zu erfuellen.
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.05.2004 um 13:08:19
 
Hallo Hartmut,

ja klar, denken wir noch nicht an eine Einbürgerung.
Wir sind ja nun erstmal happy wegen der endlich erteilten AE.

Hat mich vorerst "nur mal so" interessiert, wenn es denn überhaupt mal akut sein sollte...10 Monate sind ja schon eine lange Zeit....

Grüsse aus dem ebenfalls grin sonnigen DE  Zunge

Marie
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Ralf
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Antwort #6 - 30.05.2004 um 13:46:13
 
Hallo Marie!

Wenn eine Person nach der Eheschließung tatsächlich lediglich eine Duldung besessen hat und keine AE bzw. Bescheinigung, dass der Aufentlalt als erlaubt anzusehen ist, wird dies ja einen besonderen Grund gehabt haben, nämlich den, dass die Person eigentlich ausreisepflichtig war. Wenn die Behörde letztlich darüber hinweg gesehen hat, aus welchen Gründen auch immer, ist dies noch lange kein Grund, daraus später noch weitere Vorteile für sich in Anspruch zu nehmen.
Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn die Erteilung der Duldung tatsächlich rechtswidrig war und die Person wirklich von Anfang an einen Anspruch auf eine AE gehabt hätte. Danach sieht es jedoch nach Hartmuts Schilderung nicht aus.
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.05.2004 um 14:05:30
 
mmhhh...ok, dann wollen wir mal nicht allzu gierig sein und uns erstmal an dem Erfolg der erteilten AE erfreuen (war ja schließlich schon schwer genug)

Man kann halt nicht immer alles sofort haben oder nach seinem/ihrem Geschmack entschieden   motz SCHADE 

Danke Ramaol

Grüsse Marie
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #8 - 31.05.2004 um 08:35:33
 
So ist es recht Marie immer schoen bescheiden
bleiben mit kleinen Schritten kommt man auch zum
Ziel grin grin

Saludos
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